Industrie begrüßt gemeinsame EU-Grundsätze zu Flexicurity   

erstellt am
07. 12. 07

IV-Präsident und BUSINESSEUROPE-Vizepräsident Sorger: EU beweist Handlungsfähigkeit bei Arbeitsmarktpolitik – Flexibilität und Sicherheit vereint
Wien (PdI) - Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die Verabschiedung von acht gemeinsamen Grundsätzen zu Flexicurity durch den Rat der Sozial- und Beschäftigungsminister. „Diese neue Richtschnur für die nationale Umsetzung flexiblerer Arbeitsverträge und Verdienstmöglichkeiten schafft die Grundlage für aktive Arbeitsmarktpolitik und stärkt die sozialen Sicherungssysteme in Europa“, so IV-Präsident und BUSINESSEUROPE- Vizepräsident Dr. Veit Sorger am 07.12. am Rande des Präsidentenrates des europäischen Industrie- und Arbeitgeberdachverbandes BUSINESSEUROPE in Lissabon. „Der Beschluss ebnet den Weg zu offeneren, reaktionsfreudigeren und integrativeren Arbeitsmärkten“, so Sorger.

Der IV-Präsident betonte, Flexicurity erfordere eine „kostenwirksame Mittelzuteilung und muss mit gesunden und finanziell nachhaltigen öffentlichen Haushalten uneingeschränkt vereinbar sein“. Hierbei liege die Gesamtverantwortung zwar bei den staatlichen Stellen, „doch ist die Einbeziehung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Gestaltung und Umsetzung von Flexicurity-Maßnahmen durch sozialen Dialog sowie bei Tarifverhandlungen von entscheidender Bedeutung.“

Es sei positiv, dass die Rats-Einigung zur Flexicurity nur den Rahmen abstecke, ohne sich in Details zu verlieren. „Dieser allgemeine Bogen verbindet Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsmarkt und ist aus unserer Sicht ein wichtiger sozialer Beitrag“, so Sorger. Die EU-Mitgliedstaaten würden so in kein Korsett gezwängt, sondern würden einen auf die spezifischen nationalen Umstände zugeschnittenen Vorschlag erhalten. „Wesentlich ist, dass Flexibilität und Sicherheit ausgewogen vereint und abgestimmt sind“, so der IV-Präsident.
 
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