Erreichter Kompromiss der EU Weinmarktreform fördert weitere
qualitätsverbessernde Programme in Österreich
Wien (öwm) - 2007 war ein erfolgreiches Jahr für die österreichische Weinwirtschaft.
Die heimische Weinbaupolitik setzte auf EU-Ebene wichtige Interessen durch und konnte für die kommenden Jahre
ein zusätzliches Fördervolumen von über 20 Mio Euro aus dem EU-Topf für qualitätsverbessernde
Maßnahmen sichern. Die Vormachtstellung von Wein aus Österreich im Inland konnte gehalten werden und
die Erlöse aus den Weinexporten erreichten aufgrund der stetig steigenden Flaschenweinexporte einen historischen
Höchstwert. Sensible Begriffe wie Weingut oder Reserve wurden im Weingesetz klar definiert und die dac-Familie
freut sich mit dem Kremstal dac über ihr erstes Mitglied an der Donau.
Kompromiss bei EU-Weinmarktreform berücksichtigt österreichische Interessen
Im kurz vor Weihnachten erzielten Kompromiss der EU-Weinmarktreform konnte Österreich seinen Standpunkt
in vielen Punkten erfolgreich verteidigen und Änderungen mit negativen Auswirkungen auf Österreichs Weinwirtschaft
abwenden.
Im Bereich der geplanten Rodungen - um bestehende Weinüberschüsse in Europa zu verringern - wurde der
Gesamtrahmen von 400.000 ha auf 175.000 ha in drei Jahren reduziert und den einzelnen Mitgliedsstaaten ein Mitspracherecht
bei zu genehmigenden Rodungen eingeräumt. Sensible Weinbaufluren, wie etwa Terrassen oder Bergweinlagen können
somit von der Rodung ausgenommen werden.
Das geplante Verbot der Aufzuckerung, eines in Österreich, Deutschland und Frankreich seit Jahrzehnten gängigen
önologischen Verfahrens, konnte von Bundesminister Josef Pröll erfolgreich verhindert werden, lediglich
die Obergrenzen wurden leicht reduziert.
Im Bereich der Budgetverteilung der Weinmarktreform konnte Österreich speziell punkten. „Wir haben erreicht,
dass die Förderung von Investitionen in Kellertechnik und qualitätsverbessernde Maßnahmen sowie
die Vermarktung in den Projektrahmen integriert wurden. Außerdem stehen der österreichischen Weinwirtschaft
dafür zusätzliche 20 Mio Euro in den kommenden Jahren zur Verfügung“, zeigten sich Landwirtschaftsminister
Josef Pröll, sowie Weinbaupräsident Josef Pleil zufrieden über den Ausgang der harten Verhandlungen.
Bis Ende Juni müssen die Mitgliedsstaaten nun ein 5-Jahresprogramm vorlegen, das die aus dem nationalen Rahmen
finanzierten Stützungsmaßnahmen festlegt. „Gemeinsam mit dem Weinbauverband werden wir in bewährter
Weise die Schwerpunkte definieren, damit wir die 20 Mio Euro optimal im Interesse der heimischen Weinbauern einsetzen
können“ so Josef Pröll.
Wein aus Österreich: Im Inland führend, im Export stetig steigende Erlöse
Nach einigen leicht rückläufigen Jahren ist der Gesamtkonsum von Wein in Österreich wieder leicht
steigend. Wichtigster Partner ist dabei mit 58% die heimische Gastronomie, in der österreichischer Wein einen
dominanten Marktanteil von 84% aufweist. Beim Heimkonsum - Wein der Ab-Hof, im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) oder
im Fachhandel gekauft wird - konnte der LEH seine Position zulasten der Ab-Hof-Verkäufe weiter steigern. Im
LEH ist die Vormachtstellung österreichischer Weißweine mit über 77% ungebrochen und weiterhin
zunehmend. Bei Rotweinen ist der prozentuelle Marktanteil seit 2000 zwar leicht gesunken, der Absatz jedoch mengenmäßig
um 36% (das sind 9 Mio Liter) gestiegen.
Weiterhin besonders erfreulich ist die Exportbilanz der österreichischen Winzer. Aufgrund der zwei mengenschwachen
Erntejahre 2005 und 2006 wird die Exportmenge auf Vorjahresniveau bleiben, bei der Wertschöpfung wird ein
sattes Plus von ca. 14% erwartet. „Dies ist auf den Rückgang der Fassweinexporte und starken Anstieg hochwertiger
Flaschenweinexporte zurückzuführen“ erklärt Willi Klinger, Geschäftsführer der österreichischen
Weinmarketinggesellschaft (ÖWM). „Die vorsichtigsten Hochrechnungen zeigen uns bei den Flaschenweinen ein
Mengenplus von mehr als 11% bei einem deutlichen Wertanstieg von über 16%. Die Positionierung des österreichischen
Weins als individuelles, naturnahes Qualitätsprodukt führt also zur gewünschten und notwendigen
Steigerung der Wertschöpfung.“
Wichtigstes Exportland ist weiterhin Deutschland, gefolgt von der Schweiz und den USA. „Besonders in diesen beiden
Ländern ist uns jetzt der Durchbruch gelungen. Die dort erzielten hohen Durchschnittspreise bestätigen
unseren Weg des Nischenmarketings bei hoher Qualität“, freut sich Willi Klinger. „Das gilt es nun zu verteidigen:
Wir müssen unsere Botschaften noch klarer vermitteln. Unsere Kleinbetrieblichkeit verhindert den Aufbau starker
Einzelmarken, umso wichtiger wird es übergeordnete Herkünfte als Marken zu etablieren und dadurch unverwechselbar
und einzigartig zu bleiben. Eine starke Kontrolle der Bezeichnungen und Qualitäten ist dafür unumgänglich.“
Kremstal als erste dac an der Donau
Auch im Bereich des Weingesetzes und der Verordnungen gab es 2007 einige Änderungen. Als erstes klassisches
Gebiet entlang der Donau steigt das Kremstal mit dem Jahrgang 2007 in das dac-System ein. Erstmals werden dabei
die Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling auch in der körperreicheren Reserve-Kategorie vermarktet.
Auch beim Traisental dac gilt ab 2007 eine zusätzliche Reserve-Kategorie.
Gleichzeitig wurde der Begriff „Reserve“ im Weingesetz enger definiert und darf nur für Qualitätsweine
ab einem Mindestalkohol von 13% verwendet werden. Der Antrag zur Prüfnummer für Reserve-Weißweine
darf nicht vor 15. März, bei Rotweinen nicht vor dem 1. November des auf die Ente folgenden Jahres erfolgen.
Dynamisches Weingesetz
Besonders dringlich war die nationale Definition des Begriffes „Weingut“, der nun allen Betrieben vorbehalten ist,
die ausschließlich Trauben aus eigenen Flächen oder Trauben aus Flächen mit Bewirtschaftungsverträgen
verarbeiten, sofern diese die Eigenfläche nicht übersteigen.
Nach einer jahrelangen Forderung der Winzer aus dem Wagram wurde das Gebiet Donauland in Wagram umbenannt und der
Teil südlich der Donau als Großlage Klosterneuburg hervorgehoben.
Im Bereich der Marketingbeiträge wurden Kleinstbetriebe unter 0,5 ha, die auch keine ÖPUL-Förderungen
erhalten, von der Beitragspflicht befreit. Dies stellt eine erhebliche Entbürokratisierung dar, weil bei diesen
Betrieben die Eintreibungskosten oft höher als das Beitragsaufkommen waren. |