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Fall "Arigona Zogaj" |
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erstellt am
17. 12. 07
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VfGH-Beschwerde der Familie Zogaj abgewiesen
Innenminister muss über Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung entscheiden
Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde der Familie Zogaj gegen die Nicht-Erteilung
einer so genannten Erstniederlassungsbewilligung abgewiesen. Dass die Behörden keine Erstniederlassungsbewilligung
erteilt haben, war nicht verfassungswidrig.
Die Entscheidung über die von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck angeregte Aufenthaltsgenehmigung
aus humanitären Gründen ist vom Innenminister zu treffen. Sein Handlungsspielraum bleibt durch die VfGH-Entscheidung
unberührt.
Die Frage, ob Arigona Zogaj und ihre Mutter Österreich nun tatsächlich verlassen müssen, ist daher
durch die Entscheidung des VfGH nicht beantwortet.
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Die Beschwerdeführer waren u.a. der Ansicht, die Behörden hätten den Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechts- Konvention (EMRK, Recht auf Privat- und Familienleben) nicht ausreichend berücksichtigt. Dies
auch, weil die vom Verfassungsgerichtshof in seinen jüngsten Entscheidungen genannten Kriterien für ein
"Bleiberecht" nicht angewendet worden seien. Die Ausweisung stelle außerdem eine unmenschliche
Behandlung (Artikel 3 EMRK) dar.
Der Verfassungsgerichtshof hat dazu folgendes festgestellt: Gegen die Familie Zogaj wurde ein Ausweisungsverfahren
durchgeführt. Dies endete 2004 mit einer Ausweisungs- Entscheidung. Die Behörden setzten sich dabei auch
mit der Frage des Artikel 8 EMRK auseinander und gelangten zur Auffassung, dass eine Ausweisung rechtmäßig
ist. Diese Ausweisungsentscheidung wurde beim Verfassungsgerichtshof (und auch beim Verwaltungsgerichtshof) nicht
angefochten. Daher haben die Behörden kein Verfassungsgebot verletzt, wenn sie vor dem Hintergrund dieser
rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung nicht noch einmal - diesmal im Niederlassungsverfahren - prüfen,
ob Gründe im Sinne des Artikel 8 EMRK vorliegen.
Aufgeworfen wurde von den Beschwerdeführern auch die Frage, ob es der Verfassung entspricht, dass solche Anträge
nicht im Inland gestellt werden dürfen (sondern im Ausland gestellt werden müssen). Der Antrag der Familie
Zogaj wurde im Inland gestellt.
Der VfGH hat in seiner Entscheidung nun klargestellt, dass die Behörden - im Gegensatz zum Wortlaut des Gesetzes,
der hier einen Entscheidungsspielraum vermuten lassen würde - verpflichtet sind, die Inlandsantragstellung
dann zuzulassen, wenn "besonders berücksichtigungswürdige Gründe" vorliegen. Im Verfahren
der Familie Zogaj wurde die Inlandsantragstellung von der Behörde auch zugelassen, der Antrag jedoch als unbegründet
abgewiesen, weil solche Gründe - vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung - nicht
vorgelegen sind. Den Behörden ist daher auch in diesem Punkt kein Fehler unterlaufen, der verfassungsgesetzlich
gewährleistete Rechte betrifft.
Die wichtigsten Fragen rund um die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Bedeutet die VfGH-Entscheidung, dass Arigona Zogaj und ihre Mutter Österreich nun tatsächlich
verlassen müssen?
Nein. Sollte der Verwaltungsgerichtshof noch befasst werden und den Bescheid (Nichterteilung der Erstniederlassungsbewilligung)
aufheben oder der Innenminister eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung erteilen, müssten sie Österreich
nicht verlassen.
Kann der Innenminister trotz der VfGH-Entscheidung überhaupt eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung
erteilen?
Ja. Dies ist im derzeit geltenden Fremdenrecht so vorgesehen. Die oberösterreichischen Behörden haben
jüngst eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung angeregt. Die Entscheidung darüber liegt beim Innenminister
und in seiner Verantwortung. Die jetzige VfGH-Entscheidung sagt nichts darüber aus, ob der Innenminister eine
humanitäre Aufenthaltsbewilligung erteilen soll oder nicht. Die VfGHEntscheidung bindet den Innenminister
in dieser Frage nicht.
Ist das Niederlassungsverfahren der Familie Zogaj mit der VfGH-Entscheidung nun abgeschlossen?
Nicht unbedingt. Der Verfassungsgerichtshof hat - wie es seine Aufgabe ist - nur geprüft, ob verfassungsgesetzlich
gewährleistete Rechte verletzt worden sind. Die Beschwerdeführer können innerhalb der nächsten
14 Tage beim Verfassungsgerichtshof beantragen, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten. Einem
solchen Antrag ist stattzugeben.
Bedeutet die VfGH-Entscheidung, dass die Behörden im Niederlassungsverfahren der Familie Zogaj alles richtig
gemacht haben?
Der Verfassungsgerichtshof hebt eine Entscheidung der Behörden dann auf, wenn verfassungsgesetzlich gewährleistete
Rechte verletzt worden sind. Ob andere Fehler - etwa Verstöße gegen Verfahrensvorschriften - passiert
sind, wird vom Verwaltungsgerichtshof bei einem entsprechenden Antrag geprüft. Beanstandet der Verfassungsgerichtshof
eine Entscheidung der Behörden nicht, heißt das nicht automatisch, dass alles richtig gemacht wurde.
Warum hat der Verfassungsgerichtshof jene Kriterien für ein "Bleiberecht", die er in seinen jüngsten
Entscheidungen genannt hat, nicht angewendet?
Weil diese Fragen von den Behörden schon im Ausweisungsverfahren geprüft wurden. Damals sind sie
verneint worden, die Ausweisung wurde beim Verfassungsgerichtshof nicht angefochten.
Entscheidung B 1263, 1264/07 |
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Innenministerium lehnt humanitären Aufenthalt ab
Voraussetzungen werden nicht erfüllt
Wien (bmi) - Das Innenministerium gibt bekannt: Dem im BM.I anhängigen Antrag auf Zustimmung
zur Erteilung einer humanitären Aufenhaltsbewilligung im Fall Zogaj kann aus folgenden Gründen nicht
zugestimmt werden: Die Voraussetzung zur Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitel werden nicht erfüllt
bzw. es überwiegen jene Gründe die gegen eine Erteilung sprechen.
Familie ZOGAJ reiste durch Schlepper gestützt im September 2002 in Österreich ein - zu einem Zeitpunkt,
zu welchem bereits klar war, dass in Österreich keine Chance auf Asyl besteht, da der Vater zuvor bereits
einen negativen Asylbescheid erhielt. Trotzdem wurden zwei - aussichtslose - Asylanträge gestellt. Dreimal
wurden von der Familie der VfGH und VwGH angerufen, wobei die Höchstgerichte stets negativ entschieden. Seit
dem Einreisetag vor fünf Jahren ist der Familie bekannt, dass keine reelle Chance auf Asyl besteht. Seit 2004
kam die Familie einer rechtskräftigen und durchsetzbaren Ausweisungsentscheidung nicht nach. Trotz einjähriger
Frist für die Ausreise und großzügiger Unterstützung zur Rückkehr kam die Familie ihrer
Ausreiseverpflichtung nicht nach. Trotz rechtskräftiger höchstgerichtlicher Asylentscheidungen und negativer
höchstgerichtlicher humanitärer Aufenthaltsentscheidungen wurden erneute aufenthaltsrechtliche Verfahren
angestrengt
Es ist evident, dass starke Bindungen zum Heimatstaat bestehen, da sich große Teile der Familie im Kosovo
befinden. Wirtschaftliche Gründe, nicht im Heimatland verbleiben zu wollen, sind kein Kriterium für den
Aufenthalt und die Fortführung des Familienlebens in Österreich. Der VfGH stellt in ständiger Rechtsprechung
fest, dass aus Art. 8 EMRK (Recht auf Familienleben) kein Recht auf Familienzusammenführung in einem bestimmten
Land besteht. |
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Platter: Aufenthaltsablehnung im Fall Zogaj
Arigona erhält Möglichkeit bis Sommer 2008 in Österreich zu bleiben
Wien (övp-pk) - Nach der ablehnenden Entscheidung durch den VfGH zum humanitären
Aufenthalt hat Innenminister Günther Platter bekannt gegeben, dass Arigona Zogaj die Möglichkeit erhalten
soll, bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2008 in Österreich zu bleiben. "Ich will der jungen Frau
bei Ihrer Ausbildung nicht im Wege stehen. Mit dieser Maßnahme wird der Abschluss des Polytechnischen Lehrgangs
sichergestellt."
Nachdem der Devat Zogaj (der Vater von Arigona) illegal und mit Schlepper-Hilfe nach Österreich eingereist
ist, und im Jahr 2002 seine Familie nachgeholt hat, obwohl sein Asylantrag bereits abgelehnt worden ist, kann auch
kein humanitäres Bleiberecht ausgesprochen werden.
"Seit dem Einreisetag vor fünf Jahren ist der Familie bekannt, dass keine reelle Chance auf Asyl besteht."
Offizielle Aussendung des Bundesministerium für Inneres Negative Entscheidungen bzw. negative Erkenntnisse
von Höchstgerichten bei Aufenthaltsverfahren bedeuten, dass es keine Basis für Zuwanderung gibt. Dennoch
wird mit dem Aussetzen des fremdenpolizeilichen Verfahrens der Abschluss der Schullaufbahn sichergestellt. |
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Kalina: Abbau des Rückstaus bei Asylverfahren erfordert menschliches Fingerspitzengefühl
statt Stehsätze Platters
Auch Landeshauptmann Pühringer nennt Platter-Entscheidung "katastrophal"
Wien (sk) - "Nach sieben Jahren verfehlter Praxis bei den Asylverfahren durch die ÖVP-Innenminister
warten 30.000 Menschen teilweise jahrelang in Österreich auf den Ausgang ihrer Asylverfahren", entgegnet
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina den Stehsätzen von ÖVP-General Missethon zum Thema
Asylpolitik. "Die Erledigung solcher Verfahren erfordert auf einer klaren gesetzlichen Regelung menschliches
Gespür und keine öden Stehsätze", sagte Kalina gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "So
auch im Fall von Arigona Zogaj. Die Entscheidung Platters ist selbstverständlich rechtskonform, der Innenminister
hätte aber Milde walten lassen können und sollen", so der SPÖ-Bundesgeschäftsführer.
"Viele Österreicher verstehen nicht, dass ein gut integriertes Mädchen von Platter aus dem Land
geschickt wird, während der ÖVP-Wirtschaftsflügel gleichzeitig die Tore für billige Arbeitskräfte
öffnen will", kritisierte Kalina. Gleiches habe auch Bundeskanzler Gusenbauer gesagt. "Diese soziale
Kälte Platters und dass es für ihn eine andere Möglichkeit des Entscheidung gegeben hätte,
sieht nicht nur die SP oder der Verfassungsexperte Heinz Mayer so, sondern sogar der Parteikollege Platters, der
oberösterreichische Landeshauptmann Pühringer", stellte Kalina klar. Pühringer hatte Platters
Entscheidung in den Medien als "in diesen Tagen vor Weihnachten katastrophal" kritisiert und klärende
Gespräche mit Platter angekündigt.
Zu Missethons Äußerungen über die Regierungskoalition merkte Kalina an, dass sich in der ÖVP
endlich die Erkenntnis durchsetzen sollte, dass sie für ihre Politik der sozialen Kälte abgewählt
worden ist. "Nach sieben Jahren des Sozialabbaus und einer immer größer werdenden Kluft zwischen
Arm und Reich, hat die SPÖ die Wahlen mit einem Programm der sozialen Gerechtigkeit gewonnen. Seit Jänner
2007 setzt die SPÖ unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer genau jene Schritte, die notwendig sind, um das Land
wieder Stück für Stück gerechter zu machen. Die soziale Handschrift der SPÖ-geführten
Regierung ist deutlich erkennbar", schloss Kalina. |
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Anschober: Wir werden uns mit der Abschiebung Arigonas und ihrer Mutter nicht abfinden
Rechtsschritte, Montag Thema in der Landesregierung, Hoffnung auf Gesetzesprüfungsverfahren
beim VfGH
Linz (grüne) - "Viele in Oberösterreich stehen nach Platters gestriger Entscheidung
unter Schock und sind entsetzt - dieser Gipfel an Brutalität und Unmenschlichkeit zehn Tage vor Weihnachten
ist ein Tiefschlag für das ganze Land, ganz besonders aber für Tausende Menschen im Land, die sich aktiv
für ein Bleiberecht für Arigona und ihrer Mutter sowie Dutzende Familien in ähnlichen Situationen
engagiert haben und weiter engagieren werden. Wir alle werden uns mit der Abschiebung der Familie Zogaj nicht abfinden",
so Oberösterreichs Grün-Landesrat Rudi Anschober.
Anschober sieht nach wie vor Möglichkeiten, erstens durch das Nützen aller rechtlichen Handlungsmöglichkeiten:
- durch einen Abtretungsantrag an den Verwaltungsgerichtshof ist nach dem gestrigen ablehnenden VfGH-Entscheid
über eine Berufung gegen die Ablehnung der Niederlassungsbewilligung nach wie vor offen und nicht abgeschlossen
- Anträge auf Abschiebungsaufschub für Arigona und ihre Mutter sind bereits bei der Bezirkshauptmannschaft
Vöcklabruck eingebracht - jetzt geht es um umfassende medizinische Gutachten zum Untermauern der Anträge
In der nächsten Sitzung der Landesregierung am Montag will Anschober Platters Ablehnung der humanitären
Aufenthaltsbewilligung für Arigona und ihre Mutter zum zentralen Thema machen: "Oberösterreich kann
und darf sich mit diesem Affront durch den Innenminister nicht abfinden. Platter hat versprochen, die Länder
bei der Entscheidung über die humanitäre Aufenthaltsbewilligung einzubeziehen und die Meinung der Länder
bei Anträgen auf humanitäre Aufenthaltsbewilligung auch umzusetzen. Geschehen ist nun das Gegenteil:
Platter ist beim ersten "Fall", der ersten Umsetzung dieser neuen Vorgangsweise Oberösterreich in
den Rücken gefallen und hat eine einsame Willkür-Entscheidung gegen den ausdrücklichen Antrag Oberösterreichs
getroffen. Dagegen muss es einen Aufschrei Oberösterreichs, aber auch der anderen Bundesländer geben.
In der Regierungssitzung muss die Landesregierung aktiv werden - auf allen Ebenen." Außerdem setzt Anschober
seine Hoffnung auf das beim Verfassungsgerichtshof bereits eingereichte Gesetzesprüfungsverfahren gegen die
Praxis der willkürlichen Verweigerung der humanitären Aufenthaltsbewilligung: "Platter selbst hat
mit seiner Willkür gegen Arigona und ihre Mutter bewiesen, dass Willkür trotz aller gegenteiligen Ankündigung
weiterhin die Praxis bei der Erteilung bzw Verweigerung der humanitären Aufenthaltsbewilligung ist. Das ist
klar und eindeutig verfassungswidrig. Ich erwarte mir ein entsprechendes klares Urteil des Verfassungsgerichtshofes
im März oder April nächsten Jahres. Und dann wird entscheidend, welche Auflagen der VfGh formuliert.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Gesetzesprüfungsverfahren die Möglichkeit, Platters laufende Willkür
zu stoppen." |
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Strache: Die österreichischen Gesetze haben für alle zu gelten
Arigona Zogaj muss abgeschoben werden!
Wien (fpd) - Zum aktuellen Fall Arigona Zogaj bekräftigte der Bundesparteiobmann der FPÖ,
NAbg. Heinz-Christian Strache, dass die österreichischen Gesetze ausnahmslos für alle zu gelten haben.
Hier habe eine äußerst seriöse Prüfung stattgefunden, wobei nunmehr das wenig überraschende
Ergebnis der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde. Arigona Zogaj habe in Österreich kein Recht auf Asyl
und werde daher auch unser Land verlassen müssen, so Strache.
Die jetzt vergossenen Krokodilstränen linker Medien und Politvertreter seien nicht nur unglaubwürdig,
sie stehen diametral zur österreichischen Bundesgesetzgebung. Wenn linke Journalisten und Vertreter der Grünen
die rechtmäßige Abschiebung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter nicht zur Kenntnis nehmen wollen, so
zeige dies anarchistische Grundzüge und bedeute nichts anderes als eine offene Ablehnung der österreichischen
Gerichtsbarkeit, so Strache.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die Vertreter der Grünen nicht hinter einer aufgesetzten Politmoral
verstecken, sondern ganz offen ihre Ablehnung diesem Staat und dieser Republik gegenüber artikulieren würden.
Die Stellungnahmen zu den Urteilen unabhängiger Gerichte sprechen für sich und zeigen, dass das jüngst
bekannt gewordene Skandalplakat der Grünen kein einmaliger Ausrutscher war. Diese Partei sei von nationalem
Masochismus getrieben und möglicherweise sogar ein Fall für den Staatsanwalt, so Strache abschließend.
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Grosz: Ende der leidigen Debatte Zogaj gefordert
OÖ. Landesregierung verzögert auf Steuerzahlerkosten
Wien (bzö) - BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz zeigte sich empört über die
Vorgangsweise der oberösterreichischen Landesregierung, die jetzt ein bestelltes Mayer-Rechtsgutachten zur
Causa Arigona in Auftrag gegeben hat. "Es ist ein Skandal der Sonderklasse, dass die oberösterreichische
Landesregierung diese leidige Diskussion rund um die Familie Zogaj noch auf Kosten der Steuerzahler mutwillig weiter
hinauszögert. Pühringer und Co. signalisieren damit, dass sich Erpressung offensichtlich lohnt. Es gibt
einen negativen Asylbescheid, eine negative Niederlassungsbewilligung, der Rechtsstaat hat gesprochen und Innenminister
Platter ist aufgefordert die Familienzusammenführung der Zogaj's im Kosovo so rasch als möglich zu vollziehen",
so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz.
"Rund 500.000 Menschen leben gegenwärtig in Österreich unter der Armutsgrenze, 117 Einbrüche
verzeichnet allein Wien pro Tag, 66 Straftaten die zweitgrößte Stadt Österreichs Graz, eine Belastungs-
und Teuerungswelle plagt das Land und verursacht Einzelschicksale ungeahnten Ausmaßes. Im Hinblick auf die
wirklichen Sorgen der Österreicherinnen und Österreicher halte ich überhaupt die lähmende Diskussion
rund um Arigona Zogaj wie so viele unserer Landsleute für ein unerträgliches Affentheater und eines entwickelten
Rechtsstaates schlichtweg für unwürdig und fordere daher ein sofortiges Ende der nicht mehr zu hörenden
Debatte rund um die Familie Zogaj", so Grosz abschließend. |
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