Jährliches Steigen der Miete durch rasche Gesetzesänderung einbremsen,
Konsumenten finanziell entlasten
Wien (bmj) - Die hohe Inflation treibt auf Grund von Valorisierungsregelungen im Mietrecht auch die
Mietzinse in die Höhe. Dadurch werden Wohnungsmieter zusätzlich zu den sonstigen Folgen der Kaufkraftentwicklung
auch durch stark steigende Wohnkosten belastet. Justizministerin Maria Berger hat daher in der Vorbereitung auf
den Ministerrat vom 27.02. eine Änderung bei der jährlichen Inflationsanpassung bei Mieten vorgeschlagen
und einen Gesetzesentwurf für ein Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (MILG) vorgelegt. Es ist geplant,
eine entsprechend rasche Gesetzesänderung im Rahmen eines parlamentarischen Initiativantrags zu schaffen.
Valorisierung der Richtwerte: Schwellwert statt jährlicher Anhebung
Nach geltender Rechtslage erhöhen sich die Richtwerte jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex
1986, wofür immer die Indexwerte für den Monat Dezember im Jahresvergleich heranzuziehen sind. Die Erhöhung
wird mit 1. April eines jeden Jahres wirksam. Künftig soll für die Richtwerte die gleiche Valorisierungsregelung
zum Tragen kommen wie für die Kategoriebeträge. Anstelle einer jährlichen Anhebung soll die Valorisierung
an das Überschreiten einer bestimmten Prozentschwelle geknüpft werden, diese soll bei 10 Prozent liegen.
Mit diesem Systemwechsel werden Mieter durch eine nur in größeren zeitlichen Abständen stattfindende
Erhöhung der Richtwerte und damit der Mietenfinanziell entlastet.
Kategoriebeträge: Erhöhung des Schwellwerts von 5 % auf 10 %
Nach geltender Rechtslage erhöhen sich die Mietzinsgrenzen für Kategorie-D Wohnungen und die
Kategoriebeträge für frühere Mietzinsvereinbarungen nach dem Kategoriesystem entsprechend dem Verbraucherpreisindex
2000, wobei Indexänderungen bis zu 5 Prozent nicht zu berücksichtigen sind. Auf Grund der Inflationsentwicklung
in den vergangenen Monaten müsste damit gerechnet werden, dass noch im Jahr 2008 die nächste Anhebung
dieser Beträge ausgelöst wird. Vorgeschlagen wird nun, den Schwellwert für die Valorisierung von
derzeit 5 Prozent auf 10 Prozent anzuheben, um Mieter spürbar zu entlasten. |