Mehr Produktsicherheit – weniger Bürokratie
Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das europäische Recht
für Kosmetika zu vereinfachen: 27 einzelstaatliche Gesetzeswerke zur Umsetzung mit jeweils mehr als 3500 Seiten
Rechtstext werden zu einer einzigen Verordnung. Die Kosmetik-Richtlinie der EU von 1976 war durch 55 Änderungen
zu einem Flickwerk ohne einheitliche Begrifflichkeit geworden. Der heutige Vorschlag soll die Produktsicherheit
erhöhen und die Kosten für die Unternehmen senken. Zum Beispiel werden die Anforderungen in Sachen Produktsicherheit
geklärt, und dank vereinfachter Regeln für die Meldung neuer kosmetischer Mittel sinken die Verwaltungskosten
der Unternehmen um 50%. An den geltenden Bestimmungen über das Verbot und das Auslaufen von Tierversuchen
für kosmetische Mittel bis 2009/2013 ändert sich nichts.
Dazu Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission und ihr für Unternehmen und Industrie zuständiges
Mitglied: „Das Kosmetik-Recht ist ein gutes Beispiel für eine EU-Rechtsvorschrift, die „reif“ für eine
Vereinfachung ist. Mit 27 unterschiedlichen Umsetzungsgesetzen zu arbeiten kostet die Industrie mehr Geld und Mühe
als nötig. Mit dem heutigen Vorschlag erhöhen wir einerseits die Produktsicherheit, senken andererseits
Verwaltungskosten und streichen überdies unnötige Vorschriften.“
Die Kosmetik-Richtlinie schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Kosmetika sicher sind. Die Unterschiede
zwischen den 27 nationalen Umsetzungsgesetzen verursachen zusätzliche Kosten für die Wirtschaft, ohne
die Produktsicherheit zu verbessern. Viele Vorschriften stehen im falschen Zusammenhang und die sehr detaillierte
Regelung der einzelnen in kosmetischen Mitteln verwendeten Stoffe hat sich als überaus komplex, aufwändig
und schwierig zu verwalten erwiesen. Mit dem Vorschlag für eine neue Verordnung verfolgt die Kommission im
wesentlichen zwei Ziele: Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit von kosmetischen Mitteln in
der Zukunft durch: Stärkung der Verantwortung der Hersteller und Marktüberwachung sowie gleichzeitige
Reduzierung unnötigen Verwaltungsaufwands. Dazu wird der Vorschlag der Kommission u. a. Folgendes bewirken.
- klarere Mindestanforderungen an die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel mit der Folge einer höheren
Sicherheit der Kosmetika, die in der EU in Verkehr gebracht werden,
- Regeln für die Meldung unerwünschter Wirkungen an die Überwachungsbehörden, Rücknahme
kosmetischer Mittel und Koordinierung des Vollzugs zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten,
- vereinfachte Meldepflichten senken die Verwaltungskosten für Kosmetikfirmen um 50 %,
- Streichung von Gesetzen und Erlassen der EU-Mitgliedstaaten mit jeweils mehr als 3500 Seiten Umfang durch eine
einzige EU-Rechtsvorschrift für kosmetische Mittel.
Hintergrund
Zu den kosmetischen Mitteln gehören Erzeugnisse von großer Wichtigkeit für Gesundheit und Wohlbefinden
von Verbraucherinnen und Verbrauchern, z. B. Sonnenschutzmittel, Zahnpasta und Reinigungsmittel. Zu den 3 000 EU-Herstellern
kosmetischer Mittel gehören die Weltmarktführer der Branche. Der Umsatz mit kosmetischen Mitteln auf
dem europäischen Markt beträgt ungefähr 65 Milliarden € und sichert unmittelbar oder mittelbar 350
000 Arbeitsplätze.
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