Wien fördert durch verschränkte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
jährlich 2.200 Menschen
Wien (rk) - "Sozial- und Arbeitsmarktpolitik müssen immer Hand in Hand gehen. Die
Stadt Wien unterstützt sozial schwache WienerInnen dabei, möglichst rasch wieder eine Beschäftigung
aufnehmen und erneut einen eigenständigen Weg gehen zu können. Unser Hauptziel ist es, die Sozialhilfe
aktivierend und reaktivierend einzusetzen", betonten Vizebürgermeisterin Renate Brauner, Wirtschafts-
und Finanzstadträtin, und Sonja Wehsely, Gesundheits- und Sozialstadträtin am 12.12. in einem gemeinsamen
Pressegespräch. Die Stadt Wien setzt auf vielfältige Angebote: nieder- bis höherschwellige Beschäftigungsprojekte,
Unterstützung bei der Arbeitssuche, sozialarbeiterische Betreuung, SchuldnerInnenberatung, Sozialberatung,
Krisenintervention, Wohnungssicherung, gesundheitliche Maßnahmen und Vieles mehr.
Insgesamt 7,7 Millionen Euro wurden 2007 von der Stadt Wien in Maßnahmen der Arbeits- und Sozialintegration
investiert. 2.200 Personen haben in diesem Jahr an den unterschiedlichen Programmen der Stadt teilgenommen. Diese
Maßnahmen werden in enger Abstimmung zwischen der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht),
dem AMS und dem waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) umgesetzt. Wien ist mit dem waff zudem das
einzige Bundesland mit einer eigenen Einrichtung zur gezielten Förderung von ArbeitnehmerInnen.
Mindestsicherung und Arbeitsmarktintegration verknüpfen
"Die Kernfrage ist: Wie können wir erwerbsfähige Personen aus einer schwierigen sozialen Lage in
eine möglichst erwerbsnahe Position bringen? Die Wiener Projekte zur Arbeitsintegration wirken deshalb, weil
wir einen Mix aus aufeinander abgestimmten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Instrumenten anwenden. Zudem können
differenzierte Programme auf die jeweils persönliche Situation der SozialhilfebezieherInnen optimal eingehen
und ihnen dort zur Seite stehen, wo sie konkret Unterstützung brauchen", betonten die beiden Stadträtinnen.
Ein Meilenstein in der Sozialpolitik werde die geplante Bedarfsorientierte Mindestsicherung sein: "Die Mindestsicherung
ist ein ganz wesentlicher Beitrag zur Armutsbekämpfung. Sie muss in der Praxis unbedingt mit intensiven Bemühungen
zur Arbeitsintegration, zielgerichteten Schulungen und einer vernünftigen Mindestlohnpolitik verknüpft
sein. Und wir brauchen künftig eine noch intensivere Zusammenarbeit aller öffentlichen AkteurInnen, wenn
es um den erweiterten Arbeitsmarkt geht. Eines ist daher klar: SozialhilfebezieherInnen müssen für das
Arbeitsmarktservice (AMS) viel stärker zu einer prioritären Zielgruppe werden", so Brauner und Wehsely
unisono.
Arbeitsmarktintegration für SozialhilfebezieherInnen
Neu begann im Oktober 2007 mit "Handwerk/Kunst/Entwicklung" ein Projekt, das sich an besonders
arbeitsmarktferne Personen richtet und von der Caritas durchgeführt wird. Die Stadt Wien hat im Jahr 2006
zwei neue spezifische Arbeitsintegrationsprojekte für SozialhilfebezieherInnen geschaffen. Die beiden Projekte
"JE_TZT" und "Job-TransFair" richten sich an SozialhilfebezieherInnen und werden von der Stadt
Wien gemeinsam mit PartnerInnen wie dem Wiener Arbeitsmarktservice finanziert. Alle Programme werden 2008 auch
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert, die der waff als Koordinator des Beschäftigungspaktes
Wien nach Wien holt.
Das höherschwellige Programm "Jobchance" des waff und der MA 40 für SozialhilfebezieherInnen
ohne gravierende Vermittlungshandicaps wird 2008 ausgebaut und soll 870 Menschen eine neue Perspektive am Arbeitsmarkt
geben. Damit verfügt Wien über eng abgestimmte und mehrstufige Beratungs- und Betreuungsprogramme, die
maßgeschneidert auf die jeweilige Lebenssituation der TeilnehmerInnen zugeschnitten sind. Das vom waff initiierte
Projekt "Berufsdiagnose und Integrationsberatung für SozialhilfeempfängerInnen" ermöglicht
2008 außerdem mehr als 1.000 SozialhilfebezieherInnen eine arbeitsmedizinische und psychosoziale Diagnose.
Arbeit ist ein Schlüssel zu Selbstbestimmung
WienerInnen mit körperlicher Behinderung im erwerbsfähigen Alter, die Pflegegeld der Stufen 3 bis 7 beziehen,
in einem Privathaushalt leben, für die keine SachwalterInnen bestellt sind und die eine hohe Selbstverwaltungskompetenz
haben, können ab April 2008 die neue "Pflegegeldergänzungsleistung für persönliche Assistenz"
beziehen. Nach einer Prüfung ihrer jeweiligen Lebensumstände können sie, wenn sie eine Arbeit oder
Ausbildung haben oder anstreben, die "Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz"
in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt, wenn sie eine Berufsunfähigkeitspension oder Kindergeld beziehen.
"Auch hier gilt: Wir haben die 'Pflegegeldergänzungsleistung' so stark an den Arbeitsmarkt gebunden,
weil Arbeit einer der zentralen Schlüssel zur Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist",
erklärte Wehsely abschließend. |