Steuerreform 2010 darf kein Minderheitenprogramm sein – Wohnbauförderung muss bleiben
Wien (pwk) - Gewitterwolken am Horizont sieht der Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Georg
Toifl, für die rund 90.000 Unternehmen der Branche aufziehen: „Die Voraussetzungen für unsere Betriebe
sind im Jahresvergleich deutlich schlechter.“ Die Inflation liegt bei 3,1 Prozent, die Kosten für Treibstoff
haben um 30 Prozent zugelegt und die Kosten für Kapitalbeschaffung sind in den vergangenen 12 Monaten um 72
Prozent gestiegen. Für das erste Quartal 2008 ist der Optimismus der Unternehmer daher nicht mehr in dem Maße
vorhanden, wie noch 2007, so Toifl.
Im Hinblick auf die ausgebrochene Diskussion einer Steuerreform 2010 betont der Gewerbe-Obmann, dass diese „kein
Minderheitenprogramm sein darf. Es muss deutliche Impulse sowie eine planbare und sichtbare Unterstützung
für den Mittelstand geben.“ Schließlich erbringe der Mittelstand rund 70 Prozent des Steueraufkommens.
Klar sei aber auch, dass für eine Steuerreform die Vorbedingungen von guter Produktivität und eines schlanken
Verwaltungsapparates gegeben sein müssen. Von dem Ziel einer Verwaltungsreduktion von 25 Prozent sei man derzeit
deutlich entfernt. Selbst die Kammer der Wirtschaftstreuhänder habe dies bereits kritisiert.
Die Steuerreform-Forderungen des Gewerbes zielen auf eine einheitliche Unternehmenssteuer „und zwar unabhängig
von der Rechtsform“. 80 Prozent der Unternehmen in Gewerbe und Handwerk sind Personengesellschaften, die ihren
Gewinn zum Höchstsatz versteuern müssen. Angesichts der angespannten Ertragslage sei hier dringender
Handlungsbedarf gegeben.
Zweiter großer Punkt auf der Forderungsliste ist eine Anpassung des Steuertarifs („kalte Progression“). „Schließlich
ist der Staat momentan der größte Nutznießer von guten KV-Abschlüssen und Gehaltserhöhungen“,
so Toifl. Deutlich spricht sich der Gewerbe-Obmann auch für eine Beibehaltung der Wohnbauförderung aus:
„Die Wohnbauförderung muss bleiben. Sie schafft Beschäftigung und liefert insgesamt wichtige gesamtwirtschaftliche
Impulse. Ein gutes Instrument sollte man also nicht so einfach wegwerfen.“
Weiterer Punkt auf der Agenda ist eine Abschaffung der Bagatellsteuern (Kredit- und Gesellschaftssteuer). Im Rahmen
der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer fordert das Gewerbe einen Entfall von Gebühren und Steuern
(Grundbucheintragungsgebühr, Grunderwerbssteuer), damit bei einer Betriebsübergabe keine weiteren Gebühren
anfallen. |