Bericht des Justizressorts über besondere Ermittlungsmaßnahmen 2006
Wien (pk) - Ein im Jahr 2006 durchgeführter "großer Späh- und Lauschangriff"
im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien war von Erfolg gekrönt: Der Verdacht der kriminellen Organisation
wurde erhärtet, gegen sieben Beschuldigte wurde Anklage erhoben. Die Ergebnisse des Lauschangriffs hätten
wesentlich zum Verständnis der Strukturen der kriminellen Organisation beigetragen. Das geht aus dem Bericht
des Justizministeriums über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2006 hervor, der jetzt
dem Parlament vorgelegt wurde.
Keine verwertbaren Ergebnisse brachte hingegen ein "Kleiner Späh- und Lauschangriff", der im Bereich
der Oberstaatsanwaltschaft Graz bewilligt und durchgeführt wurde. Von insgesamt 56 angeordneten "Videofallen"
(vier entsprechende Anträge wurden vom Gericht nicht genehmigt) waren 20 erfolgreich, in 34 Fällen gab
es keine gerichtlich verwertbaren Ergebnisse, zwei Fälle waren zum Zeitpunkt der Berichtredaktion noch nicht
abgeschlossen. Von den besonderen Ermittlungsmaßnahmen waren 2006 insgesamt 130 Personen betroffen. Die Maßnahme
der Rasterfahndung ("automationsgestützter Datenabgleich") kam 2006 – wie auch in den Jahren davor
– nicht zum Einsatz.
Unverändert auch die rechtspolitische Einschätzung, "wonach Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften
und Gerichte trotz eines sich zumindest in der Qualität nach verändernden Kriminalitätsbildes mit
den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung maßhaltend und verhältnismäßig
umgegangen sind". Für das Justizministerium sind die besonderen Ermittlungsmaßnahmen mehr denn
je "unabdingbare Mittel zur Aufklärung", die gerade bei der Bekämpfung der schweren Suchtmittelkriminalität,
der organisierten Kriminalität und der Korruption effektive Erhebungsmöglichkeiten darstellen.
Tabellarische Übersichten runden den Bericht ab. |