SPÖ will Unterhaltsverfahren beschleunigen und ausbauen
Wien (sk) - Die Unterhaltssicherung sei "Garant für die Zukunftschancen unserer Kinder",
betonte SPÖ-Frauenvorsitzende Nationalratspräsidentin Barbara Prammer am 29.01. in einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit Justizministerin Maria Berger. Daher wolle die SPÖ etwas gegen die derzeitige Situation
vieler Frauen, die mit ihren Kindern oft jahrelang ohne Unterhalt auskommen müssen, unternehmen - die Lücken
im derzeitigen Unterhaltsvorschusssystem sollen geschlossen werden, die Verfahren beschleunigt und eine Bevorschussung
auch für 19-jährige Maturanten möglich werden.
In der Praxis sind betroffene Frauen oft mit langwierigen Recherchearbeiten befasst, um an den Unterhalt für
die Kinder zu gelangen. Fragen sind abzuklären wie: Wie hoch ist das Einkommen des Unterhaltspflichtigen?
Ist er zahlungsfähig? Hat er sich ins Ausland abgesetzt? Einer Unterhaltsbevorschussung wird erst dann stattgegeben,
wenn es einen Unterhaltstitel gibt, die gerichtliche Eintreibung veranlasst wurde und die Gehaltsexekution erfolglos
war.
Ein weiteres Problem ist, dass Unterhaltsvorschuss nur gewährt wird, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Das
heißt, dass es keine Unterhaltsbevorschussung gibt, wenn die Arbeits- und Leistungsfähigkeit nicht mehr
gegeben ist, eine Erwerbstätigkeit altersbedingt nicht mehr zumutbar ist oder eine schwere Erkrankung vorliegt.
Prammer und Berger können sich eine Lösung für dieses Problem noch in dieser Legislaturperiode über
die Mindestsicherung vorstellen.
Derzeit endet die Unterhaltsbevorschussung mit dem 18. Geburtstag des Kindes, weil dann der Eintritt in die Volljährigkeit
erfolgt. "Wir alle wissen aber, dass es nicht wenige Kinder gibt, gerade wenn sie eine höhere Schule
besuchen, die ein fünftes Oberstufenschuljahr haben und erst mit 19 die Schule verlassen", sagte Prammer.
Eine Ausweitung der Bevorschussung bis 19 werde daher angestrebt.
Berger - Sobald Exekutionsverfahren eingeleitet ist, soll Unterhaltsvorschuss gewährt werden
Justizministerin Maria Berger erklärte, dass die interministerielle Arbeitsgruppe "Unterhaltssicherung"
ihre Tätigkeit bereits abgeschlossen habe. Ihre Aufgabe war, die Möglichkeiten der Beschleunigung und
Vereinfachung der Verfahren auszuloten. Derzeit ist die für das Unterhaltsvorschussgesetz zuständige
Fachabteilung des Justizministeriums mit der legistischen Umsetzung der in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Reformvorschläge
befasst.
Zu gewährleisten ist ein faires Verfahren und auch das Einspruchsrecht des Unterhaltspflichtigen, wie Berger
betonte. Daher ist eine Beschleunigung beim Verfahren über den Unterhaltstitel kaum möglich. Möglich
ist aber die Gewährung von einstweiligem oder vorläufigem Unterhalt zur Sicherung des dringenden Unterhaltsbedarfs
der Kinder.
Eine Beschleunigung von ein bis zwei Jahren, wie Berger schätzt, kann aber durch die Beseitigung der Voraussetzung
einer erfolglosen Exekutionsführung erzielt werden. Berger fordert in Bezug auf die Vorschussgewährung
von Unterhalt, "dass man nicht auf das Ende wartet, sondern nur verlangt, dass das Exekutionsverfahren eingeleitet
ist und dann kann man schon den Vorschuss festsetzen".
Auch durch eine Nutzung elektronischen Schriftverkehrs zwischen Jugendwohlfahrtsträgern, Gerichten und OLG
- derzeit noch in Papierform - können die Verfahren beschleunigt werden, sagte Berger.
Berger erläuterte, dass jährlich vom Bund für cirka 45.500 Kinder (Stichtag 1.1.2007) rund 103,6
Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss-Zahlungen ausgegeben werden. Davon können etwa 46 Prozent von den Unterhaltsschuldnern
wieder hereingebracht werden. In den Jahren 2002 bis 2007 sind die jährlichen Zahlungen von 88,9 Millionen
auf 103,6 Millionen Euro angestiegen. Und die durchschnittliche Höhe des ausbezahlten Unterhaltsvorschusses
ist von 163 Euro auf 177,66 Euro monatlich gestiegen. |