Tirol: Energieausweis-Pflicht   

erstellt am
07. 02. 08

LR Bodner: "Energieverbrauch erstmals auf einen Blick vergleichbar!"
Innsbruck (lk) - Mit 1. Jänner hat Tirol (wie auch Vorarlberg) den Energieausweis für Gebäude eingeführt. „Mit dem Energieausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes erstmals objektiv beschrieben. Bauherren, Käufer und Mieter wissen damit auf einen Blick, welchen Heizbedarf ein Gebäude tatsächlich hat. Das macht erstmals einen einfachen Vergleich möglich. Damit wird energiesparendes Bauen gefördert was wiederum einen Beitrag zum Klimaschutz leistet“, erklärt Energie-Landesrat Hannes Bodner.

Wirksam wird die Neuregelung bei allen Neubauten sowie bei Sanierungen von größeren Gebäuden. Zur Anwendung kommt der Energieausweis auch bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen (bei Objekten, die vor dem 1. Jänner 2006 errichtet wurden, erst ab 2009). Eine Bewertungsskala ähnlich jener von Elektro-Geräten erleichtert dabei die Lesbarkeit (A++ bis G).

Ausstellen dürfen den Energieausweis für Gebäude befugte Unternehmer wie Zivilingenieure, Architekten, Baumeister oder technische Büros. Über 100 dieser Unternehmer haben sich bei Energie-Tirol bereits zu diesem Thema ausbilden lassen!

Neben den Vorteilen für den Verbraucher sieht LR Hannes Bodner den Energieausweis vor allem „als ein wichtiges Instrument der Tiroler Energiestrategie zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erreichung der Klimaschutzziele.“

Meilenstein für den Klimaschutz
Fast 40 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Tirol entfallen auf den Heizbedarf von Gebäuden. Dementsprechend hoch ist der Schadstoffausstoß aus dem Raumwärmebereich. Gleichzeitig ist das Einsparpotenzial in diesem Bereich enorm. „Mit neuer Bautechnik ist es möglich, den Heizbedarf sowie die Emissionen auf einen Bruchteil des bisherigen Wertes zu senken. Alte, unsanierte Gebäude brauchen etwa das Zehnfache an Energie von Niedrigstenergiehäusern“, sagt dazu Bruno Oberhuber von Energie Tirol. Für ihn bringt der Energieausweis diese Unterschiede erstmals auf den Punkt.

Energiekennzahlen ermöglichen einfaches Bewertungssystem
Im Energieausweis werden Gebäude je nach Energiebedarf von „A++“ bis „G“ kategorisiert. Wobei Gebäude der Wärmeschutzkategorie „A++“ einen äußerst geringen Verbrauch, Gebäude der Kategorie „G“ einen sehr hohen Verbrauch aufweisen. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der Energiekennzahl „Heizwärmebedarf“ (HWB). Sie beschreibt die erforderliche Energiemenge für die Raumheizung. Als zweite wichtige Kennzahl im Wohnbau wurde der „Heizenergiebedarf“ (HEB) festgelegt. Dieser erfasst neben der Raumwärme auch die erforderliche Energiemenge für das Warmwasser und den Heizungsbetrieb.

Nachweis für Einhaltung der Technischen Bauvorschriften
Zu den beiden Kennzahlen werden im Energieausweis Grenzwerte zum maximal zulässigen Energiebedarf festgelegt. Sie sind als Mindestanforderungen zu verstehen, die bei allen Neubauten sowie bei umfassenden Sanierungen von Gebäuden mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m2 einzuhalten sind. Im Bauverfahren gilt der Energieausweis als Nachweis für die Einhaltung der Technischen Bauvorschriften und ist den Planunterlagen beizulegen.

Energieausweis auch bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung
Auch bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden bzw. Wohnungen ist vom Verkäufer bzw. Vermieter „bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung“ ein Ausweis vorzulegen. Für eine Wohnung oder eine Geschäftsräumlichkeit reicht auch ein Ausweis über das gesamte Objekt oder über eine vergleichbare Wohnung im Objekt. Für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 2006 errichtet wurden, gilt diese Regelung erst ab 2009.

Maßnahmen zur Umsetzung
Tirol ist neben Vorarlberg das erste Bundesland, das den Energieausweis eingeführt hat. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits seit langem. Von Seiten des Landes wurde und werden in Zusammenarbeit mit Energie Tirol eine Vielzahl von Schulungen für Professionisten und für die Gemeinden angeboten.

Weitere Details zur Neuregelung:

Neubauten und Sanierungen
Für Neubauten sieht die Tiroler Bauordnung den Energieausweis generell vor, bei Sanierungen nur dann, wenn das Gebäude mehr als 1.000 m2 Nettogrundfläche aufweist und es sich um eine „umfassende Sanierung“ handelt. Der Energieausweis ist gemeinsam mit den Berechnungsdaten den Planunterlagen zum Bauansuchen bzw. zur Bauanzeige beizulegen und gilt beim Bauverfahren als Nachweis für die Erfüllung der Mindestanforderungen, die in Form von Grenzwerten festgelegt sind.

Umfassende Sanierungen
Als „umfassend“ wird eine zeitlich zusammenhängende Sanierung eines Gebäudes verstanden, deren Sanierungskosten einschließlich der Planungskosten ein Viertel des Bauwertes des Gebäudes übersteigen. „Umfassend“ ist eine Sanierung auch, wenn zumindest ein Viertel der Gebäudehülle bzw. drei wichtige Bauteile bzw. zwei wichtige Bauteile und die Haustechnik saniert werden. Angesprochen sind damit die Erneuerung und Instandsetzung von Fensterflächen, Dach und Fassade und der Haustechnik.

Verkauf oder Vermietung
Der Bundesgesetzgeber hat außerdem mit dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) die Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden bzw. Wohnungen geregelt. Demnach hat der Verkäufer bzw. Vermieter „bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung“ des Käufers oder Mieters einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen.

Nachweis für Wohnungen
Wird ein „Nutzungsobjekt“ wie beispielsweise eine Wohnung oder eine Geschäftsräumlichkeit vermietet oder verkauft, kann auch ein Ausweis des Gebäudes bzw. einer vergleichbaren Räumlichkeit im Gebäude vorgelegt werden.

Energieausweis auch für Nicht-Wohngebäude
Neben den Wohngebäuden werden in der OIB-Richtlinie zwölf weitere Gebäudekategorien unterschieden, die als Nicht-Wohngebäude zusammengefasst werden. Darunter fallen unter anderem Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Sportstätten und Verkaufsstätten. Im Unterschied zu den Wohngebäuden muss für diese Gebäude auch der Bedarf für Kühlung, Raumlufttechnik und Beleuchtung nachgewiesen werden. Derzeit sind dafür noch keine Grenzwerte vorgeschrieben.

Aushangpflicht für öffentliche Gebäude
Für Gebäuden mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 m2, in denen Behörden oder sonstige Dienstleistungen untergebracht sind, die „regelmäßig von einer großen Anzahl von Personen aufgesucht werden“ haben ab 1. Jänner 2009 einen Energieausweis „an einer allgemein gut sichtbaren Stelle im Gebäude anzubringen“. Der Energieausweis ist alle zehn Jahr zu erneuern.

Die Energieausweispflicht besteht generell nur für beheizte Gebäude.
 
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