Das Erfolgsmodell der "Abfertigung neu" wird ab 1.1. 2008 auch für alle Selbständigen
gelten
Wien (pwk) - Im Parlament wurde am 04.12. vom Nationalrat das Selbständigenvorsorgemodell für
Gewerbetreibende beschlossen. Damit wird ein Vorschlag der WKÖ zur Verbesserung der sozialen Absicherung für
alle Selbständigen umgesetzt. WKÖ-Präsident Christoph Leitl begrüßt den Gesetzesbeschluss:
„Damit wird sichergestellt, dass Unternehmer gegenüber den unselbständig Beschäftigten bei der betrieblichen
Vorsorge gleich gestellt werden. Das Gesetzespaket Selbständigenvorsorge ist eine bedeutende Verbesserung
der sozialen Absicherung für alle Unternehmer und bringt eine steuerfreie Zusatzpension ohne Zusatzkosten.“
Die betriebliche Vorsorge für alle Selbständigen wird bereits mit 1.1. 2008 umgesetzt. Der Beitragssatz
in der gewerblichen Krankenversicherung wird mit Jahresbeginn 2008 von 9,1% auf 7,65% gesenkt. Gleichzeitig werden
analog zur "Abfertigung neu" für Arbeitnehmer 1,53% als 2. Säule für die Altersvorsorge
der Unternehmer, also eine zusätzliche Rente, verwendet. Mit dem gleichen Beitrag zur SVA wie bisher ist ein
Unternehmer nicht nur krankenversichert, sondern erhält künftig auch eine Zusatzpension.
Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) hebt die Beiträge ein und führt diese
an die jeweilige Vorsorgekasse (VK), welche der Unternehmer auswählt, ab. Beim Wechsel zwischen einer unselbständigen
und einer selbständigen Erwerbstätigkeit gilt das Rucksackprinzip. Weiters gelten sämtliche steuerlichen
Begünstigungen für Arbeitnehmer nun auch für die Selbständigen: Damit kann der Beitrag zur
Selbständigenvorsorge als steuerliche Betriebsausgabe abgesetzt werden, die Veranlagung in der MVK ist steuerfrei
und die Auszahlung als Einmalbetrag ist steuerbegünstigt (6%) und als Rente steuerfrei. "Da die Grenzen
zwischen einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit immer mehr verschwinden, muss
die steuerliche und sozialrechtliche Gleichbehandlung konsequent fortgesetzt werden", betont Leitl.
„Unternehmer brauchen ein Sicherheitsnetz im Fall von Erwerbslosigkeit oder langer Krankheit“, begrüßt
der WKÖ-Präsident die Neuregelung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Ansprüche
auf Arbeitslosengeld werden unbefristet und ohne Zusatzkosten für Unternehmer, die vor dem 1.1.2009 unselbständig
und selbständig erwerbstätig waren, mitgenommen. Personen, die erst nach dem 1.1.2009 eine selbständige
Tätigkeit beginnen, wahren ebenfalls die Ansprüche auf Arbeitslosengeld ohne Zusatzkosten, wenn sie vor
ihrer Selbständigkeit zumindest 5 Jahre unselbständig erwerbstätig waren. Selbständige ohne
Leistungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung können sich ab 1. 1. 2009 auf freiwilliger Basis
selbst versichern (Opting-in-Modell). Dabei haben Selbständige die Wahl zwischen drei Modellen. „Übergänge
zwischen unselbständiger und selbständiger Tätigkeit werden immer häufiger. Der Schritt in
die Selbständigkeit wird wesentlich leichter, wenn es eine soziale Absicherung für die Zeit danach gibt.
Damit wird die Arbeitslosenversicherung für Selbständige einen wichtigen Beitrag zu mehr Mobilität
und gleichzeitig mehr Sicherheit leisten, so Leitl abschließend. |