Wien (patentamt) - Der Streit schwelt seit Oktober 2006. Damals brachte Hans
Böck als Privatkläger einen Markenlöschungsantrag gegen die von Medienmacher Wolfgang Fellner neu
gegründete Tageszeitung „Österreich“ ein. Seither entwickelte sich das Thema zu einem wahren Krimi. Im
Februar 2007 wurde von der zuständigen Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamts, einem Senat
aus drei Mitgliedern, über die gegen „Österreich“ eingebrachten Markenlöschungsanträge in erster
Instanz entschieden: Die Löschungsklagen wurden abgewiesen. Die Begründung des Senats: Der Gesamteindruck
der Wortbildmarken stellt weder eine ausschließliche Übernahme noch eine Nachahmung eines staatlichen
Hoheitszeichens der Republik Österreich dar. Die Folge: Die Verwendung der Marke ist zulässig.
Berufung bringt Bestätigung der Entscheidung
Der Kläger wollte freilich nicht aufgeben und ging in die Berufung. Nach der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung
landete die Causa nun bei der zweiten Instanz, dem Obersten Patent- und Markensenat, dem auch ein Richter angehört.
Das Ergebnis war allerdings wieder dasselbe: Die Löschungsanträge gegen die Marke „Österreich“ wurden
wiederum abgewiesen. In seiner Begründung folgt der Patent- und Markensenat der Argumentation der erstinstanzlichen
Entscheidung des Patentamts. Also auch hier die Linie: Die Wortbildmarke Österreich ist nicht mit offiziellen
Organen der Republik Österreich verwechselbar.
Nächste Station Verfassungsgerichtshof?
Der Kläger will sich aber auch nach dem zweitinstanzlichen Urteil noch nicht geschlagen geben und
erwägt eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die beklagte Partei erachtet das Urteil dagegen
als rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Die nächsten Wochen werden jedenfalls zeigen, ob es in der
Causa „Österreich“ doch noch einmal eine Fortsetzung gibt. |