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Bundeshaushaltsgesetz als wichtiger Standortfaktor |
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erstellt am
07. 12. 07
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Molterer:
Bundeshaushaltsgesetz entstand im Geist der Gemeinsamkeit
Vorbildlich ist für Molterer auch die Art des Zustandekommens des Gesetzes in einer
Zusammenarbeit von Ministerium und Parlament
Wien (övp-pk) - "Mit dem Bundeshaushaltsgesetz wird heute einer der weitreichendsten Beschlüsse
der Zweiten Republik im Rahmen des Haushaltsrechtes getroffen. Dieser Beschluss ist deshalb so bedeutend, weil
die Frage stabiler und wachstumsorientierter Finanzen ein immer wichtigerer Standortfaktor wird. Es ist Teil des
Wettbewerbs zwischen Standorten." Das erklärte Finanzminister Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer am 06.12.
in der Debatte des Nationalrates zum Bundeshaushaltsrecht. "Die Einstimmigkeit, mit der dieses Gesetz heute
beschlossen wird, werte ich als Signal der Verantwortung der Fraktionen, als Parlament einen Beitrag dazu zuleisten."
Die erste Etappe einer mehrjährigen Budget-Vorausplanung sei schwierig und verpflichte in Gesetzesform zur
Einhaltung. "Dieses Gesetz ist flexibel und kann somit auf Konjunkturschwankungen reagieren", betonte
Molterer. Durch den Strategiebericht sei es in der politischen Perspektive mit höherer Verbindlichkeit ausgestattet
und habe zudem einen klaren Rahmen für die Ressorts.
Die zweite Etappe werde noch spannender, fuhr Molterer fort und bezog sich auf die wirkungs- und leistungsorientierte
Planung.
Vorbildlich ist für Molterer auch die Art des Zustandekommens des Gesetzes in einer Zusammenarbeit von Ministerium
und Parlament. "Ich hielte es für spannend, wenn wir diesen Geist nicht nur für die Planung und
Umsetzung der zweiten Etappe nutzen, sondern auch überlegen, wie wir die Budgetdebatten im Hohen Haus künftig
führen könnten. Das stärkere Miteinander von Verwaltung und Parlament sollte auch da zum Ausdruck
kommen", so Molterer. "So gelingt es vielleicht, das übliche schwarz-weiße Muster der Debatten
ein bisschen bunter und effizienter zu gestalten." Das könne auch in der öffentlichen Wirkung positiv
sein.
"Wir wollen den Schwung und den Geist mitnehmen, in dem dieses Gesetz entstanden ist. Es war eine Heidenarbeit,
aber es ist erst die erste Hälfte getan. Die zweite liegt noch vor uns", schloss Molterer. |
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Bauer und Hlavac: Bundeshaushaltsgesetz ist wichtiges Gesetz und große Reform
Ein wichtiger Aspekt dieser "großen Reform" sei das Gender-Budgeting
Wien (sk) - Als "wichtiges Gesetz" betitelte SPÖ-Wirtschaftssprecher Hannes Bauer am 06.12.
im Parlament das Bundeshaushaltsgesetz. Eine Festlegung der Abgabenquote von 29 Prozent könne die SPÖ
nicht mittragen, da es "einen Unsinn darstelle", so Bauer, denn "es ist entscheidend was mit dem
Geld geschieht und wie die Menschen innerhalb der Quote behandelt werden". SPÖ-Integrationssprecherin
Elisabeth Hlavac betonte die Wichtigkeit des Gender-Budgetings.
Die Wichtigkeit des Gesetzes lasse sich daran "ableiten wie viele Jahre investiert wurden, um die Vorbereitungen
zu treffen", erklärte Bauer. Die Frage nach der "Beweglichkeit" sei wesentlich, betonte Bauer,
"um letztlich einen eigenen strukturierten Zugang zu einem Budget zu haben". Es sei schändlich,
dass "ein Jahr harter Arbeit in 15 Minuten im Nationalrat abhandelt, während man ein Budget 12 Tage zelebriert",
erklärte der SPÖ-Wirtschaftssprecher. Dies sei "ein Ungleichgewicht, das ausgeglichen gehört",
betonte Bauer.
Gender-Budgeting wichtiger Aspekt
Ein wichtiger Aspekt dieser "großen Reform" sei das Gender-Budgeting, erklärte Hlavac.
Budgetäre Maßnahmen sollen "überprüft werden, wie sie sich auf Frauen und Männer
auswirken", denn hierbei gebe es markante Unterschiede, betonte die SPÖ-Abgeordnete. Dieses Gender-Budgeting,
das von der Stadt Wien schon praktiziert werde, gelte jetzt für alle Gebietskörperschaften. "Das
ist ein großer Erfolg, auch wenn es erst 2013 umgesetzt wird, den es wird sicher schon früher Wirkung
haben", so Hlavac. Die SPÖ-Frauen hätten schon 2004, im Rahmen des Konvents, die Einführung
dieses Gender-Budgeting gefordert. "ich freue mich, dass es jetzt umgesetzt wird", betonte Hlavac abschließend. |
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Gradauer: Reform ist Chance für Schuldenabbau
Allein der Zinsendienst kostet bereits 7,5 Milliarden Euro
Wien (fpd) - „Die vorliegende Reform des Haushaltsrechts geht in die richtige Richtung und hat mittelfristig
zum Ziel, ein weiteres Ansteigen der Staatsschulden zu stoppen und diese abzubauen“, zeigte sich Budgetsprecher
Alois Gradauer ansatzweise mit der Arbeit der Koalition zufrieden. Er erinnert aber daran, dass es seit 1945 nur
einmal positive Staatsfinanzen gab, sonst nur Defizite, die Österreich einen Schuldenberg von 158 Milliarden
Euro beschert hätten.
Rechne man die außerbudgetären Schulden von ÖBB und ASFINAG dazu, seien es sogar 190 Milliarden.
„Die Zinsen, die wir jährlich dafür berappen müssen, sind enorm. 7,5 Milliarden Euro zahlen wir
jährlich nur an Zinsen für die Staatsschulden, die ÖVP und SPÖ verursacht haben“, kritisieret
Gradauer. Auch für 2007 und 2008 seien Defizite von vier bzw. drei Milliarden Euro geplant.
„Wir sind der Bevölkerung verpflichtet, und wir sind es den nachfolgenden Generationen schuldig, mit der Schuldenpolitik
Schluss zu machen. Im vorliegenden neuen Haushaltsrecht sehe ich eine Chance, die ausufernde Schuldenpolitik zu
stoppen. Besonders die Deckelung der Ausgaben und die Möglichkeit der Rücklagenbildung statt Dezemberfieber,
sowie Obergrenzen für Stellenpläne sollten dazu beitragen“, hoffte Gradauer.
Nur habe man es verabsäumt, auch die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen. Wenn Sparen angesagt sei,
so sei das auch bei den Ländern und Gemeinden nötig, forderte Gradauer: „In den Grundzügen unterstützen
wir diese Reform des Haushaltsrechts. Um aber auch die Abgabenquote zu reduzieren, bringen wir einen Entschließungsantrag
ein, der diese auf maximall 39 Prozent beschränken soll.“ |
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Mitterlehner: Wichtiger Beitrag zur Budgetdisziplin
WKÖ-General begrüßt im Gesetz festgeschriebene Begrenzung der zukünftigen
Ausgaben
Wien (pwk) - Die am 06.12. im Plenum beschlossene Reform des Bundeshaushaltsgesetzes bedeutet eine
wesentliche Weiterentwicklung für den Bundeshaushalt. "Die auf vier Jahre verbindlich festgeschriebene
Begrenzung der Bundesausgaben ist ein deutliches Signal für die Erhöhung der Ausgabendisziplin",
erklärt der stv. Generalsekretär der WKÖ, Reinhold Mitterlehner.
Mit der Festschreibung eines mehrjährigen Finanzrahmens folge man dem Beispiel der Vorreiterländer Niederlande,
Schweden und der Schweiz. Dies sei auch Sinne der im Jahr 2005 neu festgelegten Spielregeln für den Stabilitäts-
und Wachstumspakt. "Wichtig ist jetzt, ab dem Jahr 2009 ein ambitioniertes Ausgabenniveau - im Sinne der Sparsamkeit
- festzuschreiben, das ein mittel- bis langfristig nachhaltiges Wirtschaften ermöglicht", bekräftigt
Mittelehner.
Mit dem neuen Finanzrahmen ist ebenso die Möglichkeit der Rücklagenbildung gegeben. Wenn der Voranschlag
nicht zur Gänze ausgenutzt wird, können Rubriken-weise nicht ausgeschöpfte Mittel in die nächste
Periode übertragen werden: "Da sollte auch budgetär einiges drinnen sein, wenn es gelingt, das Phänomen
des Dezemberfiebers auszuschalten," beurteilt der Generalsekretär die neue Möglichkeit positiv.
Die eingangs in den neuen Verfassungsbestimmungen vorgeschriebene Gleichstellung von Männer und Frauen bei
der Haushaltsführung von der Gemeinde bis zur Bundesebene war eine längst fällige Regelung. "Gender
Budgeting soll nicht nur niedergeschrieben, sondern muss auch gelebt werden und sich in konkreten Projekten niederschlagen",
so der WKÖ-General.
Mitterlehner sieht den heutigen Nationalratsbeschluss auch als Startschuss, sofort die Arbeiten für die zweite
Etappe der Haushaltsrechtsreform einzuleiten. Es sollte die Möglichkeit genutzt werden, einen breiten Konsens
durch die frühe Einbindung der Fraktionen sowie der Sozialpartner zu schaffen. Während die erste Etappe
wesentlich den Finanzrahmen regelt, geht es in der zweiten Etappe darum, New Public Management Instrumente konkret
auszugestalten. Ein Beispiel wäre die Vereinheitlichung der Flexibilisierungsklausel.
Mitterlehner zeigt sich zufrieden mit dem Gesetz, ist aber überzeugt, dass man sich damit "noch nicht
zurücklehnen" könne. Zum einen muss die zweite Reformetappe noch erfolgreich absolviert werden und
zum anderen gibt es auch für die Zukunft noch Potenzial, die Regelung zum Finanzrahmen weiter zu optimieren,
um ähnlich gute Ergebnisse wie die Vorzeigeländer Niederlande, Schweden und Schweiz zu erreichen. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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