Neues Hochschul-Studienberechtigungsgesetz ermöglicht Menschen mit Studienberechtigungsprüfung
den Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen
Wien (sk) - In Zukunft sollen auch Pädagogische Hochschulen die Möglichkeit erhalten, für
Menschen ohne Reifeprüfung Studienberechtigungsprüfungen abzuhalten. Das sich in Begutachtung befindliche
neue Hochschul-Studienberechtigungsgesetz schafft dafür die rechtliche Grundlage. Damit soll es vergleichbare
Möglichkeiten geben wie an den Universitäten. Bisher gab es eine entsprechende Regelung für die
früheren Pädagogischen Akademien, nicht jedoch für die neuen Pädagogischen Hochschulen. Die
bereits an den Pädagogischen Akademien abgelegten Studienberechtigungsprüfungen werden weiter gelten.
"Diese Maßnahme schafft mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem. Menschen ohne Reifeprüfung
sollen auch die Möglichkeit haben, sich an den Pädagogischen Hochschulen anzumelden und eine Studienberechtigungsprüfung
abzulegen. Sie können sich damit an den - an den Pädagogischen Hochschulen bestehenden - Aufnahmeverfahren
beteiligen. Ich möchte die besten und kompetentesten Personen für den Lehrberuf und daher möglichst
vielen Menschen die Möglichkeit geben, sich an den Auswahlverfahren zu beteiligen", so Unterrichtministerin
Claudia Schmied.
Diese Regelung ist allerdings eine Übergangsregelung. Im Sinne einer möglichst gleichen Regelung der
Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sollen die Bestimmungen
des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes in die nächste Novellierung des Studienberechtigungsgesetzes mit
einer entsprechend adaptierten Vollziehungsklausel für das Unterrichtsministerium aufgenommen werden. Das
wurde auch mit Bundesminister Johannes Hahn vereinbart. |