Grüne für seriöse Behandlung von Gesetzesvorlagen im Plenum
Wien (pk) - Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.01. die jüngste Gewerbeordnungs-Novelle
"saniert" und mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und großteils auch mit Zustimmung
des BZÖ an das Plenum weitergeleitet. Grundlage von Debatte und Beschluss unter dem Vorsitz von Ausschussobmann
Reinhold Mitterlehner war ein V-S-Initiativantrag ( 549/A), der für das Inkrafttreten der Strafbestimmungen
zur Umsetzung der Geldwäscherichtlinie den Tag nach der Kundmachung des Gesetzes vorsieht. So werden jene
rückwirkenden Strafbestimmungen vermieden, die Bundespräsident Heinz Fischer veranlasst haben, die von
Nationalrat und Bundesrat bereits verabschiedete Novelle ( 283 d.B.) nicht zu beurkunden. Zudem berücksichtigt
der neue Gesetzentwurf eine Anpassung an die jüngste Novelle des Signaturgesetzes. Aus formalen Gründen
wiederholte der Ausschuss seine Feststellungen zur vorvertraglichen Haftung in der Vermögensschadenhaftpflichversicherung
und zur Reduzierung der Belastung von Konkursgerichten. Von Seiten der Bundesregierung nahm Staatssekretärin
Christine Marek an der Sitzung teil.
In einer kurzen Debatte forderte Abgeordneter Dieter Brosz (G) im Hinblick auf die "Gesetzeslawine" vom
letzten Dezember die Koalitionsparteien dazu auf, bei der Gestaltung künftiger Tagesordnungen dafür Sorge
zu tragen, dass Gesetzesvorlagen im Nationalratsplenum seriös behandelt werden können. Ausschussobmann
Mitterlehner meinte dazu, der nun vom Ausschuss zu behebende Fehler wäre wahrscheinlich auch dann unbemerkt
geblieben, wenn das Plenum nur einen Tagesordnungspunkt zu behandeln gehabt hätte. Staatssekretärin Christine
Marek und Abgeordneter Hannes Bauer unterstrichen die Bedeutung der Gewerbeordnungsnovelle für die Wirtschaft
und für den Jugendschutz und zeigten sich erfreut über das rasche Zusammentraten des Wirtschaftsausschusses. |