Staatliche Beihilfen   

erstellt am
31. 01. 08

Kommission fordert Österreich auf, zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders ORF Stellung zu nehmen
Brüssel (europa.eu) - Die Europäische Kommisison hat Österreich nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags aufgefordert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag, die Finanzierung und die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders ORF klarzustellen. Nach mehreren Beschwerden ist die Kommission vorläufig zu dem Schluss gelangt, dass das derzeitige Finanzierungssystem nicht mehr mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die österreichischen Behörden haben nun Gelegenheit, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen und Änderungen ihres Finanzierungssystems vorzuschlagen.

Seit 2004 sind bei der Kommission mehrere Beschwerden über die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders ORF in Österreich eingegangen. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag und die Finanzierung des ORF nicht transparent genug geregelt sind und dass es an einer angemessenen Aufsicht mangelt. Beanstandet werden auch der Umfang und die öffentliche Finanzierung der Onlinetätigkeiten und der Sportsendungen des ORF.

Die Kommission hat diese Beschwerden sowie die Angaben der österreichischen Behörden auf der Grundlage ihrer Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus dem Jahr 2001 geprüft.

Die Kommission hat die in solchen Fällen übliche Analysemethode angewandt und ist daraufhin zu dem vorläufigen Schluss gelangt, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF insbesondere im Hinblick auf die Onlinetätigkeiten und die Sportsendungen nicht präzise genug definiert ist und dass die Erfüllung dieses Auftrags nicht angemessen überwacht wird. Zudem fehlen anscheinend angemessene Mechanismen, um eine Überkompensation auszuschließen und sicherzustellen, dass der ORF seine kommerziellen Tätigkeiten im Einklang mit den Grundsätzen des Marktes ausübt.

Die Kommission hat mögliche Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Österreich hat nun Gelegenheit, zur vorläufigen Schlussfolgerung der Kommission Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Änderungen im Bereich seines öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzuschlagen. Sollten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission dadurch ausgeräumt werden, könnte die Kommission ihr Prüfverfahren einstellen, wie sie es beispielsweise kürzlich im Falle Deutschlands getan hat.

Da das Finanzierungssystem des ORF aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Österreichs stammt, geht es der Kommission vorrangig darum sicherzustellen, dass die Finanzierung künftig mit den Beihilfevorschriften der Gemeinschaft im Einklang steht.

Die staatliche Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wird derzeit auch noch in mehreren anderen Mitgliedstaaten geprüft. Dazu gehören Belgien, die Niederlande und Irland.

Hintergrund

Die Kommission stellt mit ihren Untersuchungen nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten in Frage, öffentlichen Rundfunk zu veranstalten und zu finanzieren, wie dies im Vertrag von Amsterdam im Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festgelegt ist. Die laufenden Prüfverfahren zielen vielmehr darauf ab, die erforderliche Transparenz und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und die staatliche Finanzierung zu gewährleisten und die Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten zu verhindern.
 
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