Finanzielle Entlastung der Konsumenten und verbesserte Rechtssicherheit,
Durchforstung des Betriebskostenkatalogs, mehr Transparenz bei Mietverträgen
Wien (bmj) - Aktuelle Zahlen zeigen, dass Wohnen seit dem Jahr 2000 um 25 Prozent teurer geworden
ist, tausende Haushalte müssen bereits 40 Prozent des Einkommens für Mieten aufwenden, und zwar ohne
Heizkosten. Gerade einkommensschwache Haushalte sind besonders betroffen. Wohnrecht ist aber wie Arbeit oder Gesundheit
ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen in Österreich muss leistbar und qualitativ hochwertig sein.
Zwei Entscheidungen des OGH haben den Mieterschutz im letzten Jahr entscheidend gestärkt und sollen nun in
das bestehende Mietrecht integriert werden: Die Erhaltungspflichten für das Wohnungsinnere dürfen von
den Vermietern künftig nicht mehr auf die Mieter überwälzt werden. Die Reparatur der Therme, aber
auch andere Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung, muss daher der Vermieter übernehmen. Bestimmte Versicherungskosten
wie etwa Glasbruch- und Sturmschadenversicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mehrheit
der Mieter als Betriebskosten verrechnet werden. Das Urteil gilt für alle bestehenden und neuen Mietverträge,
die zwischen professionellen Vermietern und Mietern geschlossen wurden.
Informelle Gespräche auf Sozialpartnerebene laufen seit längerem und sind bereits weit gediehen , substantielle
Ergebnisse erwartet sich die Justizministerin bis zum Frühjahr 2008. Im Anschluss daran wird das Justizministerium
als verantwortliches Ressort einen entsprechenden umfangreichen Gesetzesentwurf erarbeiten, der ebenfalls die vom
Regierungsprogramm geplante Durchforstung des Betriebskostenkatalogs vorsieht sowie die Verbesserung bei der Transparenz
von Mietverträgen beinhalten wird. Da es sich um eine rechtlich sehr komplexe Materie handelt, ist für
die Justizministerin ein Inkrafttreten der Novelle noch 2008 unrealistisch, sie strebt aber eine umfassende Reform
für 2009 an .
Aber auch kurzfristig kann einiges getan werden, um eine reale Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger
zu erreichen. Die Justizministerin tritt dafür ein, die Vertragsgebühren für Wohn-/Mietverträge
zu überdenken. Die dafür notwendige gesetzliche Änderung liegt ausschließlich in Bundeskompetenz
und könnte vom Finanzministerium entsprechend schnell realisiert werden. Um einen weiteren großen Kostenfaktor
für Mieterinnen und Mieter zu verringern schlägt die Justizministerin vor, die Provisionen, die Mieter
an Makler bezahlen, wenn sie einen neuen Mietvertrag abschließen, zu beschränken. Eine Senkung von drei
auf zwei Bruttomonatsmieten in der Immobilienmaklerverordnung ist hier denkbar. |