Europaparlament beschließt weit reichenden Kompromiss zur Postliberalisierung
Brüssel (övp-pd) - Die Öffnung der Postmärkte in Europa ist unter Dach und Fach.
Heute beschließt das Europäische Parlament in Brüssel in zweiter Lesung einen mit dem Rat ausgehandelten
Kompromisstext zur Postrichtlinie. "Das Briefmonopol wird mit dem 1. Jänner 2011 endgültig fallen.
Mehr Wettbewerb bringt dann mehr Wahlfreiheit für die Verbraucher - allerdings bei gleichen Standards und
garantierter Versorgungssicherheit", sagte der steirische ÖVP-Europaparlamentarier Univ.-Prof. Dr. Reinhard
Rack am 30.01. "Wir haben lange und gut verhandelt, um alle Fragen, die im Kommissionsvorschlag nicht ausreichend
gelöst waren, nun umfassend zu beantworten. Die Qualität der Postdienste ist nun ebenso sichergestellt
wie die Finanzierung des Universaldienstes und die Stellung der Mitarbeiter", so Rack.
Der Ministerrat hatte diese vom Europäischen Parlament in erster Lesung festgelegten Präzisierungen und
Änderungen im Wesentlichen unverändert akzeptiert. Die Märkte für Briefe unter 50 Gramm werden
spätestens am 31.12.2010 vollständig geöffnet. Solange dürfen die Länder noch einen so
genannten reservierten Bereich für nationale Postdienstleister aufrechterhalten. Für die neuen EU-Mitgliedstaaten
soll diese Frist um zwei Jahre verlängerbar sein. "Damit haben wir die Interessen aller Mitgliedstaaten
an Bord", sagte Rack. Die Übereinkunft sieht auch vor, dass in jedem EU-Land die Vorschriften des Tarif-
und Arbeitsrechts eingehalten werden müssen. "Dumpinglöhne wird es nicht geben", betonte der
ÖVP-Europaparlamentarier.
Um bis zum Auslaufen der Übergangsfristen am 31.12.2012 Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollen Postdienstleister,
die im eigenen Land noch Monopolanbieter sind, keine Zulassung in bereits vollständig geöffneten Märkten
bekommen. "Für die Übergangszeit bis zu einer vollständigen EU-weiten Marktöffnung ist
eine solche Regelung sinnvoll und notwendig", sagte Rack. Zur Finanzierung der flächendeckenden Versorgung
können die Mitgliedstaaten einen Fonds einrichten, in den alle Postdienstleister einzahlen. Alternativ können
die Mehrkosten eines Universaldienstes durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden. "Die EU-Kommission
kann die jeweiligen nationalen Modelle auf Übereinstimmung mit den EU-Regeln überprüfen, um auch
hier Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden", so Rack.
Im Hinblick auf das von vielen angesprochene Thema der Berücksichtigung der Bedürfnisse blinder und sehbehinderter
Menschen meinte Rack, dass diese Frage entgegen einer Reihe von Interventionen im Richtlinientext ausreichend und
vor allem im Sinne der Betroffenen mehrfach abgesichert sei, nicht zuletzt auch durch Bestimmungen des Weltpostvertrages.
"Wir sollten darauf setzen, dass in allen Mitgliedstaaten unsere nationalen Gesetzgeber ihre subsidiären
Zuständigkeiten nutzen, um auch für diese betroffene Personengruppe möglichst gut abzusichern, was
auf europäischer und internationaler Ebene bereits garantiert ist. Der zuständige Minister Faymann ist
hier in der Verantwortung", so Rack abschließend. |