Neues Rotkreuzgesetz tritt am 1. Februar 2008 in Kraft
Wien (rotes kreuz) - Hintergrund der gesetzlichen Neuerung ist die stetige Weiterentwicklung des
humanitären Völkerrechts, insbesondere durch die so genannten Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen.
„Ich bin hocherfreut über diese Erneuerung des Rotkreuzgesetzes. 100 Millionen Freiwillige und hauptberufliche
Mitarbeiter sind im Netzwerk der 186 Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften eingebunden und werden durch das Zeichen
des Roten Kreuzes geschützt“, so Fredy Mayer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes.
Das neue Gesetz tritt mit 1. Februar 2008 in Kraft und löst das bestehende "Rotkreuzschutzgesetz"
aus dem Jahr 1962 ab. Im Gesetz sind die Aufgaben des Roten Kreuzes festgeschrieben. Angeführt wird die Vermittlung
von humanitären Werten, die eine internationale Kernaufgabe des Roten Kreuzes ist. Als freiwillige Hilfsgesellschaft
unterstützt das Rote Kreuz die österreichischen Behörden im humanitären Bereich. Im Zuge des
Vermisstensuchdienstes, der Übermittlung von Rotkreuz-Familiennachrichten und von Familienzusammenführung
ist das Rote Kreuz ermächtigt, die dazu erforderlichen Auskünfte einzuholen und Daten zu übermitteln.
Für die internationalen Aufgaben wurde darüber hinaus eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht geschaffen.
Das Gesetz verstärkt weiters den Schutz des Rotkreuz-Zeichens durch höhere Strafen und eine bessere
Stellung des Roten Kreuzes im Strafverfahren bei missbräuchlicher Verwendung.
Erstmals ist das Österreichische Jugendrotkreuz gesetzlich verankert. Die Arbeit an Schulen und in außerschulischen
Jugendgruppen vermittelt gerade jungen Menschen eine humanitäre Weltanschauung.
In Österreich haben im Jahr 2007 mehr als 50.000 hauptberufliche und freiwillige Rotkreuz-Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für Menschen in Not gearbeitet. |