Buchinger schickt bedarfsorientierte Mindestsicherung in Vorbegutachtung   

erstellt am
11. 02. 08

Wien (nso) - Sozialminister Erwin Buchinger hat am 08.02. den Entwurf einer 15a Vereinbarung für die bedarfsorientierte Mindestsicherung zur Vorbegutachtung an die Bundesländer und mitbefassten Ministerien ausgeschickt. "Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Österreich. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die über keine eigenen Mittel verfügen und schafft über gezielte Förder- und Aktivierungsmaßnahmen die Basis für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt", erläutert Sozialminister Erwin Buchinger die Hauptzielsetzung. "Ich hoffe, dass alle Beteiligten konstruktiv mitwirken, dass die neue Sozialleistung am 1. Jänner 2009 in Kraft treten kann", so Buchinger.

Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung werden die bislang von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Sozialhilfeleistungen auf einen österreichweit einheitlichen Standard gebracht. Die Höhe der Leistung aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende. Im heurigen Jahr wären das 747 Euro brutto 14 Mal im Jahr.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung basiert - wie bisher bereits die Sozialhilfe der Länder - auf dem Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass sie ausschließlich Personen zukommt, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. sozialversicherungsrechtliche Leistungen) den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Voraussetzung für den Bezug einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung stellt ebenso der Einsatz der eigenen Arbeitskraft von arbeitsfähigen Personen dar.

"Die bedarfsorientierte Mindestsicherung kommt jenen Menschen zugute, die Unterstützung durch die Gemeinschaft wirklich brauchen. Wir lassen diese Menschen nicht im Stich. Es ist mir aber besonders wichtig, dass es den BezieherInnen durch gezielte Maßnahmen ermöglicht wird, wieder auf eigenen finanziellen Beinen zu stehen und selbstständig durch Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen", erläutert Buchinger.

Die wesentlichen Eckpunkte der bedarfsorientierten Mindestsicherung:

  • Einheitliche Mindeststandards: Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sollen nun für alle Anspruchsberechtigten zumindest dieselben Mindeststandards sichergestellt und die Leistungen nach unten hin abgedichtet werden. (747 Euro brutto 14 mal im Jahr)
  • Eingeschränkte Vermögensverwertung: Durch die Harmonisierung im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen prinzipiell einheitliche Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein. Es wird erstmals bundesweit klare und gleiche Ausnahmen für die Vermögensverwertung sowie festgelegte Freibeträge geben.
  • Bessere Bestimmungen zum Regress/Kostenersatz: Es ist offensichtlich, dass die Kostenersatzpflicht eine wesentliche Hemmschwelle für die Inanspruchnahme der Leistungen darstellt. Deshalb wird der Kostenersatz bei späterer Arbeitsaufnahme gänzlich entfallen.
  • E-Card für alle: Durch die Einbeziehung nicht krankenversicherter LeistungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung wird der uneingeschränkte Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet.
  • Senken der Non-take-up-Rate: Die Sozialhilfe wird bisher aus verschiedenen Gründen von einem Teil prinzipiell anspruchsberechtigter Personen nicht beantragt (Non-Take-up). Durch die Einführung eines One Stop Shops beim AMS, der mehr Anonymität erlaubt, kann dieser Angst entgegen getreten werden. Der fast gänzliche Wegfall des Kostenersatzes und die moderateren Rahmenbedingungen für den Einsatz des Vermögens sollen ebenso wesentliche Zugangsbarrieren für die Inanspruchnahme der Leistungen abbauen.
  • Bessere Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt: Im Rahmen eines One Stop Shops sollen allen LeistungsbezieherInnen die Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangebote des AMS offen stehen. Darüber hinaus werden die Länder und die jeweiligen Landesorganisationen des AMS Übereinkommen über gemeinsame Maßnahmen und Projekte treffen, um die Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit von Arbeitsuchenden zu steigern.
  • Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit: Es wird ein "WiedereinsteigerInnenfreibetrag" vorgesehen, der natürlich auch bei erstmaliger Erwerbsarbeitsaufnahme gewährt wird. Durch den Entfall der Kostenersatzpflicht bei ehemaligen LeistungsempfängerInnen soll die (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbsarbeit wieder attraktiv erscheinen.

Nach dieser abschließenden "Feedbackrunde" mit Ländern und Ministerien wird ein endgültiger Entwurf einer 15a Vereinbarung ausgearbeitet, der dann nach der offiziellen Begutachtung voraussichtlich Ende März in den Ministerrat eingebracht werden wird.

 
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