Kommission fordert Österreich auf, zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders
ORF Stellung zu nehmen
Brüssel (europa.eu) - Die Europäische Kommisison hat Österreich nach den Beihilfevorschriften
des EG-Vertrags aufgefordert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag, die Finanzierung und die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen
Rundfunksenders ORF klarzustellen. Nach mehreren Beschwerden ist die Kommission vorläufig zu dem Schluss gelangt,
dass das derzeitige Finanzierungssystem nicht mehr mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die österreichischen
Behörden haben nun Gelegenheit, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen und Änderungen ihres Finanzierungssystems
vorzuschlagen.
Seit 2004 sind bei der Kommission mehrere Beschwerden über die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunksenders ORF in Österreich eingegangen. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass der öffentlich-rechtliche
Auftrag und die Finanzierung des ORF nicht transparent genug geregelt sind und dass es an einer angemessenen Aufsicht
mangelt. Beanstandet werden auch der Umfang und die öffentliche Finanzierung der Onlinetätigkeiten und
der Sportsendungen des ORF.
Die Kommission hat diese Beschwerden sowie die Angaben der österreichischen Behörden auf der Grundlage
ihrer Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk aus dem Jahr 2001 geprüft.
Die Kommission hat die in solchen Fällen übliche Analysemethode angewandt und ist daraufhin zu dem vorläufigen
Schluss gelangt, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF insbesondere im Hinblick auf die Onlinetätigkeiten
und die Sportsendungen nicht präzise genug definiert ist und dass die Erfüllung dieses Auftrags nicht
angemessen überwacht wird. Zudem fehlen anscheinend angemessene Mechanismen, um eine Überkompensation
auszuschließen und sicherzustellen, dass der ORF seine kommerziellen Tätigkeiten im Einklang mit den
Grundsätzen des Marktes ausübt.
Die Kommission hat mögliche Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Österreich hat nun Gelegenheit, zur
vorläufigen Schlussfolgerung der Kommission Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Änderungen im Bereich
seines öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzuschlagen. Sollten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
dadurch ausgeräumt werden, könnte die Kommission ihr Prüfverfahren einstellen, wie sie es beispielsweise
kürzlich im Falle Deutschlands getan hat.
Da das Finanzierungssystem des ORF aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Österreichs stammt, geht es der Kommission
vorrangig darum sicherzustellen, dass die Finanzierung künftig mit den Beihilfevorschriften der Gemeinschaft
im Einklang steht.
Die staatliche Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wird derzeit auch noch in mehreren anderen
Mitgliedstaaten geprüft. Dazu gehören Belgien, die Niederlande und Irland.
Hintergrund
Die Kommission stellt mit ihren Untersuchungen nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten in Frage, öffentlichen
Rundfunk zu veranstalten und zu finanzieren, wie dies im Vertrag von Amsterdam im Protokoll über den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk festgelegt ist. Die laufenden Prüfverfahren zielen vielmehr darauf ab, die erforderliche Transparenz
und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags
und die staatliche Finanzierung zu gewährleisten und die Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten
zu verhindern. |