Verfahren über Zulässigkeit der Marke »Österreich«   

erstellt am
14. 01. 08

Wien (patentamt) - Der Streit schwelt seit Oktober 2006. Damals brachte Hans Böck als Privatkläger einen Markenlöschungsantrag gegen die von Medienmacher Wolfgang Fellner neu gegründete Tageszeitung „Österreich“ ein. Seither entwickelte sich das Thema zu einem wahren Krimi. Im Februar 2007 wurde von der zuständigen Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamts, einem Senat aus drei Mitgliedern, über die gegen „Österreich“ eingebrachten Markenlöschungsanträge in erster Instanz entschieden: Die Löschungsklagen wurden abgewiesen. Die Begründung des Senats: Der Gesamteindruck der Wortbildmarken stellt weder eine ausschließliche Übernahme noch eine Nachahmung eines staatlichen Hoheitszeichens der Republik Österreich dar. Die Folge: Die Verwendung der Marke ist zulässig.

Berufung bringt Bestätigung der Entscheidung
Der Kläger wollte freilich nicht aufgeben und ging in die Berufung. Nach der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung landete die Causa nun bei der zweiten Instanz, dem Obersten Patent- und Markensenat, dem auch ein Richter angehört. Das Ergebnis war allerdings wieder dasselbe: Die Löschungsanträge gegen die Marke „Österreich“ wurden wiederum abgewiesen. In seiner Begründung folgt der Patent- und Markensenat der Argumentation der erstinstanzlichen Entscheidung des Patentamts. Also auch hier die Linie: Die Wortbildmarke Österreich ist nicht mit offiziellen Organen der Republik Österreich verwechselbar.

Nächste Station Verfassungsgerichtshof?
Der Kläger will sich aber auch nach dem zweitinstanzlichen Urteil noch nicht geschlagen geben und erwägt eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die beklagte Partei erachtet das Urteil dagegen als rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Die nächsten Wochen werden jedenfalls zeigen, ob es in der Causa „Österreich“ doch noch einmal eine Fortsetzung gibt.
 
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