Kommission schlägt Maßnahmen zur Förderung sicherer neuartiger Lebensmittel in der EU vor   

erstellt am
14. 01. 08

Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat am 14.01. einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über neuartige Lebensmittel angenommen, um den Zugang zu neuen und innovativen Lebensmitteln auf dem EU-Markt zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau aufrechtzuerhalten. Der Verordnungsentwurf sieht für neuartige Lebensmittel ein einfacheres und effizienteres Zulassungsverfahren vor, das es ermöglichen dürfte, sichere innovative Lebensmittel schneller auf den EU-Markt zu bringen. Außerdem enthält die Verordnung spezielle Bestimmungen für Lebensmittel, die herkömmlicherweise zwar nicht in der EU, aber in Drittländern über längere Zeit verwendet wurden und sich als sicher erwiesen haben, damit ausgewogenere und günstigere Handelsbedingungen geschaffen werden. Der Vorschlag enthält zudem bestimmte Datenschutzregelungen, mit denen neu entwickelte Lebensmittel nach der Zulassung geschützt und Unternehmen zur Investition in die Entwicklung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelproduktionsverfahren angeregt werden sollen.

Der für Gesundheit zuständige Kommissar Markos Kyprianou erklärte: „Dieser Vorschlag bezweckt eine effizientere und praktischere Regelung für neuartige Lebensmittel, die den Verbrauchern in der EU die Möglichkeit gibt, die neuesten Lebensmittel auszuwählen, und die für die Lebensmittelindustrie in Europa günstige Bedingungen schafft.“

Als neuartig gelten Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung im Mai 1997 nicht in bedeutendem Umfang konsumiert wurden. Dies können Lebensmittel sein, die nach neuen Verfahren oder Technologien hergestellt worden sind, oder Lebensmittel, die in anderen Teilen der Wert konsumiert wurden, aber in der EU keine Tradition haben. Nach einer umfassenden Anhörung der interessierten Kreise beschloss die Kommission, die Rechtsvorschriften über neuartige Lebensmittel unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung, der wissenschaftlichen Gutachten und der Erfahrungen mit der Anwendung der Rechtsvorschriften zu überarbeiten. Im Jahre 2006 führte die Kommission eine Bewertung der Auswirkungen der wichtigsten Veränderungen durch. Der heute angenommene Vorschlag beseitigt in der geltenden Verordnung festgestellte Mängel und soll einen Regelungsrahmen schaffen, der stärker zur Innovation im Lebensmittelbereich anregt.

Zentralisiertes Zulassungsverfahren

Nach den überarbeiteten Rechtsvorschriften wird das Bewertungs- und Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel zentralisiert. Das bedeutet, dass die Bewertung nicht mehr zunächst von einem einzelnen Mitgliedstaat durchgeführt und dann an die anderen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme geschickt wird, sondern dass der Antrag auf Zulassung bei der Kommission gestellt wird und dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die wissenschaftliche Bewertung des Produkts durchführt. Wird das Produkt als sicher bewertet, so legt die Kommission den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen Vorschlag zur Zulassung vor. Hierdurch wird das Zulassungsverfahren beschleunigt, es wird einheitlicher und für die Antragsteller klarer.

Schutz innovativer Lebensmittel

Der Verordnungsvorschlag enthält auch Datenschutzbestimmungen für neu entwickelte innovative Lebensmittel. Nach dem neuen System erhält der erste Antragsteller die Zulassung zur Vermarktung des Produkts für fünf Jahre; danach kann es als generisches Lebensmittel auch von anderen vermarktet werden.

Herkömmliche Lebensmittel
Der Kommissionsvorschlag enthält Bestimmungen für Lebensmittel, die bisher in Europa nicht konsumiert wurden, sich aber in anderen Teilen der Welt über längere Zeit als sicher erwiesen haben. Für solche Lebensmittel wird das Zulassungsverfahren vereinfacht. Statt der gesamten Unterlagen mit den Daten über das Lebensmittel, die für neu entwickelte Lebensmittel erforderlich sind, muss das betreffende Drittland der Kommission nur eine Mitteilung zusammen mit dem Nachweis der langzeitigen sicheren Verwendung in seinem Hoheitsgebiet senden. Diese Mitteilung wird dann der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgelegt, und wenn keine Einwände erhoben werden, kann der Wirtschaftsbeteiligte das herkömmliche Lebensmittel fünf Monate nach der Mitteilung auf den Markt bringen.
 
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