Spindelegger: Menschenrechte sind eine Marke Europas
Wien (pk) - Das Recht jedes Menschen auf ein Leben in Würde, Freiheit und Sicherheit, frei von
Unterdrückung, Gewalt und Not wurde am 10. Dezember 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
der Vereinten Nationen festgeschrieben. Als Auftakt zum Jubiläumsjahr 2008 lud der Zweite Nationalratspräsident
Michael Spindelegger am Abend des 10.12. prominente Menschenrechtsexperten mit Staatssekretär Hans Winkler
an der Spitze sowie Vertreter von Wissenschaft und Menschenrechtsorganisationen zu einem Symposium in das Parlament
ein. In seinen Begrüßungsworten bekannte sich Präsident Spindelegger nachdrücklich zur Stärkung
der Menschenrechte und machte mit Stolz darauf aufmerksam, dass die Menschenrechte während der letzten Jahrzehnte
zu einer Marke Europas geworden seien.
"Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist heutzutage genauso bedeutungsvoll wie am Tag ihrer Annahme",
lautete die Grußbotschaft von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon. "Die Menschenrechte sind noch nicht
für jeden Menschen zur Realität geworden. Das Jubiläumsjahr bietet die Chance, den politischen Willen
zu bilden, der notwendig ist, um die Menschenrechte überall lebendig werden zu lassen", hieß es
in der Botschaft Generalsekretär Ban Ki-moons, die den Teilnehmern des Symposiums von Nasra Hassan, der Direktorin
des UNO-Informationsdienstes in Wien überbracht wurde.
Eingeleitet und moderiert wurde das Symposium von Bundesminister a. D. Willibald Pahr, dem Präsidenten der
Österreichischen Liga für die Vereinten Nationen. Mit der Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948
habe zugleich die Internationalisierung der Menschenrechte eingesetzt und damit die wachsende Verantwortung der
Völkergemeinschaft für den Schutz des Einzelnen, erinnerte Pahr. Zugleich seien die Menschenrechte inhaltlich
ausgestaltet und soziale, wirtschaftliche sowie kulturelle Grundrechte als zweite Generation der Menschenrechte
im Jahr 1968 formuliert worden. Heute gehe es bereits um die dritte Generation der Menschenrechte im Sinne eines
umfassenden Schutzes "aller Güter, die der Mensch braucht, um in Würde leben zu können".
In diesem Zusammenhang wies der Leiter des mitveranstaltenden Zentrums für Rechtsforschung Univ.-Prof. Adrian
Eugen Hollaender auf die Notwendigkeit hin, die hohen Standards, die die Menschenrechte heute in der Theorie erreicht
haben, auch in der Praxis umzusetzen, sei es im Asyl, für Behinderte oder im Umweltschutz. Als ein wirkungsvolles
Instrument zum Schutz der Menschenrechte hob Professor Hollaender dabei die Individualbeschwerde, etwa beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte hervor.
In seiner Bilanz zur Entwicklung der Menschenrechte seit 1948 bezeichnete Staatssekretär Hans Winkler die
Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte im Jahr 1993 insofern als einen Markstein, als sich damals die Gewichte
definitiv von der staatlichen Souveränität zur Universalität der Menschenrechte verschoben haben.
Die Sorge um die Menschenrechte dürfe seither nicht mehr als Einmischung oder als Beeinträchtigung der
Souveränität eines Staates gelten. Als aktuelle Herausforderungen sah Staatssekretär Winkler den
Kampf um die Universalität der Menschenrechte, etwa angesichts der Vorbehalte, die manche Staaten aus religiösen
Gründen gegenüber der Gleichheit von Mann und Frau formulieren. Entscheidend sei auch die Beachtung der
Grund- und Freiheitsrechte beim Kampf gegen den Terrorismus. Die Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon, mit
dem sich die Europäische Union eine Menschenrechts-Charta gibt, nannte Hans Winkler einen großen Tag
für die Menschenrechte.
Probleme beim konkreten Schutz der Menschenrechte auf verschiedenen Gebieten der Politik behandelten Univ. Prof.
Franz Matscher und Andrea Huber (Amnesty International Österreich) beim Thema Asyl, Univ.-Prof. Konrad Paul
Liessmann beim Umweltschutz und Univ.-Prof. Adrian Eugen Hollaender beim Schutz der Grundrechte behinderter Menschen. |