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Konsumentenschutz |
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erstellt am
26. 02. 08
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Buchinger:
Schwerpunktaktion zu problematischen Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten
Neue gesetzliche Schranken eingezogen
Wien (sk) - "Geschäftspraktiken, die mit Versprechungen, Verlockungen, bewussten Täuschungen
bis zu Betrugsabsichten die Verführbarkeit von Menschen ausnützen, nehmen massiv zu und das weltweit
über alle Grenzen hinweg", erklärte Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger bei einer Pressekonferenz
am 26.02. zum Thema 'Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten – Gewinn oder Falle?'". Auf diese Phänomene
müsse auf allen Ebenen reagiert werden, mit Rechtsdurchsetzung, der Verbesserung der rechtlichen Instrumente
und mit Verbraucherbildung, die bei den KonsumentInnen Bewusstsein für die Mechanismen derartiger unseriöser
Praktiken schaffe, so Buchinger. "Über die Kampagne im Aktionsmonat hinaus wird die Entwicklung genau
beobachtet und evaluiert, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen oder ob weitere Schritte notwendig sind",
so der Konsumentenschutzminister.
Leider gebe es noch immer die legendären "Heizdeckenfahrten" und sonstigen Verkaufsveranstaltungen,
bei denen gutgläubigen KonsumentInnen buchstäblich das letzte Geld aus der Tasche gezogen werde. Natürlich
möchten viele Menschen gerne in Gesellschaft etwas erleben und es sei nur verständlich, dass die an einer
Tagesfahrt teilnehmen. Dass sie dann bei einer gekonnt inszenierten Produktpräsentation landen, könnten
viele im Voraus natürlich nicht erahnen. "Seit vielen Jahren sind die Konsumentenschutzorganisationen
und mein Ministerium mit Beschwerden darüber konfrontiert", stellte Buchinger dar. Die Zahl der Werbefahrten
werde laut einer Untersuchung der AK Niederösterreich auf rund 25.000 Veranstaltungen pro Jahr geschätzt.
Dabei werden pro Veranstaltung rund 3.000 Euro Umsatz gemacht. Österreichweit werde der Jahresumsatz von unseriösen
Veranstaltern auf rund 75 Millionen Euro geschätzt.
Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium sei es gelungen, gesetzliche Schranken einzuziehen: "Ab März
gelten nun Melde- und Informationspflichten, die es erleichtern sollen, derartige Fallen bereits im Vorfeld zu
erkennen und vermeiden zu können", erklärte Buchinger, geplante Veranstaltungen müssen von
den Organisatoren bei der zuständigen Behörde angemeldet werden und die Behörde könne Veranstaltungen
auch untersagen, wenn di gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden. "Dazu gehört unter anderem,
dass die an die KonsumentInnen verschickten Einladungen nicht mit Gewinnzusagen oder der Ankündigung von Geschenken
verknüpft werden. Außerdem muss jedes Schreiben Mindestinformationen zu den vorgestellte Produkten und
ladungsfähige Anschrift des Unternehmens enthalten. Meine Botschaft an alle VerbraucherInnen: Erhalten Sie
so eine Einladung, die diese Informationen nicht enthält – Finger weg!", so Buchinger.
Das Phänomen Werbeveranstaltung habe eine durchaus internationale Dimension und trete auch im übrigen
Europa in ähnlicher Form auf. Österreichische VerbraucherInnen werden auch immer wieder zu Veranstaltungen
jenseits unserer Grenzen gelockt. Buchinger wies darauf hin, dass dieses grenzüberschreitende Element die
Rechtsdurchsetzung erschwere, sodass in solchen Fällen besonders vom Kauf abgeraten werde. Auch auf EU-Ebene
wurden diesbezügliche rechtliche Verbesserungen getroffen: "Erweckt der Unternehmer den unrichtigen Eindruck,
man habe bereits einen Preis gewonnen, so ist dies unter allen Umständen unlauter und damit rechtswidrig,
wenn es in Wirklichkeit keinen Preis oder sonstige Vorteile gibt oder nur, wenn vorher eine Zahlung zu tätigen
ist oder Kosten, die über den Standardtarif von Telefonaten oder Briefen hinausgehen", erklärte
Buchinger.
Das Konsumentenschutzministerium habe sich auch erfolgreich für Regelungen zur besseren Rechtsdurchsetzung
eingesetzt: Oft weisen Einladungen zu Werbeveranstaltungen nämlich nur Postfachadressen oder Telefonnummern
auf, ohne den Anbieter weiter zu identifizieren. Dann ist die weitere Verfolgung unmöglich. Da haben nun klagsbefugte
Verbände, wie der VKI oder die AK das Recht, bei Post- oder TelekommunikationsanbieterInnen Auskunft über
den Postfach- oder den Telefonanschlussinhaber zu erlangen. Seit Ende 2006 stehe auch EU-weit ein behördliches
Netzwerk zur Verfügung, diese Kooperation laufe aber erst an.
Die Erfahrung zeige, dass die Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden oft nicht ausreichen, da die Unternehmen
unter neuem Firmennamen etwas andere Gewinnvarianten anböten, dies führe zum selben Ergebnis: "KonsumentInnen
sind im besten Falle enttäuscht, häufig aber um viele hunderte Euro ärmer, ohne entsprechenden Gegenwert",
so Buchinger. Daher fordert er neue zusätzliche Instrumente, die dazu führen, dass diese Gewinne bei
grob fahrlässigem Vorgehen nicht mehr von Unternehmen behalten werden dürfen. In einigen europäischen
Ländern gebe es bereits Gewinnschöpfungsansprüche von Verbraucherschutzverbänden.
Abschließend forderte der Konsumentenschutzminister all jene auf, die schlechte Erfahrungen mit Werbeveranstaltungen
gemacht haben, diese dem Ministerium schriftlich mitzuteilen: "Die AutorInnen der 20 markantesten Geschichten
möchte ich zu einer etwas anderen Ausflugsfahrt nach Steyr in OÖ einladen, wo ich persönlich über
Konsumentenfragen informieren werde, inklusive Stadtrundgang mit Besuch im Museum Arbeitswelt als Dankeschön." |
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Aubauer fordert ein generelles Verbot von Werbefahrten
Buchinger soll als Konsumentenschutzminister deutlicher aktiv werden
Wien (övp-pk) - Die Seniorenabgeordnete der ÖVP, Mag. Gertrude Aubauer, fordert härtere
Maßnahmen gegen so genannte Werbefahrten. "Der Österreichische Seniorenbund macht schon seit Jahren
auf diese Problematik aufmerksam. Bisher ist leider nichts geschehen." Allerdings bleibe abzuwarten, ob den
Ankündigungen von Sozial- und Konsumentenschutzminister Buchinger auch konkrete Taten folgen würden.
Die Position des Seniorenbundes sei jedenfalls klar: "Wir treten für ein generelles Verbot von Werbefahrten
ein. Diese Veranstaltungen sind nichts anderes als eine organisierte Täuschung und Abzocke der älteren
Generationen", so Aubauer deutlich.
Auch bei anderen Themen müsse Buchinger im Bereich Konsumentenschutz aktiv werden, verlangt Aubauer. Gerade
für die Älteren sei in vielen Bereichen die Verbesserung des Konsumentenschutzes unbedingt notwendig.
"Ältere können die Beipackzettel bei Medikamenten kaum lesen, weil diese zu klein gedruckt sind",
so Aubauer. Dasselbe gelte für Produktinformationen im Lebensmittelbereich. Das Thema "Betrug" umfasse
zudem keinesfalls nur 'Werbefahrten' und andere, Verkaufsveranstaltungen. "Es gibt leider Betrugsfälle
in Österreich, wo ganz gezielt Seniorinnen und Senioren abgezockt werden", so Aubauer: "Buchinger
sollte auch stärkere Maßnahmen gegen unlautere Werbung, etwa fingierte Gewinn-Zuschriften von Lotterien
u.ä. ergreifen." Des Weiteren verwies Aubauer darauf, dass immer mehr Angehörige der älteren
Generationen über Internet und Handy verfügen. Aubauer: "Im Internet lauern viele Fallen, über
die es die Menschen aufzuklären gilt, von zweifelhaften Werbe-SMS und Mehrwertnummer-Angeboten bei der Mobiltelefonie
ganz zu schweigen." Es darf nicht nur bei einer Schwerpunktaktion aufgrund des 'Monats für Betrugsbekämpfung'
bleiben. Das wäre das auf jeden Fall zu wenig," so Aubauer. |
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Ginner: AK warnt vor dubiosen Werbeveranstaltungen
Absender der Einladungen sind Postfach-, Fantasiefirmen oder gänzlich unbekannte Unternehmen
Wien (ak) - Hände weg von Werbeveranstaltungen, warnt die AK. Die Tricks ziehen noch immer.
Aber: In letzter Zeit müssen bekannte Firmen mit ihren Namen dafür herhalten, etwa die Post, Lotterien
oder große österreichische Reiseveranstalter. Der neueste Trick: Gratis Einladung zu einem Tagesausflug.
Der Konsument hätte es bei einem großen Gewinnspiel mit seiner Rundfunkanmeldung bis in die Endrunde
geschafft und einen Hauptpreis gewonnen. "Die Einladungen sind irreführend", sagt AK Expertin Ulrike
Ginner, "es handelt sich um Postfachfirmen oder Fantasienamen, meist steht aber auch gar kein Absender mehr
drauf."
"Die Werbeveranstaltungen boomen derzeit wieder", sagt Ginner. Gratis Einladungen zu Tagesausflügen,
Einladungen zu einem gemütlichen Essen in ein Gasthaus - und das garniert mit Gewinnversprechen.
Aktuell sind auch Veranstaltungen mit angeblichen Rubbellosgewinnen mit dem Hinweis, dass Gewinne der Lotteriegesellschaften
bis zu 800.000 Euro staatlich garantiert sind. Angelockt durch einen derartigen Gewinn muss sich der Konsument
vor dem versprochenen Festessen einer mehrstündigen Produktpräsentation unterziehen. "Das wird als
einmalige Sonderveranstaltung bezeichnet und steht natürlich im Kleingedruckten", sagt Ginner. Und immer
wieder werden überteuerte Waren wie Matratzen oder Geschirr angeboten, aber auch Gesundheitsprodukte, deren
Wirkung wissenschaftlich nicht erwiesen ist - obwohl es bei diesen Veranstaltungen verboten ist, sie zu verkaufen.
Die Verkäufer sind sehr gut geschult und nutzen die Situation der Anwesenden aus. Ist dann das Produkt zB
fehlerhaft, hat der Konsument das Nachsehen. Da er das Unternehmen nicht kennt, kann er keine Gewährleistungsansprüche
geltend machen. Er kann auch nicht vom Vertrag zurücktreten. Und das auf den Einladungen vermerkte Pf 555,
1008 Wien bedeutet lediglich, dass von der Post nicht zustellbare Schriftstücke dem Absender nicht wieder
retourniert werden, sondern im allgemeinen "Postmistkübel" entsorgt werden.
Lichtblick bringt die demnächst in Kraft tretende Gewerbeordnungsnovelle. Dann müssen Werbeveranstaltungen
der zuständigen Gewerbebehörde sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin gemeldet werden. Dazu müssen
wesentliche Informationen bekannt gegeben werden wie Name und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens. Einladungen
an KonsumentInnen dürfen künftig nicht mehr mit Textpassagen beworben werden, wo es um zB unentgeltliche
Zugaben wie Reisegutscheine oder Geschenke geht. Aber auch Preisausschreiben in Einladungen sind nicht mehr zulässig.
Außerdem müssen in der Einladung Auskünfte über die angebotenen Waren und Dienstleistungen
enthalten sein sowie Name, ladungsfähige Anschrift des Unternehmens und Ort der Veranstaltung. Und der Konsument
muss auch darüber informiert werden, dass bei dieser Veranstaltung Waren weder verkauft noch bestellt werden
dürfen. So weiß der Konsument sofort, was auf ihn zukommt. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen,
darüber hinaus kann die Werbeveranstaltung untersagt werden. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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