Berger-Vorschlag soll Kostenexplosion beim Wohnen eindämmen  

erstellt am
29. 02. 08

Jährliches Steigen der Miete durch rasche Gesetzesänderung einbremsen, Konsumenten finanziell entlasten
Wien (bmj) - Die hohe Inflation treibt auf Grund von Valorisierungsregelungen im Mietrecht auch die Mietzinse in die Höhe. Dadurch werden Wohnungsmieter zusätzlich zu den sonstigen Folgen der Kaufkraftentwicklung auch durch stark steigende Wohnkosten belastet. Justizministerin Maria Berger hat daher in der Vorbereitung auf den Ministerrat vom 27.02. eine Änderung bei der jährlichen Inflationsanpassung bei Mieten vorgeschlagen und einen Gesetzesentwurf für ein Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (MILG) vorgelegt. Es ist geplant, eine entsprechend rasche Gesetzesänderung im Rahmen eines parlamentarischen Initiativantrags zu schaffen.

Valorisierung der Richtwerte: Schwellwert statt jährlicher Anhebung
Nach geltender Rechtslage erhöhen sich die Richtwerte jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex 1986, wofür immer die Indexwerte für den Monat Dezember im Jahresvergleich heranzuziehen sind. Die Erhöhung wird mit 1. April eines jeden Jahres wirksam. Künftig soll für die Richtwerte die gleiche Valorisierungsregelung zum Tragen kommen wie für die Kategoriebeträge. Anstelle einer jährlichen Anhebung soll die Valorisierung an das Überschreiten einer bestimmten Prozentschwelle geknüpft werden, diese soll bei 10 Prozent liegen. Mit diesem Systemwechsel werden Mieter durch eine nur in größeren zeitlichen Abständen stattfindende Erhöhung der Richtwerte und damit der Mietenfinanziell entlastet.

Kategoriebeträge: Erhöhung des Schwellwerts von 5 % auf 10 %
Nach geltender Rechtslage erhöhen sich die Mietzinsgrenzen für Kategorie-D Wohnungen und die Kategoriebeträge für frühere Mietzinsvereinbarungen nach dem Kategoriesystem entsprechend dem Verbraucherpreisindex 2000, wobei Indexänderungen bis zu 5 Prozent nicht zu berücksichtigen sind. Auf Grund der Inflationsentwicklung in den vergangenen Monaten müsste damit gerechnet werden, dass noch im Jahr 2008 die nächste Anhebung dieser Beträge ausgelöst wird. Vorgeschlagen wird nun, den Schwellwert für die Valorisierung von derzeit 5 Prozent auf 10 Prozent anzuheben, um Mieter spürbar zu entlasten.
 
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