Kommission startet öffentliche Konsultation zum künftigen Rahmen für die staatliche
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat ein Konsultationspapier zum künftigen
Rahmen für die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht. Durch
diese Konsultation erhalten die Mitgliedstaaten und alle Beteiligten die Möglichkeit, frühzeitig – noch
bevor die Kommission einen Vorschlag vorlegt – ihren Standpunkt hinsichtlich einer etwaigen Überarbeitung
der Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk (,,Rundfunkmitteilung'') zu übermitteln, die 2001 angenommen wurde. Entsprechende Kommentare sind
bis zum 10. März 2008 zu übermitteln. Die Konsultationsunterlagen beinhalten einen Fragebogen wie auch
eine Begründung, die einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften, die einschlägige
Entscheidungspraxis der Kommission und mögliche Änderungen der Mitteilung bietet. Im Zentrum stehen
Fragen zum öffentlich-rechtlichen Auftrag im neuen Medienumfeld sowie zur Kontrolle von Überkompensation.
Nach Prüfung der Kommentare wird die Kommission möglicherweise im Laufe dieses Jahres einen Vorschlag
über eine überarbeitete Rundfunkmitteilung vorlegen, die im ersten Halbjahr 2009 angenommen werden könnte.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte hierzu: Ich möchte mit allen Mitgliedstaaten und allen Beteiligten
einen konstruktiven Meinungsaustausch über die Gestaltung des künftigen Rahmens für die staatlichen
Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen. Die derzeitige Rundfunkmitteilung bietet
Medienunternehmen, Rundfunkanstalten wie auch den Mitgliedstaaten wichtige Leitlinien, möglicherweise können
aber nützliche Verbesserungen vorgenommen werden, um Transparenz und Rechtssicherheit zu stärken, auch
im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Rundfunkanstalten im neuen Medienumfeld.“
Mit dieser Konsultation wird die im Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“ von 2005 angekündigten Überarbeitung
der Rundfunkmitteilung eingeleitet. Die Überarbeitung wird sich auf die wesentlichen Grundsätze stützen,
die für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß dem Gemeinschaftsrecht
und insbesondere dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam gelten. Diese Grundsätze beinhalten die Anerkennung
eines weiten Ermessensspielraums der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Definition des öffentlichen Rundfunks
sowie die Aufgabe der Kommission, unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Erforderlich sind deshalb
vor allem eine präzise Auftragsdefinition sowie die Beschränkung der staatlichen Zuwendungen auf das
für die Erfüllung des Auftrags Notwendige unter Vermeidung von Überkompensation und möglicher
Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten.
Die Konsultation bietet die Gelegenheit, zu beurteilen, in welchem Maße die Entwicklungen seit der Annahme
der Rundfunkmitteilung 2001 Klärungsbedarf schaffen bzw. eine Änderung der bestehenden Vorschriften
erfordern.
Die Mitgliedstaaten und die beteiligten Akteure können sich zu der Frage äußern, ob sie angesichts
der Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Entwicklungen der Entscheidungspraxis der Kommission,
der Marktentwicklungen und der künftigen Herausforderungen im Sektor der audiovisuellen Medien Änderungen
der bisherigen Regelungen für erforderlich halten. Insbesondere die Auswirkungen der Marktentwicklungen auf
die Bereitstellung audiovisueller Inhalte und die Entstehung neuer Mediendienste auf den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk sollten mit den Mitgliedstaaten und allen beteiligten Akteuren ausführlich erörtert werden.
Die Kommission wird dann beurteilen, ob und in welchem Maße eine Änderung der Vorschriften erforderlich
ist und gegebenenfalls im zweiten Halbjahr 2008 einen neuen Vorschlag für eine überarbeitete Rundfunkmitteilung
vorlegen. Die Mitgliedstaaten und die Akteure werden dann erneut Gelegenheit erhalten, sich zu dieser überarbeiteten
Fassung zu äußern bevor die Kommission im ersten Halbjahr 2009 über eine endgültige Fassung
der neuen Regelungen beschließt.
Hintergrund
2001 hat die Kommission eine Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen
auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (siehe IP/01/1429) verabschiedet, die konkrete Leitlinien für
die Beurteilung der Vereinbarkeit der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten mit Artikel 86
Absatz 2 EG-Vertrag und mit dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam enthält.
Auf der Grundlage dieser Mitteilung konnte die Kommission zahlreiche Beschwerden behandeln, die gemäß
den Beihilfevorschriften von privaten Wettbewerbern gegen die Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
eingereicht wurden. Seit der Annahme der Mitteilung hat die Kommission rund 20 Entscheidungen getroffen, in denen
sie die Anwendung der Beihilfevorschriften auf den Rundfunksektor weiter präzisiert hat.
Die jüngste Entscheidung, die den allgemeinen Ansatz der Kommission in ähnlichen Fällen widerspiegelt
und die in der Rundfunkmitteilung festgelegten Anforderungen weiter präzisiert, betraf die Finanzierung öffentlich-rechtlicher
Rundfunkanstalten in Deutschland.
Im Juni 2005 kündigte die Kommission in ihrem Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“ für 2008 eine Überarbeitung
der Rundfunkmitteilung an. Im November 2005 hat die Kommission, wie in dem Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“ angekündigt,
Maßnahmen zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verabschiedet, in denen die
Vorschriften für die Beurteilung staatlicher Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse festgelegt werden. |