Bozen (lpa) - Ihr Arbeitsprogramm für die verbleibenden Monate der laufenden
Legislaturperiode hat die Landesregierung auf der Montagssitzung (07.01), der ersten in diesem Jahr, abgesteckt.
Dabei ging es vor allem um Gesetzgebungsmaßnahmen, die bereits im Landtag zur Behandlung aufliegen beziehungsweise
demnächst auf den Weg gebracht werden sollen. Genehmigt wurde der landschaftliche Gebietsplan für die
Seiser Alm.
Arbeitsprogramm 2008
Mit weniger als 70 Punkten war die Tagesordnung der heutigen Landesregierungssitzung wohl eine der kürzesten
der laufenden Legislaturperiode. Die heutige erste Regierungssitzung 2008 wurde vor allem dazu genutzt, um auf
der Grundlage des Koalitionsprogrammes Bilanz zu ziehen und das Arbeitsprogramm für die verbleibenden Monate
abzustecken. Fünf Gesetzentwürfe liegen derzeit im Landtag zur Behandlung auf, die zum Großteil
von der Landesregierung vorgelegt wurden: der Omnibus-Gesetzentwurf, in den Gesetzesbestimmungen zu verschiedenen
Bereichen verpackt sind, der Omnibus-Gesetzentwurf für den Bildungsbereich, der Entwurf für ein neues
Wahlgesetz, der Gesetzentwurf zur Ortsnamensgebung und der Entwurf zur Handwerksordnung. Keine gute Diagnose stellte
Landeshauptmann Durnwalder bei der heutigen Montagspressekonferenz den beiden Gesetzesvorschläge zu Wahlregelung
und Toponomastik: „Beim Wahlgesetz wird es angesichts der sich abzeichnenden Obstruktionspolitik wohl zu einem
technischen Wahlgesetz kommen, damit die Durchführung der Landtagswahlen im Herbst gesichert ist. Sollte das
Toponomastikgesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode behandelt werden können, so sollte es das erste
in der neuen Legislaturperiode sein.“ Durnwalder sprach sich in diesem Zusammenhang auch für eine neue Arbeitsweise
des Landtags aus: Es könne nicht hingenommen werden, dass ein einziger Abgeordneter die Arbeiten des Landtags
lahm lege, so der Landeshauptmann.
Weitere neun Gesetzentwürfe der Landesregierung sollen noch in den nächsten Monaten auf den Weg gebracht
werden. Es handelt sich dabei um Gesetzentwürfe, mit denen sich die Landesregierung bereits mehrmals befasst
hat (Wohnbau-Novelle, Gesetzentwurf zur Chancengleichheit und zur Schulreform) sowie um Gesetzesmaßnahmen
infolge von Staatsgesetzen (Enteignung, Skipisten). Neu regeln will die Landesregierung außerdem den „Urlaub
auf dem Bauernhof“ und die Bonifizierungskonsortien. Außerdem gilt es den neuen Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan
vorzulegen und gesetzliche Regelungen im Bereich der Einwanderung zu treffen.
Pressearbeit
Die Landesregierung will mit dem neuen Jahr auch im Bereich der Presse- und Medienarbeit neue Akzente setzen. So
ist unter anderem der Einbau einer Web-Kamera im Pressesaal der Landesregierung im Bozner Palais Widmann vorgesehen.
Außerdem sollen die jährlich rund 7000 Presseaussendungen, die das Landespresseamt im Jahr verfasst
in Zukunft auch mit Audio-Files bestückt werden. Bisher lagen den Presseaussendungen nur Bilder bei, ein Dienst,
der neben den Medien auch den rund 8000 Internet-Nutzern zugute kommt, die täglich die Homepage des Presseamtes
besuchen. Beschlossen wurde heute außerdem die Einrichtung eigener Homepages für alle Landesregierungsmitglieder.
Diese Seiten werden von den jeweiligen Ressortdirektionen betreut. Gestärkt werden soll schließlich
die ladinische Pressearbeit. „Wir haben eine Halbzeitstelle für einen ladinischen Journalisten vorgesehen“,
so der Landeshauptmann, der außerdem darauf verwies, dass „die Verbesserungen nicht nur im Hinblick auf die
Wahlen gedacht seien“ und „alle Neuerungen ohne zusätzliche Personalaufnahme“ durchgeführt würden.
Einwanderung
Eine Personalaufstockung hat die Landesregierung hingegen heute auf Antrag von Landesrätin Luisa Gnecchi im
Bereich der Einwanderung beschlossen. „Wir mussten feststellen, dass ein großer Bedarf an Information und
Beratung besteht, daher haben wir beschlossen, diesen Dienst auszubauen“, betonte der Landeshauptmann im Anschluss
an die Regierungssitzung. Zwei Personen sollen mit diesen Aufgaben betraut werden. Bei den neuen Stellen handelt
es sich um eine Akademiker-Stelle (A-Laufbahn) und um eine B-Stelle.
Durnwalder verwies in diesem Zusammenhang auf den Missbrauch, der im Bereich der arbeitsbedingten Zuwanderung betrieben
werde: „Von 1209 Personen, die als Haushalts- oder Pflegehilfen nach Südtirol gekommen sind, arbeiten derzeit
505 als solche, also nicht einmal die Hälfte. Die meisten sind in den touristischen Bereich gewechselt. Daher
werden wir von den 2007 gestellten 700 Anträgen um Haushaltshilfen nur 212 genehmigen.“ Südtirols Landeshauptmann
plädierte für eine Festschreibung des Berufsfelds bei zugewanderten Arbeitskräften, was aber nicht
im Zuständigkeitsbereich des Landes liege.
Landwirtschaftliche Förderrichtlinien
Um den Vorgaben der Europäischen Union nachzukommen, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat
Hans Berger heute die überarbeiteten Richtlinien für die Investitionsförderung zugunsten landwirtschaftlicher
Unternehmen verabschiedet. Nach den Worten des Landeshauptmannes wurden die geltenden Bestimmungen kaum abgeändert:
„Ein kleines Plus gibt es im Bereich der Maschinen, ein kleines Minus bei den landwirtschaftlichen Bauten.“ Die
Kriterien werden nun nach Brüssel weitergeleitet.
Gebietsplan Seiser Alm
Der überarbeitete landschaftliche Gebietsplan der Seiser Alm wurde heute von der Landesregierung genehmigt.
„Dabei haben wir in fast allen Fällen den Vorschlägen der Gemeinde Rechnung getragen, die ja die Situation
am besten kennt“, erklärte dazu Landeshauptmann Luis Durnwalder. Der Gebietsplan regelt sowohl die Bautätigkeit
als auch den Verkehr im Landschaftsschutzgebiet. Beschlossen wurde heute unter anderem, dass die Bautätigkeit
nur geschlossenen Höfen mit mindestens zwölf Großvieheinheiten (bisher 15, Antrag Gemeinde zehn)
vorbehalten ist. Besitzer von mehr als drei Hektar landwirtschaftlichen Grüns dürfen nur so genannte
„Heuschupfen“ errichten, keine Kochhütten. Aufrecht bleiben die Verkehrsbeschränkungen. Ausnahmeregelungen
kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen treffen. |