Burgstaller: Bund sollte ASVG ändern, damit auch für Frühgeborene oder chronisch
kranke Kinder die Kosten entfallen
Salzburg (lk) - "Eltern von gesunden Neugeborenen müssen in Salzburg – entgegen anderer
Behauptungen – schon jetzt keine Spitalskostenbeiträge bezahlen", erklärte Salzburgs Gesundheitsreferentin
Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller am 11.02. Dies ist im Salzburger Krankenanstaltengesetz (§ 62) seit
vielen Jahren geregelt.
Für Neugeborene, die an einer Erkrankung leiden und somit als Patienten eingestuft werden, muss aber derzeit
laut ASVG ein Mitversicherungsbeitrag in der Höhe von 15,79 Euro pro Tag bezahlt werden. "Frühgeborene
oder chronisch kranke Kinder werden oft wochenlang behandelt, damit sind hohe Kosten verbunden", schildert
die Gesundheitsreferentin die Situation. "Ich habe Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky daher ersucht, das
ASVG in dem Sinn abzuändern, dass Eltern für ihre chronisch kranken oder frühgeborenen Babys künftig
keine Spitalskostenbeiträge mehr bezahlen müssen", so Burgstaller weiter.
"Das Land Salzburg hat in der Frage der Spitalskostenbeiträge für Babys seine Hausaufgaben gemacht.
Wo das Land Salzburg die Eltern aus eigener Kraft entlasten kann, wird dies getan. Für alle weiteren Erleichterungen
für Eltern und Familien brauchen wir einen Lösungsvorschlag des Bundes", stellte Landeshauptfrau
Burgstaller fest.
Da Eltern von Zwillingen oder Drillingen – im Fall einer Erkrankung der Kinder oder bei Frühgeborenen – finanziell
noch mehr belastet werden, setzt sich Burgstaller für eine Entlastung ein. Eine Novelle des Salzburger Krankenanstaltengesetzes
wird einen Teil der Eltern von den Kosten befreien, ASVG-versicherte Eltern müssen bis zu einer Änderung
durch den Bund weiterhin die Kostenbeiträge leisten. |