Bartenstein: Umfassendes Beschäftigungspaket für Österreichs Jugend   

erstellt am
15. 02. 08

Wien (bmwa) - „Sichere Beschäftigung junger Menschen in Österreich hat höchste Priorität, auch weil die Lehrlinge von heute die dringend benötigten Fachkräfte von morgen sind. Dafür haben wir gemeinsam mit den Sozialpartnern ein breit angelegtes Jugendbeschäftigungspaket geschnürt. Es umfasst die Weiterentwicklung bestehender und die Einführung neuer Maßnahmen", sagt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein. Nach intensiven Gesprächsrunden mit den Sozialpartnern wurde das Jugendbeschäftigungspaket nun in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist endet am 10. März 2008.

Die Eckpunkte des Jugendbeschäftigungspakets

Ausbau der Ausbildungsgarantie durch überbetriebliche Lehrausbildung
Die überbetriebliche Lehrausbildung wird ergänzend zum weiterhin prioritären betrieblichen Lehrstellenangebot als Element der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre ausgebaut und als gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufsausbildung eingerichtet. Ziel ist, dass die gesamte Ausbildung bis zum Lehrabschluss im Rahmen der „Ausbildungsgarantie" absolviert werden kann - bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Bemühungen zur Vermittlung auf eine betriebliche Lehrstelle. In diesem Sinne wird die überbetriebliche Lehrlingsausbildung auf das gesamte Berufsbild sowie auf die ganze Lehrzeit ausgerichtet.

Insbesondere für die Zielgruppe der „älteren" Jugendlichen (Drop-Outs oder auch andere Jugendliche, die für eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung in Frage kommen usw.) werden je nach Bedarf auch über das Angebot der überbetrieblichen Lehrausbildung hinausgehende Qualifizierungsmöglichkeiten (z.B. Facharbeiterintensivausbildungen, AMS-Kurse usw.) mit dem Zweck der Vorbereitung auf eine Lehrabschlussprüfung eröffnet.

Lehrstellenförderung NEU
Die Lehrstellenförderung stellt künftig insbesondere auf Qualitäts- und Bedarfskriterien ab. Bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer wird die dafür erforderliche Förderinfrastruktur eingerichtet.

Basisförderung: An Stelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 1000 Euro wird ein neues System einer differenzierten, bedarfsgerechten Basisförderung eingeführt. Das an der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung ausgerichtete Förderungsmodell sieht nach Lehrjahren gestaffelte Beihilfensätze vor.

Im 1. Lehrjahr soll die Höhe der Beihilfe drei Lehrlingsentschädigungen, im 2. Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen sowie im 3. und 4. Lehrjahr einer Lehrlingsentschädigung (bei dreieinhalb Jahren Ausbildungsdauer einer halben Lehrlingsentschädigung) entsprechen. Förderungsvoraussetzung ist, dass der Lehrvertrag über das ganze Ausbildungsjahr aufrecht war oder durch Zeitablauf geendet hat.

Dieses neue System wird für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008 beginnen, eingeführt.

Blum Bonus II

Der bisher schon sehr erfolgreiche Blum Bonus wird weiterentwickelt. Damit können Beihilfen an Lehrberechtigte gewährt werden, die insbesondere folgenden Zwecken dienen:

  • Förderung des Anreizes zur Ausbildung von Lehrlingen
  • Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung
  • Förderung von Ausbildungsverbünden
  • Aus- und Weiterbildung von Ausbildner/innen
  • Zusatzausbildungen von Lehrlingen
  • Förderung der Ausbildung in Lehrberufen entsprechend regionalem Fachkräftebedarf
  • Förderung des gleichmäßigen Zugangs von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen.

Unter diesen Anknüpfungspunkten für die Förderungsmöglichkeiten ist im Sinne der Weiterentwicklung des bisherigen Blum-Bonus auch die Förderung der erstmaligen Ausbildung von Lehrlingen enthalten.

Diese Förderung soll für folgende Unternehmen gewährt werden:

  • Für neu gegründete Unternehmen: für alle Lehrlinge, die innerhalb von fünf Jahren ab Neugründung einen Lehrvertrag erhalten,
  • für Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden: für alle Lehrlinge, die innerhalb eines Jahres ab Einstieg in die erstmalige Ausbildung eingestellt werden,
  • für Unternehmen, die nach einer Unterbrechung von zumindest drei Jahren seit dem letzten Lehrabschluss wieder in die Lehrlingsausbildung einsteigen: für alle Lehrlinge, die innerhalb eines Jahres ab Wiedereinstieg des Unternehmens einen Lehrvertrag erhalten.

Qualitätsbonus
Die Qualitätsförderung soll für Betriebe, deren Lehrlinge sich zur Mitte der Lehrzeit erfolgreich einer Qualitätsprüfung unterziehen, gewährt werden.

Weiterbildungsbonus
Weiterbildungsmaßnahmen von Ausbildnern zur Sicherstellung eines hohen fachlichen und pädagogisch-didaktischen Standards sollen ebenso gefördert werden

Erfolgsbonus
Es soll auch Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg geben.

Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Berufsbild hinausgehen und dadurch das Qualifikationsniveau weiter erhöhen, sollen ebenfalls gefördert werden. Auch Ausbildungsverbünde des jeweiligen Berufsbildes sollen gefördert werden.

Ausbildungsübertritt und Mediation

Nach Vorschlag der Sozialpartner wird eine gesetzliche Grundlage für eine beidseitige Auflösbarkeit des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten oder den Lehrling zum Ende des ersten (bei längerer Lehrzeit auch des zweiten) Lehrjahres nach verpflichtender Durchführung eines Mediationsverfahrens geschaffen (Ausbildungsübertritt).

Gleichzeitig wird die Verpflichtung des Arbeitsmarktservice zur Vermittlung des Jugendlichen auf einen alternativen Ausbildungsplatz festgelegt. Die neue Auflösungsmöglichkeit soll keinen Spielraum für willkürliche Auflösungen von Lehrverhältnissen eröffnen. Deswegen wird die Auflösung nur zu ganz bestimmten Zeitpunkten möglich sein und ein vorgelagertes Mediationsverfahren auf die Lösung von Konflikten hinwirken, um alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses auszuschöpfen.

Kann die Auflösung durch den Lehrberechtigten aber trotzdem nicht verhindert werden, ist der Lehrling, der die Fortführung der Ausbildung in einem Lehrberuf anstrebt, durch das Arbeitsmarktservice auf einen adäquaten Ersatzausbildungsplatz zu vermitteln, um den Abschluss der beruflichen Erstausbildung sicherzustellen.

 
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