Bis zu 8050 Personen dürfen nach Österreich zuwandern   

erstellt am
12. 12. 07

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2008
Wien (pk) - Im kommenden Jahr dürfen bis zu 8050 Personen nach Österreich zuwandern. Das sieht die Niederlassungsverordnung 2008 von Innenminister Günther Platter vor, die heute vom Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt wurde. Damit werden die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2007 um 1180 Personen erhöht, wobei sowohl die Quote für so genannte Schlüsselarbeitskräfte als auch jene für Familiennachzug steigt. Zusätzlich können wie bisher bis zu 7.500 Beschäftigungsbewilligungen für SaisonarbeiterInnen und bis zu 7.000 Beschäftigungsbewilligungen für ErntehelferInnen erteilt werden.

Begründet wird die Anhebung der Niederlassungsquote mit dem hohen Ausschöpfungsgrad im laufenden Jahr sowie mit der anhaltend guten Konjunktur. So wird in den Erläuterungen auf eine Prognose des WIFO verwiesen, wonach 2008 mit einem realen Wachstum des BIP von durchschnittlich 2,5 % zu rechnen ist und sich der Arbeitsmarkt weiter positiv entwickelt.

Zustimmung zum Verordnungsentwurf des Innenministers kam von SPÖ und ÖVP, die Opposition übte hingegen – aus unterschiedlichen Gründen – zum Teil massive Kritik. So lehnten FPÖ und BZÖ die vorgesehene Erhöhung der Quote dezidiert ab, während die Grünen eine Abschaffung der Quoten für Familiennachzug und Schlüsselarbeitskräfte forderten und gleichzeitig die Saisonnierregelung ablehnten. Innenminister Günther Platter wies darauf hin, dass man mit der deutlichen Aufstockung der Quote für Schlüsselarbeitskräfte Notwendigkeiten der Wirtschaft Rechnung trage.

Eingeleitet wurde die Diskussion im Ausschuss von Abgeordneter Ulrike Lunacek (G). Sie kündigte die Ablehnung der Niederlassungsverordnung durch die Grünen an und begründete dies unter anderem damit, dass die Verordnung Teil der "nicht vorhandenen" Migrationspolitik der Regierung sei und die Ausländerfeindlichkeit weiter zementiere. Lunacek berief sich außerdem auf negative Stellungnahmen des Wifo, der Industriellenvereinigung und anderer Stellen. Als konkrete Forderungen der Grünen nannte die Abgeordnete die Herausnahme der Schlüsselkräfte und des Familiennachzugs aus der Quotenregelung und die Abschaffung des Saisonniermodells. Im vergangenen Jahr seien insgesamt über 64.000 Bewilligungen nach diesem Modell erteilt worden, skizzierte sie, das sei "Zuwanderung durch die Hintertür" ohne entsprechende Rahmenbedingungen.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) signalisierte ebenfalls eine Ablehnung der Vorlage. Er zeigte kein Verständnis für "die Kehrtwende der ÖVP" und machte geltend, dass die Quoten massiv angehoben würden, ohne die Rahmenbedingungen für MigrantInnen zu verbessern. Es gebe nicht genügend Deutschkurse und nicht genügend Kindergartenplätze, argumentierte er. Im Übrigen wies Scheibner darauf hin, dass ein Großteil der Zuwanderung außerhalb der Niederlassungsquoten erfolge, und warnte vor einer Aufweichung des Fremdenrechts.

Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) wertete die Erhöhung der Quote für Familiennachzug und für Schlüsselarbeitskräfte hingegen als positiv und sprach von einer insgesamt akzeptablen Lösung. Die Saisonnierregelung sei der SPÖ zwar "nicht besonders sympathisch", aber die Landwirtschaft brauche Saisonniers, betonte sie. Generell drängte Hlavac auf eine Adaptierung des Fremdenrechts und mahnte vor allem einen von ihren Ehemännern unabhängigen Aufenthaltstitel für Frauen ein.

Abgeordneter Martin Graf (F) sprach von einer verfehlten Zuwanderungspolitik und erinnerte daran, dass es innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal zu einer Erhöhung der Niederlassungsquote komme. Dabei seien die Quotenplätze 2006 nur zu 60 % ausgeschöpft worden, unterstrich er, zudem gelte für Wissenschafter und Forscher seit kurzem eine Ausnahmeregelung, so dass diese nicht mehr auf Quotenplätze angewiesen seien. Zur Argumentation, die Anhebung der Quote für Schlüsselkräfte sei aufgrund der Arbeitsmarktlage erforderlich, merkte Graf an, es wäre auch möglich gewesen, die Quote für Schlüsselarbeitskräfte zu Lasten anderer Quoten zu erhöhen.

ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel machte darauf aufmerksam, dass die Niederlassungsverordnung nur einen Teil der Zuwanderung nach Österreich regle und es außerhalb der Quoten auch andere Zuwanderungsmöglichkeiten gebe. Der Zuwachs bei den Quotenplätzen ist seiner Darstellung nach fast ausschließlich auf die Erhöhung der Quote für Schlüsselarbeitskräfte zurückzuführen. Diese Erhöhung sei "absolut berechtigt", bekräftigte er und machte geltend, dass man flexibel auf den Arbeitsmarkt reagieren müsse. Wenn österreichische Firmen in Österreich keine Schlüsselarbeitskräfte bekämen, würden sie ins Ausland abwandern, warnte Schüssel. Auch gegen Kritik an den Saisonnierregelung setzte sich Schüssel zur Wehr und hielt fest, gäbe es für den Tourismus und die Landwirtschaft keine Saisonniers, müsste man den österreichischen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeiter öffnen.

Innenminister Günther Platter verwies darauf, dass man mit der Anhebung der Quote für Schlüsselarbeitskräfte einem Wunsch der Bundesländer Rechnung trage. Gleichzeitig zeigt für ihn der Bedarf an zusätzlichen Schlüsselarbeitskräften, dass Österreich als Wirtschaftsstandort attraktiv sei. Die Ausschöpfung der Quoten ist Platter zufolge sehr unterschiedlich, besonders niedrig sei sie zuletzt in Niederösterreich mit 38 % gewesen, während die Steiermark 83 % und Wien 75 % aller Quotenplätze genützt hätten.

Zur Quote für den Familiennachzug merkte Platter an, in den vergangenen sechs Jahren sei es gelungen, den Antragsrückstau in diesem Bereich deutlich abzubauen. Für nächstes Jahr seien hier um 5 % mehr Quotenplätze vorgesehen.

Eine Änderung des Fremdenrechts stehe, so Platter, derzeit nicht auf der Tagesordnung.

Die Niederlassungsverordnung 2008 im Detail
Im Detail entfallen von den 8.050 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 2.545 Bewilligungen auf unselbständige Schlüsselkräfte samt Familienangehörige, 190 auf selbständige Schlüsselkräfte und 4.755 Bewilligungen für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen. 165 Niederlassungsbewilligungen sind für so genannte "Private" vorgesehen, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen, 165 für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" und 230 für die Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung-beschränkt". Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2008 folgende Quoten:

Burgenland: 175 Niederlassungsbewilligungen, davon 90 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 40 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 10 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Kärnten: 270 Niederlassungsbewilligungen, davon 150 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 70 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Niederösterreich: 735 Niederlassungsbewilligungen, davon 250 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 20 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 400 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 20 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 30 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Oberösterreich: 825 Niederlassungsbewilligungen, davon 225 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 540 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 10 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 20 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Salzburg: 385 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 220 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 25 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Steiermark: 690 Niederlassungsbewilligungen, davon 195 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 400 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 25 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 40 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Tirol: 520 Niederlassungsbewilligungen, davon 100 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 15 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 350 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 25 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Vorarlberg: 315 Niederlassungsbewilligungen, davon 85 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 195 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 5 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 5 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Wien: 4.135 Niederlassungsbewilligungen, davon 1.350 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 80 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.540 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 50 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 45 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 70 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Einstimmig passierte ein Verordnungsentwurf von Justizministerin Maria Berger betreffend die Erhöhung von Rechtsanwaltstarifen den Hauptausschuss. Demnach wird es zu den im Bundesgesetz über den Rechtsanwaltstarif festgesetzten Beträgen ab dem 1. Jänner 2008 einen weiteren Zuschlag vom 11,5 % geben. Begründet wird dies mit der Indexsteigerung seit 2001.
 
zurück