Winkler: "Todesstrafe - eine menschenverachtende Sanktion"   

erstellt am
08. 02. 08

Staatssekretär Hans Winkler anlässlich 40 Jahre Abschaffung der Todesstrafe in Österreich
Wien (bmeia) - "Die Todesstrafe ist eine menschenverachtende Sanktion. Seit Jahren ist die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein Kernanliegen der europäischen Menschenrechtspolitik. Unser Einsatz gegen die Todesstrafe ist dabei kein Kampf entlang regionaler oder kultureller Grenzen, sondern ein globales Engagement gegen eine grausame und unmenschliche Strafe. Eine Strafe, die erwiesenermaßen auch nicht zur Abschreckung von Straftaten beiträgt" sagte Winkler anlässlich eines internationalen Symposiums im Straflandesgericht.

Weltweit lässt sich ein deutlicher Trend zu Abschaffung der Todesstrafe erkennen. Waren es 1977 nur 16 Staaten, die sie vollständig abgeschafft hatten, so sind es heute 91 Staaten. "Trotz dieser erfreulichen Entwicklung muss der Kampf für die weltweite Abschaffung dieser unmenschlichen Strafform intensiv fortgeführt werden" betonte Winkler.

"Die kategorische Ablehnung der Todesstrafe gehört zum Wertekanon der EU. Sie steht im absoluten Widerspruch zu den Menschenrechten und zu unseren Wertvorstellungen. Gerade deswegen muss es uns gelingen auch mit jenen Ländern, die eine hohe Anzahl an Hinrichtungen und besorgniserregende menschenrechtliche Zustände aufweisen, konstruktive Gespräche zu führen und Vorort eine Debatte über deren Abschaffung zu initiieren" so der Staatssekretär.

Winkler erinnerte daran, dass die EU - unabhängig von ihrer grundsätzlichen Ablehnung der Todesstrafe - durch Interventionen in zahlreichen Einzelfällen eine Umwandlung der Todesstrafe in eine Haftstrafe erreichen konnte. Als konkreten Erfolg führte der Staatsekretär die Abschaffung der Todessstrafe in den Philippinen während der Österreichischen Ratspräsidentschaft an. "Wir werden nicht nachlassen und auch weiterhin gegen die Verhängung oder Vollstreckung von Todesurteilen intervenieren." Allein im zweiten Halbjahr 2007 wurden über 30 Demarchen in 14 Ländern unternommen. In den vergangenen zwei Jahren konnte die EU in Gabun, Mexiko, Ruanda, Usbekistan und New Jersey zur Abschaffung der Todesstraffe beitragen.
 
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