Ab 1.1.2008 privater Import und Besitz von maximal 200 Stück Zigaretten ohne deutschsprachigen
Warnhinweis
Wien (pwk) - Auf trotz Öffnung der Schengrenze nach wie vor geltende Einfuhrbeschränkungen
für Zigaretten weist das Bundesgremium der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
hin: "Ab 1. Jänner 2008 gelten neue gesetzliche Bestimmungen, durch die der private Import und Besitz
von Zigaretten beschränken: Demnach dürfen nur dann mehr als 200 Stück Zigaretten aus dem Ausland
nach Österreich eingeführt oder in Österreich in Besitz gehalten werden, wenn die Verpackung einen
deutschsprachigen Warnhinweis trägt. Dieser muss den Bestimmungen des Tabakgesetzes entsprechen", informiert
Peter Trinkl, Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten.
Strenge Kontrollen sollen auch nach dem Fall der Schengen-Außengrenze sicherstellen, dass der Gesundheitsschutz,
den das in Österreich geltende Tabakgesetz ausdrücklich festschreibt, sichergestellt ist.
Von dieser ab Beginn des kommenden Jahres geltenden neuen Regelung unberührt bleibt das weiterhin geltende
strengere Einfuhrlimit von maximal 25 Stück, die zollfrei aus Ungarn und der Slowakei mitgenommen werden dürfen.
"Mit diesen Maßnahmen wird der Pflicht zur bestmöglichen Information der Konsumenten sowie den
gesundheitspolitischen Zielsetzungen des Tabakgesetzes Rechnung getragen", so Trinkl. |