Traditionelle Verfahren bleiben – Überschussländer in die Pflicht
genommen – 20 Mio. Euro mehr für Österreich
Wien (bmlfuw) - „Absolut zufrieden“ zeigte sich Österreichs Landwirtschaftsminister Josef Pröll,
am 19.12. am Ende langwieriger und zäher Verhandelungen zur Reform der europäischen Weinmarktordnung:
„Österreich hat sich durchgesetzt. Unser Wein hat Zukunft und wir müssen nicht die Zeche für die
Überschussländer zahlen. Im Gegenteil. Traditionelle Verfahren, wie etwa die Aufzuckerung, bleiben unberührt,
Rodungsmaßnahmen wurden deutlich eingeschränkt und ein wesentlich Zweck der Reform, das Ende der Überschußvernichtung
wurde eingeleitet. Schließlich bekommt Österreich für den Zeitraum 2009 bis 2015 zusätzliche
20 Mio. Euro für Innovation und Marketing im Bereich Wein. Pröll: „Eine Reform, mit der alle zufrieden
sein können.
Im Detail bedeutet die Reform vor allem das Ende der Überschußvernichtung. Nach einer Übergangsperiode
von vier Jahren stellt die Union kein Geld mehr für die Vernichtung von Überschüssen bereit – bisher
rund 500 Mio. pro Jahr. Als Notmaßnahme für außergewöhnliche Ernteschwankungen bleibt Krisendestillation,
die gedeckelt ist und aus dem nationalen Kontingent des Mitgliedsstaats zu finanzieren ist.
Für Österreich ein zentraler Streitpunkt: traditionelle Verfahren bleiben weiterhin möglich, es
gibt keine Diskriminierung durch Sonderkennzeichnung. Damit ist der in nördlichen Breitengraden traditionell
übliche Zusatz von geringen Mengen Zucker zum Most auch künftig erlaubt. Pröll: „Wir werden also
nicht gezwungen Mostkonzentrat aus der Überschussproduktion anderer Länder beizumengen.“
Entschärft wurden auch die Vorschriften zur Rodung: Hatte der ursprüngliche Vorschlag der Kommission
europaweit 400.000 Hektar Rodungen vorgesehen, so sind es in der heutigen Einigung nur mehr 175.000 Hektar europaweit
auf freiwilliger Basis. Gebunden sind die Rodungen an die Mitsprache des Mitgliedslandes - Ausgenommen können
z.B. für wertvolle Lagen, wie z.B. Terrassen- oder Steillagen verfügt werden.
Mit der Sicherung der Pflanzrechte auf nationaler Ebene bis 2018 ist ferner eine weitere wichtige österreichische
Forderung berücksichtigt worden. Bisher war von einem Ende der Pflanzrechte bis zum Jahr 2010 die Rede.
Bei den Sortenangaben auf Tafelwein werden den MS umfangreiche Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Jeder
Mitgliedsstaat definiert auf welchem Tafelwein Sortenangabe gemacht werden darf und wo nicht. Jedenfalls dürfen
europaweit auf Verschnittweinen keine Sortenangaben gemacht werden.
Erfreulich für Österreich schließlich die Aufstockung des Nationalen Finanzrahmens für von
7 Mio. auf 13 Mio. pro Jahr. Pröll: „Das bedeutet ein plus von 20 Mio. Euro für den Zeitraum 2009 – 2015.
Ab 2015 stehen Österreich dann jährlich 13,7 Mio. Euro für den Weinbau zur Verfügung. Mit diesen
Mitteln, so Pröll, werden zusätzliche für die Weinbauern und die Weinwirtschaft in Österreich
möglich, etwa in den Bereichen Marketing, Absatzförderung, Kellertechnik sowie Produktinnovation. „Unterm
Strich ein gutes Ergebnis für Europa, eine Reform, die ihren Zweck erfüllen wird und ein jene Länder
in die Pflicht nimmt, die ursprünglich für die Probleme verantwortlich waren. Österreich kann mit
diesem Ergebnis absolut zufrieden sein.“ |