Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat am 14.01. einen Vorschlag
zur Änderung der Verordnung über neuartige Lebensmittel angenommen, um den Zugang zu neuen und innovativen
Lebensmitteln auf dem EU-Markt zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau aufrechtzuerhalten.
Der Verordnungsentwurf sieht für neuartige Lebensmittel ein einfacheres und effizienteres Zulassungsverfahren
vor, das es ermöglichen dürfte, sichere innovative Lebensmittel schneller auf den EU-Markt zu bringen.
Außerdem enthält die Verordnung spezielle Bestimmungen für Lebensmittel, die herkömmlicherweise
zwar nicht in der EU, aber in Drittländern über längere Zeit verwendet wurden und sich als sicher
erwiesen haben, damit ausgewogenere und günstigere Handelsbedingungen geschaffen werden. Der Vorschlag enthält
zudem bestimmte Datenschutzregelungen, mit denen neu entwickelte Lebensmittel nach der Zulassung geschützt
und Unternehmen zur Investition in die Entwicklung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelproduktionsverfahren
angeregt werden sollen.
Der für Gesundheit zuständige Kommissar Markos Kyprianou erklärte: „Dieser Vorschlag bezweckt eine
effizientere und praktischere Regelung für neuartige Lebensmittel, die den Verbrauchern in der EU die Möglichkeit
gibt, die neuesten Lebensmittel auszuwählen, und die für die Lebensmittelindustrie in Europa günstige
Bedingungen schafft.“
Als neuartig gelten Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung im Mai 1997 nicht in bedeutendem Umfang
konsumiert wurden. Dies können Lebensmittel sein, die nach neuen Verfahren oder Technologien hergestellt worden
sind, oder Lebensmittel, die in anderen Teilen der Wert konsumiert wurden, aber in der EU keine Tradition haben.
Nach einer umfassenden Anhörung der interessierten Kreise beschloss die Kommission, die Rechtsvorschriften
über neuartige Lebensmittel unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung, der wissenschaftlichen
Gutachten und der Erfahrungen mit der Anwendung der Rechtsvorschriften zu überarbeiten. Im Jahre 2006 führte
die Kommission eine Bewertung der Auswirkungen der wichtigsten Veränderungen durch. Der heute angenommene
Vorschlag beseitigt in der geltenden Verordnung festgestellte Mängel und soll einen Regelungsrahmen schaffen,
der stärker zur Innovation im Lebensmittelbereich anregt.
Zentralisiertes Zulassungsverfahren
Nach den überarbeiteten Rechtsvorschriften wird das Bewertungs- und Zulassungsverfahren für neuartige
Lebensmittel zentralisiert. Das bedeutet, dass die Bewertung nicht mehr zunächst von einem einzelnen Mitgliedstaat
durchgeführt und dann an die anderen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme geschickt wird, sondern dass der Antrag
auf Zulassung bei der Kommission gestellt wird und dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
die wissenschaftliche Bewertung des Produkts durchführt. Wird das Produkt als sicher bewertet, so legt die
Kommission den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen
Vorschlag zur Zulassung vor. Hierdurch wird das Zulassungsverfahren beschleunigt, es wird einheitlicher und für
die Antragsteller klarer.
Schutz innovativer Lebensmittel
Der Verordnungsvorschlag enthält auch Datenschutzbestimmungen für neu entwickelte innovative Lebensmittel.
Nach dem neuen System erhält der erste Antragsteller die Zulassung zur Vermarktung des Produkts für fünf
Jahre; danach kann es als generisches Lebensmittel auch von anderen vermarktet werden.
Herkömmliche Lebensmittel
Der Kommissionsvorschlag enthält Bestimmungen für Lebensmittel, die bisher in Europa nicht konsumiert
wurden, sich aber in anderen Teilen der Welt über längere Zeit als sicher erwiesen haben. Für solche
Lebensmittel wird das Zulassungsverfahren vereinfacht. Statt der gesamten Unterlagen mit den Daten über das
Lebensmittel, die für neu entwickelte Lebensmittel erforderlich sind, muss das betreffende Drittland der Kommission
nur eine Mitteilung zusammen mit dem Nachweis der langzeitigen sicheren Verwendung in seinem Hoheitsgebiet senden.
Diese Mitteilung wird dann der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgelegt, und wenn
keine Einwände erhoben werden, kann der Wirtschaftsbeteiligte das herkömmliche Lebensmittel fünf
Monate nach der Mitteilung auf den Markt bringen. |