Quellensteuer-Regelung beruht auf einstimmigem ECOFIN-Beschluss
Wien (bmf) - Im Zusammenhang mit Medienberichten in Deutschland hält das österreichische
Bundesministerium für Finanzen fest: "Österreichs Regelungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden
Steuerfragen sind transparent. Mit zahlreichen Staaten existieren Abkommen über gegenseitige Amtshilfe. Wem
Stiftungen zuzuordnen sind, ist im Firmenbuch für jedermann öffentlich einsehbar. Österreich kann
auch nicht als "Steueroase" bezeichnet werden. Derartige Klassifizierungen nimmt üblicherweise die
OECD vor. Österreich befindet sich jedoch nicht auf der Liste der Steueroasen der Organisation.
Die österreichische Praxis, statt eines automatischen Informationsaustausches bei Zinserträgen von Personen,
die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben, eine Quellensteuer einzuheben und an das Wohnsitzland abzuführen,
beruht auf einem einstimmigen ECOFIN-Beschluss aus dem Jahr 2004 und entspricht somit ganz klar den EU-Regeln." |