Pflege in NÖ muss auch in Zukunft leistbar sein
St. Pölten (nlk) - Niederösterreich geht in der Pflegebetreuung einen eigenständigen
Weg, „der für die Betroffenen auch leistbar ist und im Einklang mit den vorhandenen Gesetzen steht",
sagte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll am 07.12. bei der Präsentation des NÖ Pflegemodells. Bei der
24-Stunden-Betreuung wird es weiterhin keine Vermögensgrenzen geben. Die Förderung für selbstständige
Tätigkeit der Pfleger beträgt 500 Euro pro Monat, für unselbstständige Tätigkeit 1.000
Euro. „Damit ist gewährleistet", so Pröll, „dass mit Auslaufen der Amnestie für illegale Pflegekräfte
auf Bundesebene mit 1. Jänner 2008 die Pflege in Niederösterreich weiterhin leistbar ist und nicht bestraft
wird." Das Pflegemodell von Sozialminister Buchinger bezeichnete Pröll „als untaugliches Modell".
Mit dem eigenen NÖ Modell wolle man der „unsozialen, kalten und herzlosen Politik Buchingers" eine klare
Absage erteilen. In Niederösterreich gibt es rund 4.000 Pflegefälle; nur 15 hätten das „Buchinger-Modell"
angenommen, so Pöll. „Das kommt nicht von ungefähr."
Das Land Niederösterreich geht noch einen Schritt weiter. Bei der stationären Pflege wird mit 1. Jänner
2008 der Regressanspruch auf das Vermögen der Kinder gestrichen. „Damit wird sichergestellt, dass auf die
Kinder der Betroffenen keine finanziellen Belastungen zukommen."
Anspruch auf Pflegegeld besteht ab der Pflegestufe 3. Die Ausnahme sind Demenzerkrankungen. „Hier gibt es bereits
ab der Pflegestufe 1 Pflegegeld in Niederösterreich", sagte Landesrätin Dr. Petra Bohuslav. Die
Kosten für das NÖ Pflegepaket bezifferte der Landeshauptmann mit insgesamt 30 Millionen Euro (24 bis
25 Millionen Euro für das Pflegemodell, der Rest auf den Regressverzicht).
Für eine legale selbstständige Tätigkeit ist der Abschluss eines Personenbetreuungsvertrages sowie
die Anmeldung des Gewerbes und bei der Sozialversicherung und Anmeldung beim zuständigen Finanzamt notwendig.
Für eine legale unselbstständige Tätigkeit braucht es ebenfalls den Abschluss eines Arbeitsvertrages
sowie die Anmeldung der Betreuungspersonen bei der Gebietskrankenkasse.
Entsprechende Förderanträge sind an das Amt der NÖ Landesregierung zu richten. Die Einkommensgrenze
beträgt 2.500 Euro (netto). Dazu wird die Beratungs- und Informationsarbeit zum NÖ Pflegepaket forciert.
Die NÖ Pflege-Hotline 02742/9005-9095 ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 19 Uhr und Freitag von 8 bis
16 Uhr erreichbar. Angesichts des zu erwartenden Ansturms in Sachen Pflegeberatung wird die Hotline von derzeit
3 auf 15 Personen aufgestockt. Hier kann man auch den Pflegeberatungsscheck anfordern. Darüber hinaus werden
ab kommendem Montag mobile Beratungsteams im Einsatz stehen, die auf Wunsch vor Ort umfassend informieren. |