Internationale Themen im Nationalrat
Wien (pk) - Internationale Themen beschäftigten den Nationalrat zu später Stunde bei dessen
letzter Arbeitssitzung vor dem Jahreswechsel am 06.12. Auf der Tagesordnung standen die Kündigung des Übereinkommens
über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten, das Übereinkommen über die Rechtsstellung
der Staatenlosen, das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition und das Rotkreuzgesetz.
Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) kündigte an, seine Fraktion werde der Vorlage betreffend Rechtsstellung von
Staatenlosen nicht zustimmen, da nicht klar sei, welche Konsequenzen dieses Abkommen für Österreich zeitige.
Zu den übrigen Vorlagen signalisierte der Redner hingegen Zustimmung.
Abgeordneter GROSSRUCK (V) erklärte, seine Fraktion werde alle diesen Tagesordnungspunkten zustimmen und unterstrich
besonders die Wichtigkeit des Verbotes von Streumunition.
Abgeordneter SCHEIBNER (B) meinte, seine Fraktion könne die Vorlagen über die Staatenlosen und über
die Streumunition nicht vollinhaltlich mittragen. Man verstehe nicht, weshalb man diesem Abkommen nach 50 Jahren
auf einmal beitrete und werde diese Vorlage daher ablehnen. Beim Abkommen zum Verbot von Streumunition verstehe
er nicht, weshalb Österreich hier partout mehr machen wolle als erforderlich sei.
Abgeordneter Mag. SCHIEDER (S) erläuterte die Inhalte der Vorlagen und trat für ihre Annahme ein. Gerade
in Zeiten militärischer Aufrüstung seien Signale zur Abrüstung von besonderer Bedeutung. Er sei
daher sehr froh, dass man hier ein umfassendes Verbot beschließe.
Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) setzte sich mit dem Abkommen zur Rechtsstellung von Staatenlosen auseinander und
meinte, solange nicht geklärt sei, welche Konsequenzen sich aus diesem Abkommen für das heimische soziale
Netz ergäben, könne seine Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen. Den übrigen Vorlagen würde
seine Fraktion jedoch zustimmen.
Abgeordnete HRADECSNI (G) begrüßte die internationale Vorreiterrolle Österreichs beim Verbot von
Streumunition und würdigte die internationalen Initiativen ihrer Fraktionskollegin Lunacek für das Verbot
von Streumunition. Wichtig sei auch der Gesetzespassus, der es Österreichern im Ausland verbiet, Streumunition
zu verwenden oder damit zu handeln. Streubomben verstümmeln Zivilisten und Kinder, erinnerte die Rednerin
und sie machen ganze Landstriche auf Jahre hinaus für Zivilisten unzugänglich und für landwirtschaftliche
Nutzung unbrauchbar. - Das Verbot sei hoch an der Zeit.
Abgeordneter MURAUER (V) betonte die Notwendigkeit das Bundesheer, Waffen zu besitzen. Streubomben aber, von denen
man wisse, dass sie die Zivilbevölkerung gefährden, seien ebenso zu verbieten wie Anti-Personen-Minen.
Abgeordneter Murauer begrüßte daher die Vorreiterrolle Österreichs beim Verbot dieser Waffen.
Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) zeigte sich erfreut über das Verbot der Streumunition, das nicht nur die Verwendung,
sondern auch den Transport, Durchfuhr und Handel mit Streumunition verbiete. Auch das Bundesheer wird seine Bestände
an Streumunition in den nächsten Jahren vernichten, teilte die Rednerin mit.
Abgeordneter WÖGINGER (V) begrüßte die Anerkennung des "Roten Kreuzes" und den Schutz
seiner Zeichen. Der Abgeordnete dankte den Tausenden Mitarbeitern des Roten Kreuzes, die sich, sei es ehrenamtlich,
sei es beruflich in den Dienst an den Nächsten stellen.
Abgeordnete BAYR (S): "Kriege gehen zu Ende - Streumunition aber bleibt als tödliches Erbe erhalten".
Diese Waffe gefährde auch Kinder in ehemaligen Kriegsgebieten und zwinge arme Länder der Dritten Welt,
viel Geld für die Behandlung und Fürsorge von Minenopfern sowie das Aufsuchen und Entschärfen dieser
heimtückischen Munition aufzuwenden, etwa in der West-Sahara.
Staatssekretär Dr. WINKLER zeigte sich stolz darauf, dass Österreich zu den Vorreitern beim Verbot der
Streumunition zähle. An der diesbezüglichen internationalen Konferenz in Wien haben mehr als 100 Staaten
mit großem Engagement teilgenommen, berichtete Winkler und nannte als nächstes Ziel im kommenden Jahr,
eine internationale Konvention für ein Streumunitions-Verbot zu verabschieden. Dafür werde es aber noch
notwendig sein, viele große Staaten von der Notwendigkeit des Streubombenverbots zu überzeugen.
Abgeordneter GLASER (V) begrüßte die Regelung der Rechte von Staatenlosen, die sich rechtmäßig
in Österreich aufhalten. Zu diesen Rechten zählt der Zugang zu Dokumenten, zum Arbeitsmarkt und zu öffentlicher
Unterstützung. - Die ÖVP stimme gerne zu.
Abgeordneter HEINZL (S) wandte sich entschieden gegen die hinterhältige Waffe Streumunition und zeigte sich
erfreut über das diesbezügliche Verbot. Der Abgeordnete würdigte das Engagement von Nationalratspräsidentin
Prammer, die zu der bereits genannten internationalen Parlamentarierkonferenz über ein Streubombenverbot in
Wien eingeladen hat.
Abgeordneter KAINZ (V) bekannte sich zum Schutz des Roten Kreuzes und dankte den engagierten Mitarbeitern und Helfern
dieser Hilfsorganisation.
Abgeordnete HAGENHOFER (S) unterstrich die Bedeutung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
und zeigte sich froh darüber, dass Österreich diesem Übereinkommen nun beitritt. Damit werde eine
Lücke im internationalen Menschenrechtsschutz geschlossen.
Abgeordnete FUHRMANN (V) plädierte für die Aufhebung des Verbots der Beschäftigung von Frauen in
Untertag-Bergwerken. Dieses Verbot sei nicht mehr zeitgemäß und widerspreche dem Gleichheitsgebot der
Europäischen Union.
Abgeordneter Dr. RADA (S) unterstrich die Leistungen des Jugendrotkreuzes in den Schulen und würdigte die
Leistungen dieser erfolgreichen Jugendorganisation.
Bei der Abstimmung wurde das Übereinkommen über das Verbot der Beschäftigung von Frauen in Untertage-Bergwerken
einstimmig gekündigt.
Die Zustimmung zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen erfolgte mit der verfassungsmäßig
erforderlichen Zweidrittelmehrheit.
Das Gesetz zum Verbot der Streumunition wurde nach differenzierter Abstimmung in Zweiter Lesung bei der Dritten
Lesung einstimmig angenommen.
Das Rotkreuzgesetz erhielt einhellige Zustimmung. |