Auslands- und Inlands-NIEDER-ÖsterreicherInnen können mitstimmen
Wien (bmeia) - Am Sonntag, 9. März 2008 finden in Niederösterreich Landstagswahlen statt.
An diesem Tag über 16-jährige ÖsterreicherInnen - dh österreichische StaatsbürgerInnen,
die spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern - können dabei ihre Stimme im Ausland abgeben,
wenn sie in Niederösterreich wahlberechtigt sind und eine Wahlkarte beantragt und erhalten haben (es können
keine Duplikate von Wahlkarten ausgestellt werden).
Diese Neuregelung besteht aufgrund der Änderung der österreichischen Bundesverfassung mit 1. Juli
2007 und der dementsprechenden Anpassung des niederösterreichischen Auslandswahlrechts im Rahmen der NÖ
Landtagswahlordnung 1992 und des NÖ Landesbürgerevidenzgesetzes (beides zuletzt geändert mit 30.
August 2007). Mehr zum österreichischen Auslandswahlrecht finden Sie auf http://www.wahlinfo.aussenministerium.at.
Beim Auslandswahlrecht zur niederösterreichischen Landtagswahl gibt es zwei unterschiedliche Fälle:
- "Inlands-NiederösterreicherInnen", und
- "Auslands-NiederösterreicherInnen".
ÖsterreicherInnen mit ordentlichem Wohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde ("Inlands-NiederösterreicherInnen")
beantragen die Ausstellung ihrer Wahlkarte dort.
ÖsterreicherInnen, die
- nach dem 1. Jänner 1998 einen Hauptwohnsitz ODER einen ordentlichen Wohnsitz (sog. "Zweitwohnsitz")
in einer niederösterreichischen Gemeinde hatten und
- diesen nach dem 1. Jänner 1998 wegen Begründung eines Hauptwohnsitzes im Ausland aufgaben und
- derzeit keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben ("Auslands-NiederösterreicherInnen"),
haben sich VOR Beantragung einer Wahlkarte in die Landes-Wählerevidenz ihrer früheren niederösterreichischen
Wohnsitzgemeinde eintragen zu lassen. Dies ist aus dem Ausland jederzeit und bereits in jenem Jahr möglich,
in dem der 15. Geburtstag gefeiert wird. Mehr dazu - einschließlich des Formulars und genauer Adressen -
auf http://www.noe.gv.at/politik-Verwaltung/Wahlen/landtagswahl-2008.html
Wer bereits bei Eintragung in die Landes-Wählerevidenz um die automatische Zusendung der Wahlkarte an die
bekannt gegebene - oder später bekannt gegebene geänderte - Auslandsadresse ersucht hat, bekommt die
Wahlkarte ohne weiteren Antrag an diese Auslandsadresse zugeschickt. Wer bei Eintragung in die Landes-Wählerevidenz
nicht um eine automatische Zusendung der Wahlkarte ersucht hat, muss vor jeder Wahl bei der Wählerevidenzgemeinde
die Zusendung einer Wahlkarte beantragen.
Für die Stimmabgabe mittels Wahlkarte sind keine "Zeugen" mehr nötig. Dafür haben WählerInnen
auf der Wahlkarte eidesstattlich zu erklären, dass sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst
ausgefüllt haben.
Die Stimmabgabe im Ausland sollte möglichst frühzeitig erfolgen - man muss damit nicht auf den Wahltag
warten! -, damit die ausgefüllte Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel die zuständige Gemeindewahlbehörde
rechtzeitig erreicht. Die Wahlkarte muss dort spätestens am Montag, 17. März 2008, um 14.00 Uhr einlangen.
WählerInnen im Ausland wird daher geraten,
- ihre Stimme möglichst rasch nach Erhalt der Wahlkarte abzugeben und
- diese vollständig ausgefüllt
- sofort und
- mittels rasch und sicher funktionierenden Postdiensten, zB (privaten) Schnellpostdiensten,
- direkt an die darauf aufgedruckte Adresse abzuschicken.
Die Wahlkarten mit den ausgefüllten Stimmzetteln können auch im Wege österreichischer Berufs-Vertretungsbehörden
im Ausland - Botschaft, Berufs-Generalkonsulat - nach Österreich weitergeleitet werden. Die bis spätestens
Sonntag, 9. März 2008, abends dort eingelangten Wahlkarten werden am Montag, 10. März nach Österreich
weitergeleitet. Aus weit entfernten Orten ist damit aber nicht unbedingt gesichert, dass die Wahlkarten selbst
bei funktionierenden Postdiensten die zuständige Gemeindewahlbehörde rechtzeitig zur Stimmauszählung
erreichen.
"Auslands-NiederösterreicherInnen", die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht
auch am Wahltag (Sonntag, 9. März 2008) oder am 8. oder 3. Tag davor (Samstag, 1.März, oder Donnerstag,
6. März 2008) in einem Wahlkarten-Lokal in Niederösterreich ausüben. Es besteht in jeder nö.
Gemeinde zumindest ein Wahlkarten-Wahllokal.
"Auslands-NiederösterreicherInnen", die keine Wahlkarte beantragt haben, können ihr Wahlrecht
am Wahltag in ihrer Wählerevidenzgemeinde ausüben.
Fragen beantwortet die Wahlabteilung des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung: Tel. ++43/ (0)2742
/ 9005 12 612, Fax: ++43/ (0)2742 / 9005 12 777, E-Mail: post.ivw2wahlen@noel.gv.at.
Der Leiter der Auslandsösterreicher-Abteilung im Bundesminsterium für europäische und internationale
Angelegenheiten, Gesandter Dr. Thomas Buchsbaum, schließt an diese erste Aussendung im Neuen Jahr "herzliche
(Neujahrs-)Grüße aus Wien" an.
|