Nationalbankpräsident Liebscher zur Regelung der Schmerzengeldansprüche nach der
Brandkatastrophe Kaprun
Wien (oenb) - Aufgrund der überwältigend hohen, avisierten Zustimmung zu dem von der Vermittlungskommission
unterbreiteten Vorschlag vom 6. November 2007 zur finanziellen Regelung der Schmerzengeldansprüche in Höhe
von 13,4 Mio Euro, beschloss die Vermittlungskommission in den nächsten Abwicklungsschritt zu gehen und die
nun verbindliche Anbotstellung durch die einzelnen Anspruchsteller zu ermöglichen. Insgesamt wurden über
400 Anmeldungen abgegeben. Allfällige weitere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie der Vorsitzende der Vermittlungskommission, Gouverneur Dr.Klaus Liebscher darüber hinaus mitteilt, wird
nach Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten urkundlichen Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis,
zur Erbberechtigung etc., jedem einzelnen Anspruchsteller ab März 2008 direkt ein ausgefüllter Vergleichstext
mit Erläuterungen, wie damit zu verfahren ist, zugestellt werden.
Diese Unterlagen sind durch die/den AnspruchstellerInnen eigenhändig und beglaubigt zu unterfertigen. Die
beglaubigt unterfertigten Angebote (Vergleichstexte samt Freizeichungserklärung Rechtsfrieden) müssen
bis 30. April 2008 beim Vorsitzenden der Vermittlungskommission, Herrn Gouverneur Dr. Klaus Liebscher, per Adresse
Oesterreichische Nationalbank, Otto Wagner Platz 3, 1090 Wien, eingelangt sein.
Nach Ablauf der Abgabefrist wird die dann tatsächlich verbindliche Zustimmungsquote neu geprüft und festgestellt,
ob verbindliche und vorbehaltlose Zustimmungen vollständig vorliegen. Hierüber wird der Vorsitzende der
Vermittlungskommission eine entsprechende Mitteilung geben.
Nach Zu-Stande-Kommen des Vergleichs wird die Generali Versicherung AG – im Auftrag der Vermittlungskommission
– die zugewiesenen Beträge auf die von den einzelnen AnspruchstellerInnen bekannt gegebenen Konten zur Überweisung
bringen.
Derzeit fehlen seitens vieler Anspruchsteller noch zahlreiche urkundliche Nachweise für Verwandtschaftsverhältnis,
Ehestand und Erbrecht. Der Vorsitzende der Vermittlungskommission forderte die Anspruchsteller auf, die notwendigen
urkundlichen Nachweise bis spätestens 29. Februar 2008 an die Vermittlungskommission zu übermitteln,
da Anspruchstellern, deren Nachweise fehlen, die Teilnahme an der Kommissionslösung verwehrt bleiben muss!
Die Termine und Fristen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Ende der Nachfrist für das Einlangen von urkundlichen Nachweisen 29.02.2008
- Versendung der Vergleichstexte samt Freizeichnungserklärung Rechtsfrieden im März 2008
- Bindungsfrist der Anspruchsteller bis 31.12.2008
- Abgabefrist (Einlangen der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Angebote [Vergleichstexte
samt Freizeichnungserklärung Rechtsfrieden]) 30.04.2008
- voraussichtliche Auszahlung der zugewiesenen Beträge Juni 2008.
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