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Standort Salzburg mit leistungsstarker Forschung sichern |
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Land Salzburg stellt 60.000 Euro zur Verfügung / Anträge für Fellowships noch bis
Ende 2007 möglich Salzburg (lk) - Auf Basis der Empfehlungen des Wissenschafts- und Forschungsrates wurden heuer die Fellowships des Landes zum dritten Mal ausgeschrieben. Für diese Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stellt das Wissenschaftsressort des Landes insgesamt bis zu 60.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung pro Fellowship beträgt bis zu 6.000 Euro. Anträge können noch bis Ende 2007 eingereicht werden. Das Land Salzburg weist ausdrücklich darauf hin, dass frauenfördernde Maßnahmen bei der Vergabe von Fellowships in besonderer Weise berücksichtigt werden. Die Fellowships dienen der Anerkennung der Leistungen von Wissenschafter/innen an den Salzburger Forschungseinrichtungen und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Voraussetzung für die Zuerkennung der Fellowships ist die erfolgreiche Bewerbung für Forschungsförderungsgelder im 6. und 7. EU-Rahmenprogramm, bei der Christian-Doppler-Forschungsgesellschaft (CDG) oder beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF). Teilnahmeberechtigt sind Universität Salzburg, Universität Mozarteum, Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Fachhochschule Salzburg und Salzburg Research Forschungsgesellschaft. Anträge können in der Fachabteilung Hochschulen, Wissenschaft und Zukunftsfragen des Landes, Nonnbergstiege 2, Postfach 527, 5010 Salzburg, E-Mail: hans.steigerwald@salzburg.gv.at, eingebracht werden. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Antragsformular des Landes Salzburg; Förderzusage der Förderstelle (FWF, CDG, EU-Rahmenprogramm); Kurzfassung des geförderten Forschungsvorhabens (ein bis zwei Seiten); Lebenslauf des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin (ein bis zwei Seiten); Darstellung der Forschergruppe: Projektleiter, Projektpartner, kurze Lebensläufe der Nachwuchswissenschafter/innen, sofern diese zum Zeitpunkt der Antragstellung schon bekannt sind (ein bis zwei Seiten); Darstellung und Begründung der Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit grober Kostenabschätzung (ein bis zwei Seiten). |
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