Österreichs Umweltreferenten fordern neues Ökostromgesetz   

erstellt am
01. 02. 08

Plank: Nationaler Schulterschluss notwendig
Wien (nlk) - Umwelt-Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank, Landesrat Rudolf Anschober (Oberrösterreich) und Landesrat Ing. Manfred Wegscheider (Steiermark) präsentierten am 01.02. in Wien die gemeinsame Allianz aller österreichischen Umweltreferenten. Über Parteigrenzen hinweg wird ein neues attraktives Ökostromgesetz gefordert. Es sei Zeit für einen nationalen Schulterschluss in der Klima- und Energiepolitik, betonte dabei Plank. Das einheitliche Vorgehen sei nötig, weil viele positive Auswirkungen gar nicht diskutiert würden. Die 136.000 neuen Arbeitsplätze durch das deutsche, mittlerweile von 40 Ländern übernommene Modell, wären auch in Österreich möglich. Zudem seien Klima- und Energiepolitik vor allem in Bezug auf Versorgungssicherheit eng miteinander verschränkt. Ziel müsse es sein, in der Energieversorgung möglichst stark auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn es weitere Steigerungsraten von 2,5 bis 3 Prozent pro Jahr gebe, könne man alle Ziele vergessen. Schließlich sei Ökostrom kein Preistreiber, sondern eine Zukunftstechnologie. Neben einem neuen, langfristigen, stabilen und Innovationsfördernden Ökostromgesetz wie in Deutschland forderte Plank auch eine klare Positionierung beim Klimafonds.

Anschober meinte, das seit 2006 bestehende Gesetz sei in Wahrheit ein desaströses „Ökostromverhinderungsgesetz". Die Novellierung habe nichts daran geändert, dass sich das Budget für neue Anlagen seither um 80 Prozent verringert habe und die Förderkriterien negativ seien. Wenn in Deutschland 44 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr vermieden werden, sei das nicht mehr nur „Klimaschutz in Sonntagsreden", und das bei Kosten von einem Euro pro Monat und Verbraucher.

Wegscheider führte aus, wenn nichts passiere, werde nicht nur Wertschöpfung verloren und der Anschluss verpasst, sondern werde Österreich zu den letzten gehören. Im Bereich Ökostrom sei der Markt zusammengebrochen, der vorliegende Entwurf der Novellierung bringe keine Vorteile. Die gemeinsame Forderung fasste er abschließend in die Eckpfeiler einheitliche Abnahmepflicht, einheitliche Tarifstruktur, längere Laufzeit und durchgehende Transparenz zusammen.
 
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