|
Erhöhung der Studienbeihilfe |
|
erstellt am
31. 01. 08
|
Hahn:
4000 Studienbeihilfenbezieher/innen mehr, 4.000 x mehr Realitätsnähe
Novelle tritt im Herbst 2008 in Kraft
Wien (bmwf) - Nach einer 12%igen Erhöhung der Studienbeihilfe im September 2007 wurde am 30.01.
im Nationalrat eine Gesetzesänderung zur Ausweitung der Studienförderung beschlossen. Mit der Studienförderungsoffensive
hat das Wissenschaftsministerium (BMWF) ein 25 Mio. Euro Paket geschnürt. Damit beträgt das Gesamtvolumen
der Studienförderung erstmals über 200 Mio. Euro. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen um 20% bzw.
5% haben 4.000 zusätzliche Studierende mehr die Chance ins Studienförderungssystem zu kommen. Das bedeutet
eine Ausweitung von derzeit 48.000 auf 52.000 Studierende. Vor allem jene Studierende profitieren davon, die auf
Grund der Einkommensentwicklung der Eltern knapp aus dem Studienförderungssystem hinausgefallen sind. Künftig
wird es keine Differenzierung der Zuverdienstgrenzen nach Einkunftsart mehr geben. Durch die Anhebung und Vereinheitlichung
der Zuverdienstgrenzen für Studienbeihilfenbezieher/innen auf einheitlich 8.000 Euro (bis zu 2.190 Euro mehr
als bisher) werden mehr Studierende von der Studienbeihilfe profitieren.
Behinderte Studierende und Studierende mit Kindern profitieren verstärkt
Mit der Novelle setzt Bundesminister Johannes Hahn vor allem für behinderte Studierende und Studierende mit
Kindern einen wichtigen Akzent. Die Förderungsdauer für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
wird verlängert. Die Altersgrenze für den Erhalt der Studienbeihilfe wird von 30 auf 35 Jahre erhöht.
Der Bezieherkreis wird ausgeweitet. Seh-, Hör- und Gehbehinderte bekommen Zuschlag von 160 bis 420 Euro zusätzlich
zur Studienförderung, wodurch mehr behinderte Studierende ins Beihilfensystem kommen. Außerdem wird
ein zusätzliches Toleranzsemester eingeführt.
Studienbeihilfebezieher/innen mit Kindern erhalten künftig einen 67-Euro-Zuschlag für jedes Kind zusätzlich
zur Familienbeihilfe. Außerdem wird es ein zusätzliches Toleranzsemester für alle nicht schulpflichtigen
Kinder bis 6 Jahre angerechnet, bisher gab es dieses nur für Kleinkinder bis 3 Jahre. Die Altersgrenze für
den Erhalt von Studienbeihilfe für Studierende mit Kindern wird von 30 auf maximal 35 Jahre angehoben.
Leistungsstipendien werden erhöht / Hürdenabbau im Studienrecht
"Auch Leistung wird sich stärker lohnen als bisher", so Wissenschaftsminister Hahn. Im Vollausbau
werden rund 2. Mio. Euro mehr für Leistungs- und Förderstipendien zur Verfügung stehen, das sind
um 25% mehr als bisher, damit wird es möglich sein bis zu 2.800 Leistungsstipendien zusätzlich zu vergeben.
Unnötige Hürden werden auch im Studienrecht beseitigt, sowie Hürden im Übergang zwischen Bachelor
und Master. Der Studienförderungsanspruch wird bei Studienwechsel nicht mehr automatisch erlöschen; ein
Neuantrag ist damit nicht länger erforderlich. Bei unverschuldeter Fristversäumnis ist auch ein nachträglicher
Antrag auf Studienförderung möglich.
Die Anrechnung von Studienleistungen im Europäischen Bologna-Raum wird vereinfacht. Die Altersgrenze für
den Einstieg ins Masterstudium wird auf 35 Jahre angehoben, wenn vorher das Baccalaureat gefördert war. |
|
|
|
Broukal: Hahns Halbe-Halbe keine ganze Sache
Universitäten dürfen bei Entlastung der Studierenden nicht durch die Finger schauen
Wien (sk) - "Ich freue mich, dass Wissenschaftsminister Hahn nun das Regierungsprogramm abarbeitet
und damit auch langjährige Vorschläge der SPÖ umsetzt", erklärt SPÖ-Wissenschaftssprecher
Josef Broukal am 31.01. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst zu den Ankündigungen Hahns, die Studiengebühren
für berufstätige Studierende zu halbieren. "Leider ist der Vorschlag aber einer, der auf Kosten
der Universitäten geht", so Broukal. Denn das fehlende Geld sollen nach Hahns Ideen die Universitäten
einsparen. "Allein an der Uni Wien werden das rund sieben Millionen Euro sein. Dieses Geld muss den Universitäten
refundiert werden."
Denn für die Unis werde eine solche Regelung keinerlei Ersparnis mit sich bringen. "Die Studierenden,
die schon heute arbeiten und studieren, werden dann ja keine einzige Lehrveranstaltung weniger besuchen. Die Universitäten
ersparen sich durch die Regelung gar nichts - ihnen also einfach das Geld wegzunehmen ist eine defacto Kürzung
der ohnehin nicht besonders üppig ausgestatten Budgets", so der SPÖ-Wissenschaftssprecher.
Grundsätzlich sei die Halbierung der Studiengebühren positiv. "Es ist einer jener Punkte, den die
SPÖ in das Regierungsprogramm hineinverhandelt hat. Aber das darf nicht auf Kosten der Universitäten
gehen." Gleichzeitig gelte es, vermehrt Anstrengungen zu unternehmen, um auch das Lehrangebot für berufstätige
Studierende zu verbessern. "Es wird mehr Blockveranstaltungen und mehr Abendveranstaltungen geben müssen,
damit ein Teilzeitstudium nicht zum Langzeitstudium mutiert."
"Sollte es tatsächlich Universitäten geben, die budgetär so im Geld schwimmen, dass sie auf
dieses Geld verzichten können, bitte ich das Ministerium und Minister Hahn, mir mitzuteilen, um welche Universitäten
es sich handelt", so Broukal, der abschließend den Minister auffordert, konkrete Vorschläge zu
liefern, wie das so entstehende Budgetloch der Unis gedeckt werden kann. |
|
|
|
ÖH: Echte Inflationsanpassung und bessere Absicherung sozial
schwächerer Studierender dringend notwendig
StudFG-Novelle bringt Erleichterungen für Studierende, kann aber nur ein Anfang sein
Wien (öh) - Die Österreichische HochschülerInnenschaft freut sich, dass in der gestern
im Nationalrat beschlossenen Novelle des Studienförderungsgesetzes einige langjährige Forderungen umgesetzt
wurden, weist aber darauf hin, dass noch weitere Schritte folgen müssen. "Durch die Novelle des Studienförderungsgesetzes
kommt es zu Verbesserungen für Studierende - insbesondere für behinderte Studierende und Studierende
mit Kindern. Allerdings gibt es nach wie vor noch einiges zu tun. Um wieder allen Studierenden ein Vollzeitstudium
zu ermöglichen, braucht es eine vollständige Anpassung an die Inflation der letzten Jahre. Für die
Zukunft sollten alle Beträge des Studienförderungsgesetzes laufend mittels Verbraucherpreisindex wertgesichert
werden", so Hartwig Brandl vom ÖH-Vorsitzteam.
Weiterer Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Unterstützung Studierender im neuen Bologna-System. "Beim
Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium muss noch einiges getan werden. Es wäre wichtig ein zweites
Toleranzsemester für Bachelorstudierende einzuführen, damit Studierende nicht so schnell aus dem Beihilfensystem
herausfallen. Gerade für arbeitende Studierende ergibt sich sonst oft ein Teufelskreis. Sie arbeiten häufig
vor allem um sich ihr Studium leisten zu können. Dadurch verzögert sich allerdings ihr Studium, was häufig
zum Verlust der Beihilfen führt und schließlich oft sogar noch dazu, dass sie noch mehr arbeiten müssen.
Unterstrichen wird dieses Problem durch das Festhalten an den unrealistischen Mindeststudiendauern für die
Bezugszeit der Studienbeihilfe. Die Chance, hier strukturelle Änderungen vorzunehmen wurde leider verpasst",
betont Lisa Schindler (ÖH-Vorsitzteam).
Die Übergewichtung der Leistungsstipendien stellt nach wie vor einen großen Kritikpunkt dar, immerhin
wurden in deren Erhöhung 2 der 8 Millionen der Ausweitung gesteckt. "Wir sind erfreut über die generelle
Ausweitung der Stipendien, allerdings sollten Beihilfen vor allem sozial schwächere Studierende absichern
und sie finanziell unterstützen. Daher sollte diese Gruppe Priorität haben. Die Leistungsstipendien auf
Kosten der Studienbeihilfe zu erhöhen war jedenfalls der falsche Schritt. Dieses Geld fehlt sozial schwächeren
Studierenden an allen Ecken und Enden und wäre hier wesentlich dringender notwendig gewesen ", erklärt
Verena Czaby vom ÖH-Vorsitzteam. |
|
Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
|
|
zurück |
|
|