Fall "Arigona Zogaj"  

erstellt am
17. 12. 07

VfGH-Beschwerde der Familie Zogaj abgewiesen
Innenminister muss über Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung entscheiden
Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde der Familie Zogaj gegen die Nicht-Erteilung einer so genannten Erstniederlassungsbewilligung abgewiesen. Dass die Behörden keine Erstniederlassungsbewilligung erteilt haben, war nicht verfassungswidrig.

Die Entscheidung über die von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck angeregte Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen ist vom Innenminister zu treffen. Sein Handlungsspielraum bleibt durch die VfGH-Entscheidung unberührt.

Die Frage, ob Arigona Zogaj und ihre Mutter Österreich nun tatsächlich verlassen müssen, ist daher durch die Entscheidung des VfGH nicht beantwortet.

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Die Beschwerdeführer waren u.a. der Ansicht, die Behörden hätten den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts- Konvention (EMRK, Recht auf Privat- und Familienleben) nicht ausreichend berücksichtigt. Dies auch, weil die vom Verfassungsgerichtshof in seinen jüngsten Entscheidungen genannten Kriterien für ein "Bleiberecht" nicht angewendet worden seien. Die Ausweisung stelle außerdem eine unmenschliche Behandlung (Artikel 3 EMRK) dar.

Der Verfassungsgerichtshof hat dazu folgendes festgestellt: Gegen die Familie Zogaj wurde ein Ausweisungsverfahren durchgeführt. Dies endete 2004 mit einer Ausweisungs- Entscheidung. Die Behörden setzten sich dabei auch mit der Frage des Artikel 8 EMRK auseinander und gelangten zur Auffassung, dass eine Ausweisung rechtmäßig ist. Diese Ausweisungsentscheidung wurde beim Verfassungsgerichtshof (und auch beim Verwaltungsgerichtshof) nicht angefochten. Daher haben die Behörden kein Verfassungsgebot verletzt, wenn sie vor dem Hintergrund dieser rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung nicht noch einmal - diesmal im Niederlassungsverfahren - prüfen, ob Gründe im Sinne des Artikel 8 EMRK vorliegen.

Aufgeworfen wurde von den Beschwerdeführern auch die Frage, ob es der Verfassung entspricht, dass solche Anträge nicht im Inland gestellt werden dürfen (sondern im Ausland gestellt werden müssen). Der Antrag der Familie Zogaj wurde im Inland gestellt.

Der VfGH hat in seiner Entscheidung nun klargestellt, dass die Behörden - im Gegensatz zum Wortlaut des Gesetzes, der hier einen Entscheidungsspielraum vermuten lassen würde - verpflichtet sind, die Inlandsantragstellung dann zuzulassen, wenn "besonders berücksichtigungswürdige Gründe" vorliegen. Im Verfahren der Familie Zogaj wurde die Inlandsantragstellung von der Behörde auch zugelassen, der Antrag jedoch als unbegründet abgewiesen, weil solche Gründe - vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung - nicht vorgelegen sind. Den Behörden ist daher auch in diesem Punkt kein Fehler unterlaufen, der verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte betrifft.

Die wichtigsten Fragen rund um die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

Bedeutet die VfGH-Entscheidung, dass Arigona Zogaj und ihre Mutter Österreich nun tatsächlich verlassen müssen?
Nein. Sollte der Verwaltungsgerichtshof noch befasst werden und den Bescheid (Nichterteilung der Erstniederlassungsbewilligung) aufheben oder der Innenminister eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung erteilen, müssten sie Österreich nicht verlassen.

Kann der Innenminister trotz der VfGH-Entscheidung überhaupt eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung erteilen?
Ja. Dies ist im derzeit geltenden Fremdenrecht so vorgesehen. Die oberösterreichischen Behörden haben jüngst eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung angeregt. Die Entscheidung darüber liegt beim Innenminister und in seiner Verantwortung. Die jetzige VfGH-Entscheidung sagt nichts darüber aus, ob der Innenminister eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung erteilen soll oder nicht. Die VfGHEntscheidung bindet den Innenminister in dieser Frage nicht.

Ist das Niederlassungsverfahren der Familie Zogaj mit der VfGH-Entscheidung nun abgeschlossen?
Nicht unbedingt. Der Verfassungsgerichtshof hat - wie es seine Aufgabe ist - nur geprüft, ob verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verletzt worden sind. Die Beschwerdeführer können innerhalb der nächsten 14 Tage beim Verfassungsgerichtshof beantragen, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten. Einem solchen Antrag ist stattzugeben.


Bedeutet die VfGH-Entscheidung, dass die Behörden im Niederlassungsverfahren der Familie Zogaj alles richtig gemacht haben?
Der Verfassungsgerichtshof hebt eine Entscheidung der Behörden dann auf, wenn verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verletzt worden sind. Ob andere Fehler - etwa Verstöße gegen Verfahrensvorschriften - passiert sind, wird vom Verwaltungsgerichtshof bei einem entsprechenden Antrag geprüft. Beanstandet der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung der Behörden nicht, heißt das nicht automatisch, dass alles richtig gemacht wurde.


Warum hat der Verfassungsgerichtshof jene Kriterien für ein "Bleiberecht", die er in seinen jüngsten Entscheidungen genannt hat, nicht angewendet?
Weil diese Fragen von den Behörden schon im Ausweisungsverfahren geprüft wurden. Damals sind sie verneint worden, die Ausweisung wurde beim Verfassungsgerichtshof nicht angefochten.

Entscheidung B 1263, 1264/07

 

Innenministerium lehnt humanitären Aufenthalt ab
Voraussetzungen werden nicht erfüllt
Wien (bmi) - Das Innenministerium gibt bekannt: Dem im BM.I anhängigen Antrag auf Zustimmung zur Erteilung einer humanitären Aufenhaltsbewilligung im Fall Zogaj kann aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden: Die Voraussetzung zur Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitel werden nicht erfüllt bzw. es überwiegen jene Gründe die gegen eine Erteilung sprechen.

Familie ZOGAJ reiste durch Schlepper gestützt im September 2002 in Österreich ein - zu einem Zeitpunkt, zu welchem bereits klar war, dass in Österreich keine Chance auf Asyl besteht, da der Vater zuvor bereits einen negativen Asylbescheid erhielt. Trotzdem wurden zwei - aussichtslose - Asylanträge gestellt. Dreimal wurden von der Familie der VfGH und VwGH angerufen, wobei die Höchstgerichte stets negativ entschieden. Seit dem Einreisetag vor fünf Jahren ist der Familie bekannt, dass keine reelle Chance auf Asyl besteht. Seit 2004 kam die Familie einer rechtskräftigen und durchsetzbaren Ausweisungsentscheidung nicht nach. Trotz einjähriger Frist für die Ausreise und großzügiger Unterstützung zur Rückkehr kam die Familie ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nach. Trotz rechtskräftiger höchstgerichtlicher Asylentscheidungen und negativer höchstgerichtlicher humanitärer Aufenthaltsentscheidungen wurden erneute aufenthaltsrechtliche Verfahren angestrengt

Es ist evident, dass starke Bindungen zum Heimatstaat bestehen, da sich große Teile der Familie im Kosovo befinden. Wirtschaftliche Gründe, nicht im Heimatland verbleiben zu wollen, sind kein Kriterium für den Aufenthalt und die Fortführung des Familienlebens in Österreich. Der VfGH stellt in ständiger Rechtsprechung fest, dass aus Art. 8 EMRK (Recht auf Familienleben) kein Recht auf Familienzusammenführung in einem bestimmten Land besteht.

 

 Platter: Aufenthaltsablehnung im Fall Zogaj
Arigona erhält Möglichkeit bis Sommer 2008 in Österreich zu bleiben
Wien (övp-pk) - Nach der ablehnenden Entscheidung durch den VfGH zum humanitären Aufenthalt hat Innenminister Günther Platter bekannt gegeben, dass Arigona Zogaj die Möglichkeit erhalten soll, bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2008 in Österreich zu bleiben. "Ich will der jungen Frau bei Ihrer Ausbildung nicht im Wege stehen. Mit dieser Maßnahme wird der Abschluss des Polytechnischen Lehrgangs
sichergestellt."

Nachdem der Devat Zogaj (der Vater von Arigona) illegal und mit Schlepper-Hilfe nach Österreich eingereist ist, und im Jahr 2002 seine Familie nachgeholt hat, obwohl sein Asylantrag bereits abgelehnt worden ist, kann auch kein humanitäres Bleiberecht ausgesprochen werden.

"Seit dem Einreisetag vor fünf Jahren ist der Familie bekannt, dass keine reelle Chance auf Asyl besteht."
Offizielle Aussendung des Bundesministerium für Inneres Negative Entscheidungen bzw. negative Erkenntnisse von Höchstgerichten bei Aufenthaltsverfahren bedeuten, dass es keine Basis für Zuwanderung gibt. Dennoch wird mit dem Aussetzen des fremdenpolizeilichen Verfahrens der Abschluss der Schullaufbahn sichergestellt.

 

 Kalina: Abbau des Rückstaus bei Asylverfahren erfordert menschliches Fingerspitzengefühl statt Stehsätze Platters
Auch Landeshauptmann Pühringer nennt Platter-Entscheidung "katastrophal"
Wien (sk) - "Nach sieben Jahren verfehlter Praxis bei den Asylverfahren durch die ÖVP-Innenminister warten 30.000 Menschen teilweise jahrelang in Österreich auf den Ausgang ihrer Asylverfahren", entgegnet SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina den Stehsätzen von ÖVP-General Missethon zum Thema Asylpolitik. "Die Erledigung solcher Verfahren erfordert auf einer klaren gesetzlichen Regelung menschliches Gespür und keine öden Stehsätze", sagte Kalina gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "So auch im Fall von Arigona Zogaj. Die Entscheidung Platters ist selbstverständlich rechtskonform, der Innenminister hätte aber Milde walten lassen können und sollen", so der SPÖ-Bundesgeschäftsführer.

"Viele Österreicher verstehen nicht, dass ein gut integriertes Mädchen von Platter aus dem Land geschickt wird, während der ÖVP-Wirtschaftsflügel gleichzeitig die Tore für billige Arbeitskräfte öffnen will", kritisierte Kalina. Gleiches habe auch Bundeskanzler Gusenbauer gesagt. "Diese soziale Kälte Platters und dass es für ihn eine andere Möglichkeit des Entscheidung gegeben hätte, sieht nicht nur die SP oder der Verfassungsexperte Heinz Mayer so, sondern sogar der Parteikollege Platters, der oberösterreichische Landeshauptmann Pühringer", stellte Kalina klar. Pühringer hatte Platters Entscheidung in den Medien als "in diesen Tagen vor Weihnachten katastrophal" kritisiert und klärende Gespräche mit Platter angekündigt.

Zu Missethons Äußerungen über die Regierungskoalition merkte Kalina an, dass sich in der ÖVP endlich die Erkenntnis durchsetzen sollte, dass sie für ihre Politik der sozialen Kälte abgewählt worden ist. "Nach sieben Jahren des Sozialabbaus und einer immer größer werdenden Kluft zwischen Arm und Reich, hat die SPÖ die Wahlen mit einem Programm der sozialen Gerechtigkeit gewonnen. Seit Jänner 2007 setzt die SPÖ unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer genau jene Schritte, die notwendig sind, um das Land wieder Stück für Stück gerechter zu machen. Die soziale Handschrift der SPÖ-geführten Regierung ist deutlich erkennbar", schloss Kalina.

 

 Anschober: Wir werden uns mit der Abschiebung Arigonas und ihrer Mutter nicht abfinden
Rechtsschritte, Montag Thema in der Landesregierung, Hoffnung auf Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH
Linz (grüne) - "Viele in Oberösterreich stehen nach Platters gestriger Entscheidung unter Schock und sind entsetzt - dieser Gipfel an Brutalität und Unmenschlichkeit zehn Tage vor Weihnachten ist ein Tiefschlag für das ganze Land, ganz besonders aber für Tausende Menschen im Land, die sich aktiv für ein Bleiberecht für Arigona und ihrer Mutter sowie Dutzende Familien in ähnlichen Situationen engagiert haben und weiter engagieren werden. Wir alle werden uns mit der Abschiebung der Familie Zogaj nicht abfinden", so Oberösterreichs Grün-Landesrat Rudi Anschober.

Anschober sieht nach wie vor Möglichkeiten, erstens durch das Nützen aller rechtlichen Handlungsmöglichkeiten: - durch einen Abtretungsantrag an den Verwaltungsgerichtshof ist nach dem gestrigen ablehnenden VfGH-Entscheid über eine Berufung gegen die Ablehnung der Niederlassungsbewilligung nach wie vor offen und nicht abgeschlossen - Anträge auf Abschiebungsaufschub für Arigona und ihre Mutter sind bereits bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eingebracht - jetzt geht es um umfassende medizinische Gutachten zum Untermauern der Anträge

In der nächsten Sitzung der Landesregierung am Montag will Anschober Platters Ablehnung der humanitären Aufenthaltsbewilligung für Arigona und ihre Mutter zum zentralen Thema machen: "Oberösterreich kann und darf sich mit diesem Affront durch den Innenminister nicht abfinden. Platter hat versprochen, die Länder bei der Entscheidung über die humanitäre Aufenthaltsbewilligung einzubeziehen und die Meinung der Länder bei Anträgen auf humanitäre Aufenthaltsbewilligung auch umzusetzen. Geschehen ist nun das Gegenteil: Platter ist beim ersten "Fall", der ersten Umsetzung dieser neuen Vorgangsweise Oberösterreich in den Rücken gefallen und hat eine einsame Willkür-Entscheidung gegen den ausdrücklichen Antrag Oberösterreichs getroffen. Dagegen muss es einen Aufschrei Oberösterreichs, aber auch der anderen Bundesländer geben. In der Regierungssitzung muss die Landesregierung aktiv werden - auf allen Ebenen." Außerdem setzt Anschober seine Hoffnung auf das beim Verfassungsgerichtshof bereits eingereichte Gesetzesprüfungsverfahren gegen die Praxis der willkürlichen Verweigerung der humanitären Aufenthaltsbewilligung: "Platter selbst hat mit seiner Willkür gegen Arigona und ihre Mutter bewiesen, dass Willkür trotz aller gegenteiligen Ankündigung weiterhin die Praxis bei der Erteilung bzw Verweigerung der humanitären Aufenthaltsbewilligung ist. Das ist klar und eindeutig verfassungswidrig. Ich erwarte mir ein entsprechendes klares Urteil des Verfassungsgerichtshofes im März oder April nächsten Jahres. Und dann wird entscheidend, welche Auflagen der VfGh formuliert. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Gesetzesprüfungsverfahren die Möglichkeit, Platters laufende Willkür zu stoppen."

 

 Strache: Die österreichischen Gesetze haben für alle zu gelten
Arigona Zogaj muss abgeschoben werden!
Wien (fpd) - Zum aktuellen Fall Arigona Zogaj bekräftigte der Bundesparteiobmann der FPÖ, NAbg. Heinz-Christian Strache, dass die österreichischen Gesetze ausnahmslos für alle zu gelten haben. Hier habe eine äußerst seriöse Prüfung stattgefunden, wobei nunmehr das wenig überraschende Ergebnis der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde. Arigona Zogaj habe in Österreich kein Recht auf Asyl und werde daher auch unser Land verlassen müssen, so Strache.

Die jetzt vergossenen Krokodilstränen linker Medien und Politvertreter seien nicht nur unglaubwürdig, sie stehen diametral zur österreichischen Bundesgesetzgebung. Wenn linke Journalisten und Vertreter der Grünen die rechtmäßige Abschiebung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter nicht zur Kenntnis nehmen wollen, so zeige dies anarchistische Grundzüge und bedeute nichts anderes als eine offene Ablehnung der österreichischen Gerichtsbarkeit, so Strache.

Es wäre wünschenswert, wenn sich die Vertreter der Grünen nicht hinter einer aufgesetzten Politmoral verstecken, sondern ganz offen ihre Ablehnung diesem Staat und dieser Republik gegenüber artikulieren würden. Die Stellungnahmen zu den Urteilen unabhängiger Gerichte sprechen für sich und zeigen, dass das jüngst bekannt gewordene Skandalplakat der Grünen kein einmaliger Ausrutscher war. Diese Partei sei von nationalem Masochismus getrieben und möglicherweise sogar ein Fall für den Staatsanwalt, so Strache abschließend.

 

Grosz: Ende der leidigen Debatte Zogaj gefordert
OÖ. Landesregierung verzögert auf Steuerzahlerkosten
Wien (bzö) - BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz zeigte sich empört über die Vorgangsweise der oberösterreichischen Landesregierung, die jetzt ein bestelltes Mayer-Rechtsgutachten zur Causa Arigona in Auftrag gegeben hat. "Es ist ein Skandal der Sonderklasse, dass die oberösterreichische Landesregierung diese leidige Diskussion rund um die Familie Zogaj noch auf Kosten der Steuerzahler mutwillig weiter hinauszögert. Pühringer und Co. signalisieren damit, dass sich Erpressung offensichtlich lohnt. Es gibt einen negativen Asylbescheid, eine negative Niederlassungsbewilligung, der Rechtsstaat hat gesprochen und Innenminister Platter ist aufgefordert die Familienzusammenführung der Zogaj's im Kosovo so rasch als möglich zu vollziehen", so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz.

"Rund 500.000 Menschen leben gegenwärtig in Österreich unter der Armutsgrenze, 117 Einbrüche verzeichnet allein Wien pro Tag, 66 Straftaten die zweitgrößte Stadt Österreichs Graz, eine Belastungs- und Teuerungswelle plagt das Land und verursacht Einzelschicksale ungeahnten Ausmaßes. Im Hinblick auf die wirklichen Sorgen der Österreicherinnen und Österreicher halte ich überhaupt die lähmende Diskussion rund um Arigona Zogaj wie so viele unserer Landsleute für ein unerträgliches Affentheater und eines entwickelten Rechtsstaates schlichtweg für unwürdig und fordere daher ein sofortiges Ende der nicht mehr zu hörenden Debatte rund um die Familie Zogaj", so Grosz abschließend.
 
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