Bures verschickt Arbeitshilfen an Ministerien, Länder, Städte und Gemeinden – Ziel ist
ein gegendertes Bundesbudget ab 2009
Wien (bpd/sts) - Ein „wichtiger Schritt zur gerechteren Verteilung öffentlicher Mittel“ ist
die ab Jänner wirksame Haushaltsrechtsreform für Frauenministerin Doris Bures. „Zum ersten Mal erhält
unsere Verfassung eine Bestimmung über die geschlechtergerechte Haushaltsführung“, sagt Bures, „damit
sind vom Bund bis zur kleinsten Gemeinde alle öffentlichen Ausgaben daraufhin zu überprüfen, ob
sie gerecht auf die Geschlechter verteilt sind“.
Als Hilfestellung für die neue Form der Budgeterstellung soll die „Arbeitshilfe für Gender Budgeting
in der Verwaltung“ dienen, die Frauenministerin Bures dieser Tage an alle Ministerinnen und Ministern sowie Staatsekretärinnen
und Staatsekretären, Landeshauptleute und an den Städte- und den Gemeindebund verschickt. In weiterer
Folge werden die Arbeitshilfen an möglichst alle am Budgetentstehungsprozess Beteiligten versandt.
„Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern setzt voraus, dass die Güter, Ressourcen und Chancen einer
Gesellschaft Frauen und Männern gleichermaßen zur Verfügung stehen“, so Bures. Damit Frauen und
Männer tatsächlich gleichberechtigt an den finanziellen und materiellen Ressourcen des Staates teilhaben,
sei es notwendig, geschlechtsspezifische Budgetanalysen durchzuführen. „Dazu werden Bund, Länder und
Gemeinden in Zukunft explizit angehalten“, sagt die Frauenministerin. Ihr Ziel ist zumindest in Teilbereichen ein
gegendertes Bundesbudget ab 2009.
Die von Frauenministerin Doris Bures vorgelegte Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung schlägt
innerhalb der drei Phasen des Budgetkreislaufes – Erstellung, Vollzug und Prüfung – fünf Schritte vor,
um Gender Budgeting in die Routine des Budgetkreislaufs zu integrieren: Klassifizierung von Ausgabenposten, Formulieren
von Indikatoren und Kennzahlen, Ist-Analyse, Bewertung von Gleichstellungswirkungen, Ableitung von Konsequenzen.
Die Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung ist unter www.frauen.bka.gv.at abrufbar. |