Asylgerichtshof / Verfassungsänderungen  

erstellt am
05. 12. 07

 Cap: Mehr Rechtssicherheit, Menschlichkeit und Verfahrenbeschleunigung
Verankerung der Sozialpartnerschaft in Verfassung istdemokratischer Vorgang
Wien (sk) - Die Einführung des Asylgerichtshofes bringe "mehr Ordnung und Rechtssicherheit, mehr Fairness und Menschlichkeit sowie eine Verfahrensbeschleunigung", so SPÖ-Klubobmann Josef Cap am 05.12. im Nationalrat. Weitere Vorteile: Anwaltliche Vertretung oder Vertretung durch NGOs, Transparenz der Entscheidungen durch rasche Veröffentlichung sowie "massiver Personalausbau", der auch der Qualität erstinstanzlicher Entscheidungen zugute kommt. Weiters werde es selbstverständlich eine Evaluierung geben, stellte Cap klar. Bei der Frage der Verankerung der Sozialpartnerschaft in der Verfassung verwies Cap auf die "vielen Erfolge" der Sozialpartnerschaft während der letzten fünfzig Jahre. Durch die Verankerung in der Verfassung begegne die Regierung Gusenbauer der immer wieder gehörten Kritik, dass sich die Sozialpartnerschaft außerhalb der Verfassung bewege, so Cap, der hier von einem "guten und demokratischen Vorgang" sprach.

Die Einrichtung des Asylgerichtshofes sei eine "gute Lösung", erläuterte Cap, der sich darüber erfreut zeigte, dass es jetzt endlich "menschlichere, fairere und zügigere Verfahren" gebe, so der SPÖ-Klubobmann mit Blick auf den notwendigen Abbau des Staus im Asylbereich. Der Asylgerichtshof biete eine "neue Qualität sowie eine wirklich neue und ausgebaute Form von Rechtssicherheit und Rechtsschutz für AsylantragstellerInnen", unterstrich Cap.

Klar sprach sich der SPÖ-Klubobmann im Bereich der Asylfrage auch gegen eine "Vermischung von Dingen, die nicht zusammengehören", aus. Hier gelte es zu unterscheiden zwischen illegaler Einwanderung und jenen Fällen, die wegen Gefahr für Leib und Leben und/oder politischer Verfolgung Schutz und Hilfe suchen, verdeutlichte Cap abschließend.

 

 Missethon: Was ist los mit Gusenbauers SPÖ-Regierungsteam?
ÖVP ist die Offensivkraft der Regierung
Wien (övp-pk) - "Was ist los mit Gusenbauers SPÖ-Regierungsteam?", fragt sich ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon. Eine Justizministerin Berger, die wichtige Gesetze abnickt, ohne sie überhaupt gelesen zu haben; ein Sozialminister Buchinger, der sein Pflegeförderungsmodell schon für gescheitert erklärt, bevor es überhaupt in Kraft getreten ist und durch das von ihm verursachte Pflegechaos Tausende ältere Menschen verunsichert im Regen stehen lässt; eine Frauenministerin Bures, die in fast einem Jahr Amtszeit nur durch unqualifizierte Angriffe auf die Familienministerin aufgefallen ist; eine Bildungsministerin, die acht Monate über Strukturen philosophiert und dabei auf die echten Probleme im Schulalltag vergessen hat - das ist die Aufstellung der SPÖ-Regierungsmannschaft.

"Wenn Buchinger jetzt selbst eingesteht, dass sein undurchdachtes Fördersystem schon gescheitert ist, bevor es überhaupt in Kraft tritt, ist es umso unverständlicher, dass die SPÖ einer Verlängerung der Pflegeamnestie nicht zustimmt", stellt Missethon fest. "Wir wollen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Sicherheit geben. Die Gusenbauer-SPÖ lässt die Menschen aber im Buchinger-Pflegechaos alleine."

"Beim Asylgerichtshof darf die SPÖ nicht wackeln", fordert Missethon. Erstmals wurden 2007 mehr offene Asylverfahren abgearbeitet, als neue dazu gekommen sind. "Wir sind auf dem besten Weg, den Asylrucksack abzubauen, den uns rote Innenminister hinterlassen haben. Dazu ist der von der ÖVP initiierte Asylgerichtshof ein wichtiger und richtiger Schritt", so Missethon. Dass eine Justizministerin Gesetzesvorlagen abnickt, die sie nicht einmal gelesen hat, findet der ÖVP-Generalsekretär bedenklich: "Aber der Dilettantismus der Gusenbauer-Truppe darf unsere Arbeit für die Menschen nicht verzögern. Die ÖVP ist die treibende Kraft - aufgehalten wird die Regierungsarbeit nur durch das ständige Stolpern unseres Koalitionspartners."

 

 Van der Bellen: Regierung schert sich einen Teufel um die Verfassung
Verfassungsgesetze werden im Eilverfahren durchgepeitscht, ohne dass zuständige Minister sie gelesen haben
Wien (grüne) - "Die Regierung schert sich einen Teufel um die Verfassung. Heute wird das Asylgericht beschlossen, obwohl Verfassungsrechtler und Rechtsexperten die Beschneidung des Weges zum Verwaltungsgerichtshof für AsylwerberInnen als rechtsstaatlich extrem bedenklich, wenn nicht gar als 'Fußtritt für den Rechtsstaat' (Heinz Mayer) bezeichneten. Genauso skandalös wie der Inhalt ist auch die Vorgangsweise: Verfassungsgesetze werden ohne Begutachtung im Eilverfahren durchgepeitscht. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig", kritisiert Alexander Van der Bellen, Bundessprecher der Grünen.

Die Krone aufgesetzt hat diesem unfassbaren Umgang noch das heutige Geständnis von Justizministerin Berger, sie habe der Tischvorlage für das Asylgericht zugestimmt, obwohl sie den Text nicht gelesen habe - als ressortzuständige Ministerin. "Das zeichnet auch ein Sittenbild über die Zusammenarbeit zwischen SPÖ und ÖVP. Dass die ÖVP gerne in letzter Minute Vorlagen in den Ministerrat drücken will, war von der letzten Regierung sattsam bekannt. Dass nun aber die SPÖ als stärkere Fraktion das mit sich geschehen lässt, stellt ihr ein vernichtendes Zeugnis aus", so Van der Bellen.

 

 Rosenkranz: Kein Asylverfahren für Kriminelle!
FPÖ sieht in Diskussion über Asylgerichtshof Ablenkungsmanöver
Wien (fpd) - FPÖ-Sicherheitssprecherin NAbg Barbara Rosenkranz zitiert den Sicherheitsdirektor von Niederösterreich, Franz Prucher, der zur Festnahme einer 22köpfigen georgischen Einbrecherbande meinte: "Die meisten waren vorbestraft und konnten doch einen Asylantrag stellen. Es kann einfach nicht weiter so sein, dass Gerichtsverfahren keinen Einfluss auf ein Asylverfahren haben. Hier sind Politik und der Asylgerichtshof gefordert."

"Damit", so Babara Rosenkranz, "umreißt Prucher die tatsächliche Problematik in unserem unverantwortlich lückenhaften Asylsystem. Es kann und darf wirklich nicht sein, dass Personen, die während ihres Asylverfahrens straffällig werden, sanktionslos davonkommen, indem das Verfahren weiterläuft. Es darf auch nicht sein, dass Kriminelle nach Österreich kommen, hier eine Straftat begehen und dann aus der Haft einen Asylantrag stellen können. Hier führt sich der Rechtsstaat ad absurdum."

Die FPÖ-Sicherheitssprecherin erinnert an die 13.195 Asylwerber, die im Vorjahr in Österreich straffällig geworden waren. Asylmissbrauch durch Kriminelle sei von der Ausnahme längst zur Methode geworden. Schuld daran sei die österreichische Rechtslage, die potentielle Straftäter geradezu ermuntere, ihren üblen Machenschaften nachzugehen. Im Falle ihrer Verhaftung hätten sie nicht die Abschiebung zu befürchten, sondern könnten aus einem der >Luxusgefängnisse<, die in kaukasischen Zeitungen geradezu als Wellness-Hotels beworben würden, einen Asylantrag stellen.

"Angesichts der hochschnellenden Zahl straffällig werdender Asylwerber und, parallel dazu, österreichischer Opfer - die dieses Täterfördersystem auch noch finanzieren dürfen - müssen markante Änderungen der Gesetzeslage her", fordert Rosenkranz. "Neben dem längst überfälligen Neuerungsverbot, das ausschließt, dass mit immer neuen Fluchtgeschichten Verfahren verschleppt werden und daraus womöglich noch ein Bleiberecht abgeleitet wird, muss auch grundsätzlich klargestellt werden, dass für Straftäter kein Asylverfahren geführt wird. Wenn internationale Verträge und Verpflichtungen das angeblich nicht erlauben, müssen sie überarbeitet und an die Herausforderungen unserer Tage angepasst werden." Abschließend meint Barbara Rosenkranz: " Die langatmige Diskussion um den Asylgerichtshof ist offensichtlich ein Ablenkungsmanöver der Regierung, um zu kaschieren, dass sie an den Ursachen des massiven Kriminalitätsimportes nichts zu ändern gedenkt. Der Schutz der österreichischen Bevölkerung ist dieser Bundesregierung offensichtlich kein Anliegen."

 

 Scheibner: Es gibt einen Expertenkreis der Regierung im stillen Kämmerlein
Sozialpartner in die Bundesverfassung ist ein Rückschritt ins Mittelalter zu den Zunftordnungen
Wien (bzö) - "Der Verfassungskonvent hat sich sehr intensiv in 19 Monate mit der Verfassungsreform beschäftigt und auch viele Lösungsvorschläge erarbeitet, aber aus parteipolitischen Gründen - weil die SPÖ damals in der Opposition nicht zustimmte - hat es keine Einigung gegeben. Jetzt gibt es keinen Verfassungskonvent mehr, es gibt auch keine Ausschußbehandlung, die das Wort wirklich verdient für diese Verfassungsreform mehr, sondern es gibt einen Expertenkreis der Regierung im stillen Kämmerlein, ohne dabei die Opposition einzubinden", kritisierte BZÖ-Verfassungssprecher Abg. Herbert Scheibner im Zuge der heutigen Plenardebatte.

Zum Asylgerichtshof merkte Scheibner an, daß das BZÖ für diesen sei, da die Einrichtung des Asylgerichtshofs eine "notwendige Maßnahme" zur Verkürzung der Verfahren sei. Gleichzeitig müsse es aber eine Einführung von Qualitätskriterien für die Richterbestellung geben. Denn es sei "merkwürdig", wenn ein Richter bestellt werde, der keinerlei Erfahrung im "richterlichen Bereich" vorweisen könne. "Wir wollen ein schärferes Anforderungsprofil für die Richter beim Asylgericht. Wir werden heute dazu einen Abänderungsantrag einbringen", betonte Scheibner.

"Im Zuge der Verfassungsreform werden SPÖ und ÖVP nun auch den Artikel 50 des Bundesverfassungsgesetzes ändern. Dabei schafft die rot-schwarze Regierung mit einer "generellen Ermächtigung" eine Rechtsgrundlage für die Ratifizierung von EU-Verträgen und die bisher dafür benötigten Ermächtigungsgesetze werden abgeschafft. Über diese Ermächtigungsgesetze konnte man bisher eine Volksabstimmung durchführen, was mit dieser neuen Regelung wegfallen wird. Ausnahmen wird es nur mehr bei Materien geben, die eine Gesamtänderung der Bundesverfassung beinhalten. Die Regierung läßt somit hinkünftig eine Volksabstimmung über EU-Verträge nicht mehr zu", sagte Scheibner. "Um das zu bereinigen, wollen wir den Art. 43 B-VG ändern, daß es in Zukunft auch möglich sein soll, über völkerrechtliche Verträge direkt Volksabstimmungen auf Antrag des Hohen Hauses durchzuführen", betonte Scheibner

Ebenso sei in dieser Verfassungsnovelle eine kleine Adaptierung des Art. 23f B-VG aus dem Jahre 1998 dabei. "Man adaptiert, erneuert ihn, wo eindeutig festgehalten wird, daß Kampfeinsätze zur Friedensschaffung auch ohne UNO-Mandat möglich sind und darüber kann der Bundeskanzler und der zuständige Minister entscheiden. Daß dies mit der Neutralität schon seit 1998 nicht mehr vereinbart ist, sollte auch der SPÖ klar sein", erklärte Scheibner.

Zum Vorhaben der Regierung die Sozialpartner in die Bundesverfassung zu heben, meinte Scheibner, daß es nicht klar sei, wer diese Sozialpartner sind. "Das steht nämlich nicht in der Verfassung drinnen. Sie verankern aus irgendwelchen Gründen die Sozialpartnerschaft in der Bundesverfassung, ohne zu definieren, wer das überhaupt ist. Das ist ein Rückschritt ins Mittelalter zu den Zunftordnungen. Auch dazu haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht, um auch diesen Sozialpartnerschaften-Paragraphen herauszunehmen", schloß Scheibner.
 
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