EU gibt Österreichs Antrag statt, nationale Regelungen für fluorierte Treibhausgase
beizubehalten
Wien (bmlfuw) - Österreich hat gegenüber der EU durchgesetzt, strengere Regelungen für
den Einsatz von bestimmten fluorierten Industriegasen beibehalten zu dürfen. Diese stellen ein beachtliches
Gefahrenpotenzial für die Umwelt dar und wirken sich negativ auf die Treibhausgasbilanz aus. Das Treibhausgaspotenzial
beträgt dabei bis zum 22.000-fachen des Kohlendioxids (CO2 ). Dies teilt das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
Die österreichische Verordnung ist weitaus strenger als die im Jahr 2006 erlassenen EU-Regelungen. Im Vorjahr
hat Österreich einen Antrag an die EU gestellt, die alte Verordnung aufrecht halten zu können, dem die
EU nun stattgegeben hat. Österreich darf seine strengeren Regelungen bis Ende 2012 beibehalten. Sie werden
als EU-rechtlich zulässig eingestuft, weil Österreich sich damit schon früher dem Standard der EU
annähert und sie den Klimazielen der EU dienen. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verringerung
der Treibhausgas-Emissionen gesetzt, um das vereinbarte Kyoto-Ziel zu erreichen, das eine Verringerung der Emissionen
bis 2012 um 13 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 vorschreibt.
Fluorierte Treibhausgase (FKW, HFKW) spielen vor allem in den Bereichen Kälte- und Klimaanlagen, in der Schaumstofferzeugung,
bei Brandschutzsystemen sowie in Spraydosen und bei Lösungsmittelanwendungen eine Rolle. Österreich ist
auch EU-rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen klimaschädlicher Gase zu setzen.
Mit der strengeren Verordnung soll erreicht werden, dass die grundsätzlich verfügbaren, umweltfreundlicheren
Alternativen eingesetzt werden. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft abschließend mit. |