Brüssel / Wien (bmlfuw) - Beim kommenden EU-Agrarministerrat von 17.
bis 19.12. in Brüssel stehen einige wichtige Entscheidungen an. So sollen politische Einigungen über
die Reform des europäischen Weinmarktes, über die Vereinfachung der Cross Compliance, also der Bindung
der Beihilfen an Umwelt- und Tierschutzauflagen, und über die Rahmenrichtlinie für den nachhaltigen Pestizid-Einsatz
erfolgen. Weiters sollen die Minister die Verordnungen für Spirituosen sowie für die elektronische Kennzeichnung
von Schafen und Ziegen annehmen und die Nullstellung der Getreideimportzölle durchwinken. Außerdem will
die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die geplante Milchquoten-Erhöhung erläutern.
Auspflanzungsrechte, Finanzrahmen und Saccharose-Anreicherung
Nach monatelangen Verhandlungen möchte die Präsidentschaft eine politische Einigung der Landwirtschaftsminister
zur Weinmarktreform erzielen, wobei ein Kompromissvorschlag am Tag der Ratssitzung vorgelegt werden soll. Hinsichtlich
der Problembereiche Rodung, Bezeichnungsrecht, De-minimis-Regelung und Absatzförderung wurde im Sonderausschuss
Landwirtschaft weitgehende Einigung erlangt. Unter anderem wurde die Rodungsfläche auf 175.000 ha in der EU
begrenzt und ist freiwillig. Zu den drei höchstpolitischen und sensibelsten Themen Auspflanzrechte, Finanzrahmen
und Saccharose-Anreicherung soll ein Kompromiss beziehungsweise eine politische Einigung erzielt werden.
Für Österreich stellt die Angabe von Rebsorten auf Tafelweinen weiterhin ein zentrales Thema der Weinmarktreform
dar, da mit diesem Vorschlag ein Absinken des Qualitätsniveaus befürchtet wird. Zumindest müssten
damit umfangreiche Bedingungen und Kontrollmaßnahmen einhergehen, um das gegenwärtig hohe Qualitätsniveau
sicherzustellen und die typischen Eigenschaften bestimmter europäischer Weinsorten zu gewährleisten,
betont das Lebensministerium. Zudem sollten Ausnahmeregelungen der Etikettierungsvorschriften für den einzelnen
Mitgliedstaat ermöglicht werden. Auch im Hinblick auf die Rodung und das Auslaufen der Pflanzrechtsysteme
nimmt Österreich bekanntermaßen eine sehr kritische Haltung ein, da durch diese Maßnahmen die
Überschussproduktion in der Gemeinschaft keinesfalls gelöst werden könne. Ein essenzieller Punkt
ist für unser Land außerdem die Beibehaltung des Status quo hinsichtlich der Saccharose-Anreicherung.
Laut Diplomatenkreisen zeichnet sich eine deutliche Mehrheit gegen das von der Kommission vorgeschlagene diesbezügliche
Verbot aus.
Weiters soll sich der Rat über die vorgeschlagene Abänderung der Cross Compliance- Regelungen einigen,
die Vereinfachungen bringen sollen. Österreich begrüßt den Vorschlag grundsätzlich, insbesondere
den Freibetrag von EUR 100,- für die erste und zweite Säule, bis zu dem auf die Einhebung von Sanktionsbeträgen
aus verwaltungstechnischen Gründen verzichtet werden kann (De-minimis-Regelung). Problematisch beziehungsweise
der Vereinfachung entgegenlaufend wertet Österreich hingegen das vorgeschlagene System der Nachkontrolle,
mit dem nicht nur die Verwaltung, sondern vielmehr die Landwirte belastet würden.
Österreich gegen 2%ige Erhöhung der Milchquoten
Außerdem wird die Kommission den Vorschlag zur Abänderung der einheitlichen Marktordnung, die auf die
Erhöhung der Milchquote um 2% beziehungsweise 2,87 Mio. t abzielt, im Rat vorstellen. Diese Maßnahme
soll auf Wunsch der Mehrheit der Mitgliedstaaten bereits im Quotenjahr 2008/09 (ab 01.04.2008) wirksam und der
eigentlichen Diskussion zum Health Check vorgezogen werden. Als Begründung führt die Kommission in einem
Marktbericht den großen weltweiten Milchbedarf und das gegenwärtig hohe Preisniveau, insbesondere für
Milchverarbeitungsprodukte, an. Widerstand regt sich unter anderem aus Deutschland, Österreich, Finnland und
Malta. Österreich steht dem Vorschlag ablehnend gegenüber, da sich eine Quotenerhöhung bei schlechterer
Marktlage negativ auf den Milchpreis auswirken würde - minus 2% pro 1% Quotenerhöhung - und eine solche
Maßnahme schwer revidierbar ist. Zudem wird die Gesamtmilchquote in der EU nicht ausgenutzt. Österreich
spricht sich vielmehr dafür aus, den positiven Fettkorrekturkoeffizienten auf null zu senken, um kurzfristig
auf die derzeitige Marktsituation im Quotenjahr 2007/08 im Sinne der Milcherzeuger zu reagieren. Die Diskussionen
zur Milchmengenregelung sollten außerdem im Zuge des Health Checks erfolgen, meinte das Lebensministerium.
Ohne weitere Aussprache werden die Minister ferner die Einfuhrzölle für Getreide auf null setzen, um
das Angebot in der EU zu verbessern.
Zulassung und nachhaltiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Außerdem soll kommende Woche eine Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden verabschiedet
werden. Damit werden jene Teile der thematischen Strategie umgesetzt, die neue Rechtsvorschriften erfordern, wobei
der Schwerpunkt der Richtlinie auf der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt. Aus österreichischer Sicht
enthält der vorliegende Entwurf jene Maßnahmen, die sowohl durch das Europäische Parlament als
auch durch den Rat von der Kommission gefordert worden sind. Der ursprüngliche Entwurf konnte verbessert werden,
weshalb Österreich beim Rat für den Richtlinienvorschlag stimmen wird. Die Mitgliedstaaten konnten bereits
im Vorfeld des Rates eine weitgehende Einigung erzielen. Lediglich das Sprühen aus der Luft ist noch umstritten,
wobei die Mehrheit dagegen ist. Nur, wo sich keine andere Möglichkeit bietet, soll dieses Vorgehen künftig
weiterhin erlaubt sein, beispielsweise im Weinbau auf Steillagen oder im Wald.
Mit dem Verordnungsvorschlag über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln wurde zudem eine neue, harmonisierte
EU-Regelung vorgelegt. Österreich ist an einer raschen Annahme des Vorschlags mit einer möglichst weitgehenden
Zentralisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU interessiert. Nachdem eine Mehrheit innerhalb
der EU für eine völlige Zentralisierung der Zulassung unrealistisch ist, wird Österreich zumindest
ein regionales Zulassungssystem anregen.
Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Zum Bericht über die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung wurde im Ausschuss der Ständigen Vertreter
eine mehrheitliche Zustimmung festgestellt. Der Vorschlag soll kommende Woche als falscher B-Punkt angenommen werden.
Gemäß dem Bericht der Kommission über die bisherigen Erfahrungen der Anwendung der elektronischen
Kennzeichnung wurde der Zeitpunkt der verbindlichen Einführung allerdings vom 01.01.2008 auf den 31.12.2009
verschoben. Dieses Datum erzielte höhere Akzeptanz unter den Mitgliedstaaten, wobei für Länder mit
weniger als 600.000 Tieren Erleichterungen vorgesehen sind. Geklärt muss noch werden, ob ab diesem Zeitpunkt
alle Tiere oder lediglich die Neugeborenen elektronisch gekennzeichnet werden müssen. Österreich wird
laut Lebensministerium dem Vorschlag zustimmen und nimmt die Ausnahme von der verpflichtenden Einführung der
elektronischen Kennzeichnung in Anspruch, da die Tierzahl unter der angegebenen Grenze liegt.
Unter "Sonstiges" wird Schweden ein Urteil des Europäischen Gerichthofes ansprechen. Danach sollen
gekoppelte Schlachtprämien denjenigen Landwirten nicht ausbezahlt werden, die ihre Tiere nicht rechtzeitig
der zuständigen Datenbank gemeldet haben. Das könnte auch Österreich betreffen. |