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Vorlagen aus dem Justizbereich passieren den Nationalrat |
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erstellt am
06. 12. 07
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Berger:
"Kampf gegen Gewalt ist wichtiger Teil der Arbeit der SPÖ-geführten Regierung"
Justizministerin skizziert wesentliche Maßnahmen zur entschlossenen Gewaltbekämpfung
und zum Opferschutz
Wien (sk) - "Der Kampf gegen Gewalt ist mir ein persönliches Anliegen und ist auch ein
wichtiger Teil der Arbeit der SPÖ-geführten Regierung", so Justizministerin Maria Berger am 05.12.
im Nationalrat. Berger verdeutlichte hier, dass sie unmittelbar nach Amtsantritt Verbesserungen hinsichtlich der
Gewaltbekämpfung vorgenommen habe - und dies durch ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die die Justizministerin
in ihrer ausführlichen Rede darstellte. Zentrale Punkte dabei: Verbesserungen bezüglich einer "einheitlichen
und strikten Anzeigepflicht" für alle jene Stellen, die mit Kindern arbeiten; deutlicher Ausbau des Opferschutzes
(schonende Opfereinvernahmen, kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung); Ausbau der Strafbestimmungen
hinsichtlich des Quälens und Misshandelns von Wehrlosen sowie Ausbau der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter.
Grundsätzlich gelte es, Gewalt gegen Kinder durch ein ganzes Maßnahmenbündel sowie durch Maßnahmen
im Straf- und Zivilrecht zu bekämpfen. Daneben sei es aber auch wichtig, die Kommunikationsabläufe zwischen
den einzelnen befassten Einrichtungen zu optimieren. Die Justizministerin bekräftigte, dass sie auch weiterhin
das Gespräch mit anderen Ressorts suche, um gemeinsame Initiativen zu erarbeiten. So hätte etwa Ministerin
Kdolsky wissen lassen, dass es mit Beginn des neuen Jahres zum Start von Reformen in der Jugendwohlfahrt kommen
werde, so Berger, die hier einheitliche Standards für die Jugendwohlfahrt in den Bundesländern begrüßte.
Im Strafrecht sei es wesentlich, dass "Kinder als Opfer Anspruch auf den vollen Schutz des Staates" haben,
so Berger mit Verweis auf den "massiven Ausbau des Opferschutzes". Im Strafverfahrensrecht selbst müsse
prioritär auf den Schutz von Kindern vor weiterer Gewalt abgestellt werden. "Geboten ist auch eine Vereinheitlichung
der Anzeigepflichten" etwa für Jugendämter, Sportvereine udgl. Im materiellen Strafrecht sei die
Einführung eines neuen Straftatbestands geplant, nämlich für langandauernde Gewaltbeziehungen. Zudem
müsse es hier auch zu "qualifizierenden Strafandrohungen" kommen - besonders im Zusammenhang mit
Gewalt gegen Wehrlose.
Weiters würde derzeit an der Evaluierung der Strafen im Bereich der Sexualstraftaten gearbeitet, gleiches
gelte im Übrigen für die Rückfallstatistik, die derzeit nur "lückenhaft" vorliege,
so Berger. Zum diskutierten Berufsverbot für Sexualstraftäter hielt die Justizministerin fest, dass hier
umfassend geprüft werde und auch auf Basis internationaler Erfahrungen "konkrete Vorschläge erarbeitet
werden, die in Bälde präsentiert werden".
An zusätzlichen Maßnahmen für eine Stärkung des Opferschutzes nannte Berger weiters zentrale
Koordinationsstellen sowie die Bereitstellung neuer Informations- und Rechtsmittelmöglichkeiten für Opfer.
Die Justizministerin verwies hier darauf, dass "Opferschutz auch ein wichtiges Präventionsinstrument"
sei, schließlich sei bekannt, dass viele ehemalige Opfer später selbst zu Tätern würden. Eine
weitere Maßnahme sei auch die Etablierung von Spezialisten für Gewalt in Familien, dies solle etwa in
großen Staatsanwaltschaften erfolgen. Auch im Zivilrecht müsse es zu kostenloser juristischer und psychosozialer
Prozessbegleitung sowie zu schonender Einvernahme der Opfer kommen. Zentral sei hier weiters die Geheimhaltung
der Wohnanschrift des Opfers für Täter, ergänzte Berger. Im Bereich der einstweiligen Verfügungen
des Familiengerichts werde es zu einer zeitlichen Ausdehnung der Geltungsdauer kommen. Beim Thema gemeinsame Obsorge
verdeutlichte Berger, dass hier keine gesetzlichen Änderungen geplant seien. Völlig klar sei aber, dass
"eine gemeinsame Obsorge dann nicht in Frage kommt, wenn Gewalt im Spiel ist", schloss Berger. |
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Donnerbauer: Schutz der Kinder muss oberste Priorität haben
ÖVP-Justizsprecher fordert eigene Sexualstraftäterdatei
Wien (övp-pk) - "Die Fälle, die uns heute dargelegt wurden und die wir in den letzten
Monaten in den Nachrichten hören und lesen mussten, haben uns zweifellos betroffen gemacht. Es handelt sich
dabei um ein heikles und sensibles Thema, dem wir uns zu stellen haben und das zum Kernbereich unserer parlamentarischen
Arbeit gehört. Die Menschen in unserem Land erwarten sich zu Recht Sicherheit und damit die Schaffung entsprechender
gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie die Kontrolle der Betreuungseinrichtungen." Das sagte ÖVP-Justizsprecher
Abg. Mag. Heribert Donnerbauer bei der Debatte über den Dringlichen Antrag zur Verbesserung des Schutzes Minderjähriger
vor Gewaltanwendung und Missbrauch im Nationalrat.
"Gerade die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die Kinder, benötigen unseren Schutz besonders",
stellt Donnerbauer klar. "Der Schutz der Kinder vor Misshandlung, physischer und psychischer Gewalt, sexuellem
Missbrauch und Ausbeutung muss oberste Priorität haben. Gerade weil Kinder und Jugendliche ihren Peinigern
oft schutzlos ausgeliefert sind, muss hier sowohl in der Gesetzgebung und als auch in der Gesellschaft selbst entsprechend
entgegengewirkt werden. In den letzten Jahren gab es in diesem Zusammenhang auch Initiativen des Gesetzgebers -
maßgebend von der ÖVP mitgeprägt. Gesetze wurden überarbeitet, angepasst und verschärft",
erinnerte der Justizsprecher an das Strafrechtsänderungsgesetz 2003, das Anpassungen im Sexualstrafrecht vorsah
- beispielsweise wurden höhere Strafen bei Vergewaltigung, Kinderpornographie und Kinderprostitution beschlossen.
Auch der neue Straftatbestand gegen sexuelle Belästigung wurde geschaffen.
Gerade die ÖVP habe sich in den letzten Monaten stark gemacht, dass Delikte und Strafandrohungen in diesem
Bereich systematisch überprüft und notfalls angepasst und verschärft werden. "Darüber
hinaus sollte uns klar sein", fuhr Donnerbauer fort, "dass strenge Strafen die Probleme alleine nicht
lösen." Strafen könnten immer erst im Nachhinein wirken und erst auf Fehlverhalten reagieren.
Daher müsse es weitere Maßnahmen im Bereich der Information und Organisation von Hilfe, Betreuung und
Unterstützung sowie eine verbesserte Vernetzung der eingebundenen Organisationen geben. Sehe man sich die
Beispielfälle an, so sei es evident, dass hier in den verschiedenen Organisationen durchaus Informationen
vorhanden waren und es Verdachtsfälle gegeben habe - aber die Vernetzung sei leider nicht vorhanden gewesen,
bedauerte Donnerbauer. Aus diesem Grund sei die Schaffung einer eigenen Sexualstraftäterdatei, wie sie Innenminister
Günther Platter fordert, wichtig. Damit könnte verhindert werden, dass Menschen, die schon einmal auffällig
wurden, neuerlich Zugang zu Kindern bekommen. Er, Donnerbauer, hoffe, dass dieses wichtige Vorhaben in den nächsten
Monaten zügig umgesetzt werden könne. "Die Sicherheit der Kinder duldet keinen weiteren Aufschub",
so der Justizsprecher abschließend an die Adresse der Justizministerin. |
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Zwerschitz: Grüne fordern Ausweitung des Mutter-Kind-Passes
Laufende Untersuchungen helfen bei Prävention
Wien (grüne) - "Zur Prävention bei Gewalt gegen Kindern tragen auch laufende ärztliche
Untersuchungen bei. Wir fordern daher ein umgehendes Schließen der Lücke zwischen den Mutter-Kind-Pass-
und den schulärztlichen Untersuchungen", erklärte die Jugendsprecherin der Grünen, Barbara
Zwerschitz. Die Grünen brachten dazu heute einen entsprechenden Entschließungsantrag im Nationalrat
ein. "Die Regierung soll geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Lücke zu schließen und flächendeckend
jährliche Untersuchungen aller Kinder zu gewährleisten. Denn offensichtliche Misshandlungen können
auch dadurch erkannt werden", so Zwerschitz. |
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Strache: "Eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht achtet, verdient keinen Respekt"
Gesetz muss bei Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch mit voller Härte zuschlagen
Wien (fpd) - Den Zustand einer Gesellschaft erkenne man auch darandaran, wie sie mit ihren schwächsten
Mitgliedern, also den Kindern, umgehe. "Und hier fällt das Zeugnis für unsere Gesellschaft nicht
gut aus", meinte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in seiner Begründung des Dringlichen Antrags
der Freiheitlichen.
Strache zitierte aus einem Artikel des "Kurier" vom 2. Dezember: "Der Feind im Haus: Wenn Eltern
töten": "Am Heiligen Abend 1988 prügelt ein Mann seinen zweijährigen Neffen tot. Mutter
und Onkel packen den kleinen Körper in eine Tasche und werfen sie in die Mur. Ein Vater quält 1997 seinen
zweieinhalb Jahre alten Sohn zu Tode, weil er in die Hose gemacht hatte. 2003 wird in Wien ein zehnjähriges
Mädchen nach einer Folterorgie vom Vater im Spital abgeliefert, ihr Genitalbereich mit Zigaretten verbrannt,
die Rippchen der Reihe nach gebrochen. Der siebzehn Monate alte Luca starb vor vier Wochen. Er wurde bis in seinen
Tod geschunden." "Schätzungen nach werden in Österreich jährlich 100.000 Kinder misshandelt
- die Dunkelziffer ist hoch."
"Ich weiß zwar nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie solche Artikel lesen müssen", wandte sich
Strache an die Abgeordneten des Hohen Hauses, "aber ich denke, dass Sie nicht viel anders empfinden werden
als ich, dass Sie genauso wie ich Wut empfinden und Entsetzen und eine tiefe Trauer. Ja, es schockiert mich, dass
so etwas möglich ist in unserem Land, dass es Leute gibt, die nichts dabei finden, kleine Kinder zu quälen,
dass es Leute gibt, denen es sogar Spaß macht, Kinder zu foltern."
Auch aus anderen Zeitungsberichten zitierte Strache: Tiroler Tageszeitung, 13. November: "Brutalität
gegen Kinder steigt: 23 Fälle an der Klinik" Krone, 27. November: "Babyleichen: Kein Verfahren -
Tötung unmittelbar nach Geburt verjährt" Krone, 30. November: "Gewalt an Babys: Behörden
schauen zu" Tiroler Tageszeitung, 3. Dezember: "Fälle wie Luca keine Seltenheit"
"Das waren nur ein paar wenige Beispiele", so Strache weiter. Bei Fällen wie Luca oder den Innsbrucker
Babyleichen handle es sich in Wahrheit nur um die Spitze eines gigantischen Eisbergs, dessen Kälte ungeheuerlich
sei. "Ich gebe zu, ich begreife so etwas nicht. Was muss in einem Menschen vorgehen, der sich an Kindern vergeht?
Der auf Kinder einprügelt oder der sie sexuell missbraucht? Was sind das für Menschen? Ich begreife solche
Leute nicht. Und ehrlich gesagt, ich glaube, ich will solche Ungeheuer auch gar nicht begreifen", erklärte
Strache.
"Aber eines will ich: Ich will, dass solche Bestien in Menschengestalt die volle Härte des Gesetzes trifft.
Wer sich an wehrlosen kleinen Menschen vergreift, verdient es nicht, ein akzeptierter Teil unserer Gesellschaft
zu sein, und muss, zum Schutze unserer Jüngsten, auf schnellstem Wege aus dem Verkehr gezogen werden",
stellte Strache eindringlich fest. "Solche Leute gehören weggesperrt. Und wenn es die Schwere des Falles
erfordert, auch lebenslänglich."
Die Gesetzeslage sei aber manchmal eigenartig, meinte Strache weiter. "Wie kann Mord an Babys nach fünf
Jahren verjähren, wie im Fall der Innsbrucker Babyleichen? Sind Babys noch keine vollwertigen Menschen? Oder
wie sonst soll man so eine Gesetzgebung verstehen?" Deshalb fordere die Freiheitliche Partei, dass die Verjährung
abgeschafft wird bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität
und Selbstbestimmung, in jenen Fällen, in denen die Opfer Minderjährige sind. "Solche Verbrechen
sollen nicht nach fünf Jahren verjähren, nicht nach dreißig Jahren, sondern gar nicht. "Wer
sich an Kindern vergeht, soll wissen, dass er immer und jederzeit zur Verantwortung gezogen werden kann und dass
ihn seine widerlichen Taten bis an sein Lebensende verfolgen werden. Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch dürfen
keine Kavaliersdelikte sein, sondern auch durch die Höhe der Strafen erkennbar sein als der größte
Frevel, dessen sich ein Mensch schuldig machen kann."
Deshalb fordere die FPÖ auch die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Personen, die mit
Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternehmen, und
das Anheben der Strafsätze sämtlicher Straftatbestände gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit
oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, die gegenüber Minderjährigen verübt
werden. Außerdem seien Verbrecher, die Kinder misshandeln oder missbrauchen, in der Mehrzahl der Fälle
Wiederholungstäter. Deshalb dürfe es auch in Zukunft keine vorzeitigen Entlassungen und bedingten Strafen
mehr geben für solche Verbrecher."
Strache kritisierte aber auch das Versagen der zuständigen Behörden im Fall Luca. "Das soziale Netzwerk
der Jugendwohlfahrt hat völlig versagt. Allem Anschein nach waren die Sozialarbeiter überfordert. Jedenfalls
hätten sie bemerken müssen, dass das kleine Kind mit blauen Flecken und Blutergüssen übersät
war. Und auch die Mödlinger Bezirkshauptmannschaft wird noch erklären müssen, warum sie sich gegen
ein Ausfolgeverbot an die Mutter ausgesprochen hat."
Deshalb verlange die FPÖ eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen
zu tun haben, und zwar dann, wenn ein begründeter Verdacht des physischen, sexuellen oder psychischen Missbrauchs
besteht. "Und wir verlangen die Schaffung eines neuen Straftatbestandes, nämlich der unterlassenen Anzeige,
und zwar für alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht unterliegen", führte Strache weiter
aus.
Strache sprach sich in diesem Zusammenhang für die verpflichtende Einführung der gemeinsamen Obsorge
aus. Seit 01.07.2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die "Obsorge beider Elternteile"
im Falle einer Scheidung freiwillig zu vereinbaren. Diese Regelung wurde im Jahr 2005 einer Evaluierung unterzogen.
"Die Evaluierungsstudie des Justizministeriums brachte einige unerwartete und erfreuliche Ergebnisse",
führte Strache weiter aus. Die neue Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge wurde im Untersuchungszeitraum
in 53,7 Prozent der Fälle in Anspruch genommen. Positive Auswirkungen sind vor allem die schnellere Beruhigung
des Konfliktniveaus, weniger Konflikte um die Ausübung des Besuchsrechts, hohe Zufriedenheit mit der Obsorge
beider Elternteile, häufigere Kontakte der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil, eine zehn mal niedrigere
Kontaktabbruchsrate als bei alleiniger Obsorge, der getrennt lebende Elternteil übernimmt quantitativ und
qualitativ mehr elterliche Aufgaben und Verantwortung, mehr Austausch zwischen den getrennt lebenden Eltern, positive
Auswirkungen auf die Zahlung des Kindesunterhalts (pünktlicher, Höhe wird eher als angemessen erlebt).
Strache meinte daher, dass die Obsorge beider Elternteile gesetzlich vorgeschrieben werden solle und ein Abgehen
von dieser Regelung nur bei Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls möglich sein solle.
Es dürfe auch nicht mehr vorkommen, dass die Entscheidung in Scheidungsfällen oft jahrelang dauere. "Genau
dieses langsame Mahlen der Gesetzesmühlen macht Fälle wie die des kleinen Luca erst möglich",
meinte Strache. Deshalb verlange die FPÖ eine unbedingte Entscheidungspflicht in Besuchsrechts- und Obsorgeangelegenheiten
binnen sechs Monaten.
"Uns allen hier liegt das Wohl unserer Kinder am Herzen, davon gehe ich aus. Wir sind für unsere Kinder
verantwortlich, unsere Kinder sind unsere Zukunft", erklärte Strache. "Wenn Kinder gedemütigt,
geprügelt und missbraucht werden, wird ihre kleine Seele zerstört, und damit wird auch die Seele unserer
ganzen Gesellschaft zerstört. Eine Gesellschaft, die ihre Kleinsten nicht achtet, verdient keinen Respekt.
Und das können und dürfen wir nicht zulassen." |
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Westenthaler: Dringliche Anfrage an Justizministerin Berger
Insgesamt muss eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder sichergestellt sein
Wien (bzö) - Im Zuge der Sitzung des Nationalrates brachte BZÖ-Chef Klubobmann Abg. Peter Westenthaler
eine Dringliche Anfrage betreffend Gewalt gegen Kinder - Stunde der Wahrheit für Berger an die Justizministerin
ein.
Nach der Opfertabelle des Bundeskriminalamtes wurden im letzten Jahr mehr als 700 Verurteilungen von Straftaten
an unter Zehnjährigen statistisch erfasst. Dabei waren allein knapp 200 Kinder unter sechs Jahren von Gewaltdelikten
betroffen. In Wien gab es im selben Jahr genau 10.045 Meldungen über Kindesmisshandlungen an das Jugendamt,
in Oberösterreich gingen rund 5.000 Meldungen dieser Art bei den Behörden ein. Der größte
Teil der Meldungen bezog sich auf Vernachlässigung und psychische Gewalt. Weiters leben nach Schätzungen
österreichweit mindestens 8.000 verwahrloste Kinder.
Die insgesamt erschreckend hohe Anzahl von Vergehen und Verbrechen an Kindern muss dringender Auftrag an alle
an der Verwaltung und Gesetzgebung Beteiligten sein, unsere Kinder besser zu schützen. Dies gilt erst recht,
da Experten gerade bei kindlichen Opfern regelmäßig von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Auch
der letzte Strafrechtsliberalisierer muss nun davon überzeugt sein, dass es dringlich und richtig ist, unsere
Kinder umfassend zu schützen und Personen, die Straftaten an Kindern begehen, so lange wie möglich als
Gefahrenquelle für weitere Kinderseelen von diesen fernzuhalten. Kinder sind unsere Zukunft!
Durch die mediale Berichterstattung in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten sind wieder schreckliche Gewaltverbrechen
an Kindern und Kleinkindern einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Besonders der schockierende Fall
des 17-monatigen Luca, der nach langem Martyrium qualvoll sterben musste, sowie der Vorfall in Wien, das so genannte
Sex-Attentat am 13.09.2007 an einem sechsjährigen Mädchen auf der Toilette der Volksschule Kindermanngasse,
und der fortgesetzte Missbrauch an mindestens sechs Mädchen durch einen 63-Jährigen in einem Vorarlberger
Kinderdorf haben verdeutlicht, dass Kindern in unserer Gesellschaft ein zu geringer Wert beigemessen wird und sie
zu wenig vor Rechtsbrechern geschützt werden. Gleichermaßen zeigt dies der Fall des Kinderschänders
aus Innsbruck. Dieser hatte im vergangenen Jahr serienweise Mädchen sexuell missbraucht und war daraufhin
lediglich zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Besondere Mahnung und Antrieb müssen die vier
weiteren in der letzten Woche bekannt gewordenen Fälle von schwerer Kindesmisshandlung in Niederösterreich,
Tirol und Vorarlberg sein.
Geradezu unerträglich ist die Tatsache, dass der schlimme Zustand des kleinen Luca den Behörden bekannt
war - immer wieder wurde der Bub in Krankenhäuser in Tirol am Wohnort der Mutter und in Niederösterreich
am Wohnort des Stiefvaters mit gebrochenen Armen, Hämatomen am ganzen Körper und sichtbaren Narben einge-liefert.
Obwohl die Krankenhäuser die Behörden über den Zustand des Kindes informiert hatten, sah man bei
der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in Schwaz offenbar keinen Grund, wirksame Maßnahmen zum Schutz
des Kleinkindes einzuleiten.
Nach Aussage des Obmanns des Vereins Dialog für Kinder, Günther Tews, ist das Schicksal des Buben
jedoch kein Einzelfall: Rund 90 Prozent der Fälle von Kindesmisshandlung mit letztlich tödlichem Ausgang
waren dem Jugendamt vorher bekannt. Ein sträfliches Unterlassen, das ob seiner Verantwortungslosigkeit nicht
zu begreifen ist.
Wenn nicht die eigenen Eltern für das Wohlergehen ihrer Kinder sorgen können, haben Kinder offenbar
keine verlässlichen Vertreter ihrer Interessen. Dabei brauchen gerade Kinder Zu- und Fürsprache, erst
recht, wenn die Eltern hierzu nicht in der Lage sind oder die Gefahr gar von diesen ausgeht. Darüber hinaus
lässt die geschätzte Zahl von 8.000 verwahrlosten Kindern in Österreich größte Befürchtungen
aufkommen - da stellt es sich als Skandal dar, dass das entsprechende Delikt vor Gericht kaum eine Rolle spielt:
Lediglich 25 Verurteilungen wegen "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder
wehrloser Personen" gab es laut gerichtlicher Kriminalstatistik im vorvergangenen Jahr.
Allerdings kann die hohe Zahl von verwahrlosten Kindern, die niedrige Zahl der Verurteilungen und die erschreckend
hohe Anzahl der Fälle, in denen die Behörden schlicht untätig bleiben, nicht besonders verwundern,
da ein skandalöses Verhältnis von Personalressource und zugewiesenen Aufgaben in den Behörden der
Jugendwohlfahrt herrscht: Ein Sozialarbeiter hat zwischen 80 und 100 Kinder aus schwierigen Verhältnisses
mit "Erziehungsmaßnahmen" zu betreuen. Mehr als eine Alibifunktion kann mithin ob dieser Arbeitsbelastung
schlicht nicht erfüllt werden. Hier muss eine massive Aufstockung des Personalbestandes erfolgen. Kinder müssen
vom Staat geschützt werden!
All diese Geschehnisse haben zu Recht wegen der Abscheulichkeit der Taten, wegen der Untätigkeit der Behörden
sowie wegen der viel zu geringen Strafdrohung und teilweise skandalös geringen Verurteilungen starke Empörung
in der Bevölkerung und in den Medien ausgelöst. Erst letzte Woche wurde eine Frau, die ihr Kind nach
der Geburt erstickt hat, nur zu einem Monat unbedingt und 17 Monaten bedingt verurteilt. Das AMS will diese Frau
sogar als Kindergartenhelferin vermitteln!
Nichtsdestotrotz dürfen neben den Fällen in der Presse die alltäglichen kindlichen Opfer von
Straftaten nicht vergessen werden. Gerade bei den weniger spektakulären Tatbegehungen an Kindern im Alltag
herrscht generell ein geringes Problembewusstsein. Damit geht die regelmäßig von Kriminalisten angeführte
hohe Dunkelziffer einher. Das BZÖ kämpft nicht erst seit den aktuellen Vorfällen für die Rechte
der Kinder und setzt sich für das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit ein. Der Wert der Kinder für die
Gesellschaft muss sich umfassend im Strafrecht widerspiegeln - nicht nur bei Gewalt gegenüber Kindern! Denn
Kinder werden nicht nur Opfer von abscheulichen Gewalt- oder Sexualdelikten, sie werden auch Opfer ganz "alltäglicher"
Delikte wie Diebstahl, Raub oder Nötigung. In jedem Fall werden sie aber lebenslang traumatisiert. Deshalb
muss - wie nach dem BZÖ-Initiativantrag 413/A - eine Strafrahmenverdopplung bei einer Tatbegehung an Kindern
erfolgen!
Insgesamt muss eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder sichergestellt sein. Da Jugendschutz weitgehend
Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugendamt.
Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams
in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln
erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden. Außerdem
bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum 6. Lebensjahr, also dem Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt.
Weiters darf die Verjährung von Straftaten an Kindern erst mit deren Volljährigkeit beginnen, da diese
frei sein müssen in der Entscheidung eine Strafverfolgung zu verlangen und nicht mit einer Verjährung
der Delikte konfrontiert sein dürfen. Dies belegt der Fall der 54-jährigen Tirolerin, die am 14. Juni
2007 festgenommen wurde, nachdem Anfang Juni im Kellerabteil eines Innsbrucker Mehrparteienhauses drei Babyleichen
entdeckt worden waren. Zwar steht für die Staatsanwaltschaft Innsbruck fest, dass die Frau strafrechtlich
relevante Schuld auf sich geladen hat und dies auch nicht leugnet. Dennoch kann sie dafür wegen der viel zu
kurzen Verjährungsfrist des § 79 StGB nicht mehr belangt werden. Dem kann mit einer bundesweiten Erfassung
von Meldungen, die Kinder betreffen, mit einer Anzeigepflicht, einer Verjährungshemmung und mit einer Untersuchungspflicht
für Kinder entgegengewirkt werden.
Die Bundesregierung zeichnet sich jedoch trotz des dringenden Handlungsbedarfs durch Nichtstun aus. Lediglich
die Bundesministerin für Justiz erklärte sich kurz und vernehmbar in der Kronenzeitung und gestern im
Hohen Haus - leider zu wenig konsequent und zu allgemein. Ihre Kabinettskollegen scheinen sich erst gar nicht in
ihrem Winterschlaf stören zu lassen - die große Novelle zur Jugendwohlfahrt der Bundesregierung lässt
wie die Vereinheitlichung des Jugendschutzes auf Bundesebene weiter auf sich warten!
Daneben besteht Handlungs- und Verbesserungsbedarf vor allem bei folgenden Punkten:
- Die Gewaltprävention muss zumindest bei bekannten Problemfällen schon vor der Geburt eines Kindes
durch Stärkung der Erziehungs- und Konfliktlösungsfähigkeit der Eltern einsetzen.
- Den Eltern muss die Wahrnehmung ihrer Pflichten konkret abverlangt werden können.
- Eltern müssen aber bei Erziehungsnotstand auch durch eine intensive Betreuung durch Erziehungsfachleute
besser bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützt werden.
- Die Lebenssituation durch Gewalt erheblich gefährdeter Kinder muss durch eine Intensivbetreuung oder die
Herausnahme aus der Familie so nachhaltig verbessert werden, dass eine weitere Gefährdung ausgeschlossen werden
kann.
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
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