Seriöse Beratung nun für Konsumenten klar erkennbar, Reform des Privatkonkurses noch
in diesem Jahr
Wien (bmj) - "Mit dem staatlichen Gütesiegel für Schuldenberatungsstellen wollen wir für
die Konsumenten erreichen, dass seriöse Beratung klar erkennbar wird", erklärte Justizministerin
Maria Berger am 22.01. anlässlich der Überreichung des neuen staatlichen Gütesiegels an die Schuldenberatungsstellen.
Die Justizministerin plant zusätzlich auf Basis des Regierungsprogramms zahlreiche gesetzliche Änderungen
zur Verbesserung der Situation für private Schuldner. Erste Pläne für eine Reform des Privatkonkurses
wurden ebenfalls präsentiert.
Die Ministerin wies zu Beginn auf die Brisanz des Themas hin: "Trotz guter Wirtschaftslage gibt es eine steigende
Verschuldung privater Haushalte in Österreich. Während die Zahl der Firmeninsolvenzen zurückgeht,
steigen die Privatkonkurse dramatisch an". Nach Expertenschätzungen gibt es rund 100.000 überschuldete
Haushalte in Österreich. Da es auch auf diesem Gebiet unseriöse Machenschaften gebe, ist es Berger ein
Anliegen, die anerkannten Schuldenberatungsstellen zu kennzeichnen. Diese beraten BürgerInnen im öffentlichen
Auftrag unentgeltlich.
Darüber hinaus möchte die Justizministerin aber noch mehr tun, um die Situation der Verschuldeten in
Österreich zu verbessern. „Leider ist der Privatkonkurs nicht für alle Personen gleich gut zugänglich
ist, ein geringes Einkommen und lang andauernde Arbeitslosigkeit sind eine oft unüberwindbare Hürde“,
erläuterte Berger Erfahrungen aus der Praxis. Schon derzeit sehen die gesetzlichen Bestimmungen so genannte
„Billigkeitsgründe" vor, um von der Mindestquote abzuweichen. Diese sollen nun zum Beispiel um schwere
Krankheit und lange Arbeitslosigkeit ergänzt werden. So kann für die von einem Privatkonkurs Betroffenen
im Einzelfall eine flexiblere Lösung als bisher gefunden werden.
Ein weiteres wichtiges Thema im Rahmen der Diskussion um gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung einer übermäßigen
Verschuldung von Privatpersonen sind die Inkassokosten. Das Eintreiben der Schulden mithilfe von Inkasso-Büros
hat in den letzten Jahren stark zugenommen und führt bei den SchuldnerInnen oft zu erheblichen Kosten und
dadurch zu einem noch stärkeren Anwachsen des Schuldenbergs. „In dieser Frage trete ich dafür, die durchschnittlichen
Inkasso-Kosten durch ein eigenes Tarifsystem, wie es dies auch bei den Rechtsanwälten gibt, zu begrenzen“,
schloss Berger. |