Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2008
Wien (pk) - Im kommenden Jahr dürfen bis zu 8050 Personen nach Österreich zuwandern. Das
sieht die Niederlassungsverordnung 2008 von Innenminister Günther Platter vor, die heute vom Hauptausschuss
des Nationalrats genehmigt wurde. Damit werden die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber
2007 um 1180 Personen erhöht, wobei sowohl die Quote für so genannte Schlüsselarbeitskräfte
als auch jene für Familiennachzug steigt. Zusätzlich können wie bisher bis zu 7.500 Beschäftigungsbewilligungen
für SaisonarbeiterInnen und bis zu 7.000 Beschäftigungsbewilligungen für ErntehelferInnen erteilt
werden.
Begründet wird die Anhebung der Niederlassungsquote mit dem hohen Ausschöpfungsgrad im laufenden Jahr
sowie mit der anhaltend guten Konjunktur. So wird in den Erläuterungen auf eine Prognose des WIFO verwiesen,
wonach 2008 mit einem realen Wachstum des BIP von durchschnittlich 2,5 % zu rechnen ist und sich der Arbeitsmarkt
weiter positiv entwickelt.
Zustimmung zum Verordnungsentwurf des Innenministers kam von SPÖ und ÖVP, die Opposition übte hingegen
– aus unterschiedlichen Gründen – zum Teil massive Kritik. So lehnten FPÖ und BZÖ die vorgesehene
Erhöhung der Quote dezidiert ab, während die Grünen eine Abschaffung der Quoten für Familiennachzug
und Schlüsselarbeitskräfte forderten und gleichzeitig die Saisonnierregelung ablehnten. Innenminister
Günther Platter wies darauf hin, dass man mit der deutlichen Aufstockung der Quote für Schlüsselarbeitskräfte
Notwendigkeiten der Wirtschaft Rechnung trage.
Eingeleitet wurde die Diskussion im Ausschuss von Abgeordneter Ulrike Lunacek (G). Sie kündigte die Ablehnung
der Niederlassungsverordnung durch die Grünen an und begründete dies unter anderem damit, dass die Verordnung
Teil der "nicht vorhandenen" Migrationspolitik der Regierung sei und die Ausländerfeindlichkeit
weiter zementiere. Lunacek berief sich außerdem auf negative Stellungnahmen des Wifo, der Industriellenvereinigung
und anderer Stellen. Als konkrete Forderungen der Grünen nannte die Abgeordnete die Herausnahme der Schlüsselkräfte
und des Familiennachzugs aus der Quotenregelung und die Abschaffung des Saisonniermodells. Im vergangenen Jahr
seien insgesamt über 64.000 Bewilligungen nach diesem Modell erteilt worden, skizzierte sie, das sei "Zuwanderung
durch die Hintertür" ohne entsprechende Rahmenbedingungen.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) signalisierte ebenfalls eine Ablehnung der Vorlage. Er zeigte kein Verständnis
für "die Kehrtwende der ÖVP" und machte geltend, dass die Quoten massiv angehoben würden,
ohne die Rahmenbedingungen für MigrantInnen zu verbessern. Es gebe nicht genügend Deutschkurse und nicht
genügend Kindergartenplätze, argumentierte er. Im Übrigen wies Scheibner darauf hin, dass ein Großteil
der Zuwanderung außerhalb der Niederlassungsquoten erfolge, und warnte vor einer Aufweichung des Fremdenrechts.
Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) wertete die Erhöhung der Quote für Familiennachzug und für Schlüsselarbeitskräfte
hingegen als positiv und sprach von einer insgesamt akzeptablen Lösung. Die Saisonnierregelung sei der SPÖ
zwar "nicht besonders sympathisch", aber die Landwirtschaft brauche Saisonniers, betonte sie. Generell
drängte Hlavac auf eine Adaptierung des Fremdenrechts und mahnte vor allem einen von ihren Ehemännern
unabhängigen Aufenthaltstitel für Frauen ein.
Abgeordneter Martin Graf (F) sprach von einer verfehlten Zuwanderungspolitik und erinnerte daran, dass es innerhalb
kurzer Zeit zum zweiten Mal zu einer Erhöhung der Niederlassungsquote komme. Dabei seien die Quotenplätze
2006 nur zu 60 % ausgeschöpft worden, unterstrich er, zudem gelte für Wissenschafter und Forscher seit
kurzem eine Ausnahmeregelung, so dass diese nicht mehr auf Quotenplätze angewiesen seien. Zur Argumentation,
die Anhebung der Quote für Schlüsselkräfte sei aufgrund der Arbeitsmarktlage erforderlich, merkte
Graf an, es wäre auch möglich gewesen, die Quote für Schlüsselarbeitskräfte zu Lasten
anderer Quoten zu erhöhen.
ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel machte darauf aufmerksam, dass die Niederlassungsverordnung nur einen
Teil der Zuwanderung nach Österreich regle und es außerhalb der Quoten auch andere Zuwanderungsmöglichkeiten
gebe. Der Zuwachs bei den Quotenplätzen ist seiner Darstellung nach fast ausschließlich auf die Erhöhung
der Quote für Schlüsselarbeitskräfte zurückzuführen. Diese Erhöhung sei "absolut
berechtigt", bekräftigte er und machte geltend, dass man flexibel auf den Arbeitsmarkt reagieren müsse.
Wenn österreichische Firmen in Österreich keine Schlüsselarbeitskräfte bekämen, würden
sie ins Ausland abwandern, warnte Schüssel. Auch gegen Kritik an den Saisonnierregelung setzte sich Schüssel
zur Wehr und hielt fest, gäbe es für den Tourismus und die Landwirtschaft keine Saisonniers, müsste
man den österreichischen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeiter öffnen.
Innenminister Günther Platter verwies darauf, dass man mit der Anhebung der Quote für Schlüsselarbeitskräfte
einem Wunsch der Bundesländer Rechnung trage. Gleichzeitig zeigt für ihn der Bedarf an zusätzlichen
Schlüsselarbeitskräften, dass Österreich als Wirtschaftsstandort attraktiv sei. Die Ausschöpfung
der Quoten ist Platter zufolge sehr unterschiedlich, besonders niedrig sei sie zuletzt in Niederösterreich
mit 38 % gewesen, während die Steiermark 83 % und Wien 75 % aller Quotenplätze genützt hätten.
Zur Quote für den Familiennachzug merkte Platter an, in den vergangenen sechs Jahren sei es gelungen, den
Antragsrückstau in diesem Bereich deutlich abzubauen. Für nächstes Jahr seien hier um 5 % mehr Quotenplätze
vorgesehen.
Eine Änderung des Fremdenrechts stehe, so Platter, derzeit nicht auf der Tagesordnung.
Die Niederlassungsverordnung 2008 im Detail
Im Detail entfallen von den 8.050 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 2.545 Bewilligungen auf unselbständige
Schlüsselkräfte samt Familienangehörige, 190 auf selbständige Schlüsselkräfte und
4.755 Bewilligungen für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen. 165 Niederlassungsbewilligungen
sind für so genannte "Private" vorgesehen, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen
wollen, 165 für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" und 230 für die Zweckänderung
"Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung-beschränkt".
Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen
Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
gilt.
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2008 folgende Quoten:
Burgenland: 175 Niederlassungsbewilligungen, davon 90 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 40 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Kärnten: 270 Niederlassungsbewilligungen, davon 150 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 70 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Niederösterreich: 735 Niederlassungsbewilligungen, davon 250 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 400 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 30 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Oberösterreich: 825 Niederlassungsbewilligungen, davon 225 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 540 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 20 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Salzburg: 385 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 220 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 25 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Steiermark: 690 Niederlassungsbewilligungen, davon 195 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte
sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften,
15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 400 für Familienangehörige
von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 25 für Drittstaatsangehörige
und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen,
15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG"
eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 40 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Tirol: 520 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 350 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 25 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Vorarlberg: 315 Niederlassungsbewilligungen, davon 85 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 195 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 5 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Wien: 4.135 Niederlassungsbewilligungen, davon 1.350 für unselbständig erwerbstätige
Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen
Schlüsselkräften, 80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.540 für
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 50 für
Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich
niederlassen dürfen, 45 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt
- EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 70 für Drittstaatsangehörige,
die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf
eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.
Einstimmig passierte ein Verordnungsentwurf von Justizministerin Maria Berger betreffend die Erhöhung von
Rechtsanwaltstarifen den Hauptausschuss. Demnach wird es zu den im Bundesgesetz über den Rechtsanwaltstarif
festgesetzten Beträgen ab dem 1. Jänner 2008 einen weiteren Zuschlag vom 11,5 % geben. Begründet
wird dies mit der Indexsteigerung seit 2001. |