Wien (nso) - Sozialminister Erwin Buchinger hat
am 08.02. den Entwurf einer 15a Vereinbarung für die bedarfsorientierte Mindestsicherung zur Vorbegutachtung
an die Bundesländer und mitbefassten Ministerien ausgeschickt. "Die bedarfsorientierte Mindestsicherung
ist ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Österreich. Sie sichert den Lebensunterhalt
von Menschen, die über keine eigenen Mittel verfügen und schafft über gezielte Förder- und
Aktivierungsmaßnahmen die Basis für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt", erläutert
Sozialminister Erwin Buchinger die Hauptzielsetzung. "Ich hoffe, dass alle Beteiligten konstruktiv mitwirken,
dass die neue Sozialleistung am 1. Jänner 2009 in Kraft treten kann", so Buchinger.
Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung werden die bislang von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen
Sozialhilfeleistungen auf einen österreichweit einheitlichen Standard gebracht. Die Höhe der Leistung
aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende.
Im heurigen Jahr wären das 747 Euro brutto 14 Mal im Jahr.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung basiert - wie bisher bereits die Sozialhilfe der Länder - auf dem
Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass sie ausschließlich Personen zukommt, die über keine
angemessenen eigenen Mittel verfügen und auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. sozialversicherungsrechtliche
Leistungen) den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Voraussetzung
für den Bezug einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung stellt ebenso der Einsatz der eigenen
Arbeitskraft von arbeitsfähigen Personen dar.
"Die bedarfsorientierte Mindestsicherung kommt jenen Menschen zugute, die Unterstützung durch die Gemeinschaft
wirklich brauchen. Wir lassen diese Menschen nicht im Stich. Es ist mir aber besonders wichtig, dass es den BezieherInnen
durch gezielte Maßnahmen ermöglicht wird, wieder auf eigenen finanziellen Beinen zu stehen und selbstständig
durch Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen", erläutert Buchinger.
Die wesentlichen Eckpunkte der bedarfsorientierten Mindestsicherung:
- Einheitliche Mindeststandards: Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sollen nun für alle Anspruchsberechtigten
zumindest dieselben Mindeststandards sichergestellt und die Leistungen nach unten hin abgedichtet werden. (747
Euro brutto 14 mal im Jahr)
- Eingeschränkte Vermögensverwertung: Durch die Harmonisierung im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
sollen prinzipiell einheitliche Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein. Es wird erstmals bundesweit klare und gleiche
Ausnahmen für die Vermögensverwertung sowie festgelegte Freibeträge geben.
- Bessere Bestimmungen zum Regress/Kostenersatz: Es ist offensichtlich, dass die Kostenersatzpflicht eine wesentliche
Hemmschwelle für die Inanspruchnahme der Leistungen darstellt. Deshalb wird der Kostenersatz bei späterer
Arbeitsaufnahme gänzlich entfallen.
- E-Card für alle: Durch die Einbeziehung nicht krankenversicherter LeistungsbezieherInnen in die gesetzliche
Krankenversicherung wird der uneingeschränkte Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet.
- Senken der Non-take-up-Rate: Die Sozialhilfe wird bisher aus verschiedenen Gründen von einem Teil prinzipiell
anspruchsberechtigter Personen nicht beantragt (Non-Take-up). Durch die Einführung eines One Stop Shops beim
AMS, der mehr Anonymität erlaubt, kann dieser Angst entgegen getreten werden. Der fast gänzliche Wegfall
des Kostenersatzes und die moderateren Rahmenbedingungen für den Einsatz des Vermögens sollen ebenso
wesentliche Zugangsbarrieren für die Inanspruchnahme der Leistungen abbauen.
- Bessere Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt: Im Rahmen eines One Stop Shops sollen allen LeistungsbezieherInnen
die Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangebote des AMS offen stehen. Darüber hinaus werden die
Länder und die jeweiligen Landesorganisationen des AMS Übereinkommen über gemeinsame Maßnahmen
und Projekte treffen, um die Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit von Arbeitsuchenden zu steigern.
- Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit: Es wird ein "WiedereinsteigerInnenfreibetrag" vorgesehen,
der natürlich auch bei erstmaliger Erwerbsarbeitsaufnahme gewährt wird. Durch den Entfall der Kostenersatzpflicht
bei ehemaligen LeistungsempfängerInnen soll die (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbsarbeit wieder attraktiv erscheinen.
Nach dieser abschließenden "Feedbackrunde" mit Ländern und Ministerien wird ein endgültiger
Entwurf einer 15a Vereinbarung ausgearbeitet, der dann nach der offiziellen Begutachtung voraussichtlich Ende März
in den Ministerrat eingebracht werden wird.
|