Rack: Postöffnung ist fix - ab 2011 mehr Angebot bei gleicher Versorgungssicherheit   

erstellt am
31. 01. 08

Europaparlament beschließt weit reichenden Kompromiss zur Postliberalisierung
Brüssel (övp-pd) - Die Öffnung der Postmärkte in Europa ist unter Dach und Fach. Heute beschließt das Europäische Parlament in Brüssel in zweiter Lesung einen mit dem Rat ausgehandelten Kompromisstext zur Postrichtlinie. "Das Briefmonopol wird mit dem 1. Jänner 2011 endgültig fallen. Mehr Wettbewerb bringt dann mehr Wahlfreiheit für die Verbraucher - allerdings bei gleichen Standards und garantierter Versorgungssicherheit", sagte der steirische ÖVP-Europaparlamentarier Univ.-Prof. Dr. Reinhard Rack am 30.01. "Wir haben lange und gut verhandelt, um alle Fragen, die im Kommissionsvorschlag nicht ausreichend gelöst waren, nun umfassend zu beantworten. Die Qualität der Postdienste ist nun ebenso sichergestellt wie die Finanzierung des Universaldienstes und die Stellung der Mitarbeiter", so Rack.

Der Ministerrat hatte diese vom Europäischen Parlament in erster Lesung festgelegten Präzisierungen und Änderungen im Wesentlichen unverändert akzeptiert. Die Märkte für Briefe unter 50 Gramm werden spätestens am 31.12.2010 vollständig geöffnet. Solange dürfen die Länder noch einen so genannten reservierten Bereich für nationale Postdienstleister aufrechterhalten. Für die neuen EU-Mitgliedstaaten soll diese Frist um zwei Jahre verlängerbar sein. "Damit haben wir die Interessen aller Mitgliedstaaten an Bord", sagte Rack. Die Übereinkunft sieht auch vor, dass in jedem EU-Land die Vorschriften des Tarif- und Arbeitsrechts eingehalten werden müssen. "Dumpinglöhne wird es nicht geben", betonte der ÖVP-Europaparlamentarier.

Um bis zum Auslaufen der Übergangsfristen am 31.12.2012 Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollen Postdienstleister, die im eigenen Land noch Monopolanbieter sind, keine Zulassung in bereits vollständig geöffneten Märkten bekommen. "Für die Übergangszeit bis zu einer vollständigen EU-weiten Marktöffnung ist eine solche Regelung sinnvoll und notwendig", sagte Rack. Zur Finanzierung der flächendeckenden Versorgung können die Mitgliedstaaten einen Fonds einrichten, in den alle Postdienstleister einzahlen. Alternativ können die Mehrkosten eines Universaldienstes durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden. "Die EU-Kommission kann die jeweiligen nationalen Modelle auf Übereinstimmung mit den EU-Regeln überprüfen, um auch hier Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden", so Rack.

Im Hinblick auf das von vielen angesprochene Thema der Berücksichtigung der Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen meinte Rack, dass diese Frage entgegen einer Reihe von Interventionen im Richtlinientext ausreichend und vor allem im Sinne der Betroffenen mehrfach abgesichert sei, nicht zuletzt auch durch Bestimmungen des Weltpostvertrages. "Wir sollten darauf setzen, dass in allen Mitgliedstaaten unsere nationalen Gesetzgeber ihre subsidiären Zuständigkeiten nutzen, um auch für diese betroffene Personengruppe möglichst gut abzusichern, was auf europäischer und internationaler Ebene bereits garantiert ist. Der zuständige Minister Faymann ist hier in der Verantwortung", so Rack abschließend.
 
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