Breite Zusammenarbeit für maßgeschneiderte Lösungen   

erstellt am
26. 02. 08

Neue Förderrichtlinien für die Gemeindeentwicklung
Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung will mit einer neuen Förderrichtlinie zusätzliche Impulse für die Gemeindeentwicklung erzielen. "Wir setzen verstärkt auf breite Bürgerbeteiligung für maßgeschneiderte Lösungen in den Gemeinden sowie auf die Zusammenarbeit unter den Gemeinden", so Landeshauptmann Herbert Sausgruber und der für Raumplanung zuständige Landesrat Manfred Rein am 26.02. im Pressefoyer.

Die neue Förderrichtlinie formuliert Mindeststandards hinsichtlich der Beteiligung, erläuterte Landesrat Rein. Gemeindekooperationen sowie Planungen in kleinen und finanzschwachen Gemeinden werden durch höhere Förderungen begünstigt und im Gegensatz zu bisher gelten auch ortsteilbezogene Konzepte als förderungswürdig. Weitere Ziele sind die Aufwertung der Projektvorbereitungsphase und Anreize zur Fortschreibung von Konzepten.

Ein Förderungsschwerpunkt sind die im Raumplanungsgesetz vorgesehenen Räumlichen Entwicklungskonzepte, die als Grundlage für die Flächenwidmung dienen. 36 Vorarlberger Gemeinden haben schon solche Konzepte, acht Gemeinden arbeiten zur Zeit daran. In weiteren 26 Gemeinden liegen räumliche Planungen in Teilbereichen (Siedlungsgestaltung, Verkehr, Freiraum, Wirtschaft, Gemeindbedarf etc.) vor.

Wesentliche Anliegen des Landes sind laut Raumplanungs-Vorstand Wilfried Bertsch die Planungskultur – Maßnahmen und Entscheidungen in Gemeinden oder Regionen sollen sich an klaren Zielvorstellungen orientieren und sinnvoll aufeinander abgestimmt sein –, weiters eine möglichst hohe Akzeptanz der Planungen sowie die breite Einbindung der Bevölkerung, um "Betroffene zu Beteiligten" zu machen.

In den letzten 18 Jahren wurden kommunale und regionale Entwicklungskonzepte sowie sonstige Aktivitäten und Investitionen in der Gemeindeentwicklung – insgesamt weit über 500 Projekte – vom Land mit mehr als 3,2 Millionen Euro gefördert. Gut 85 Prozent dieser Mittel kommen aus besonderen Bedarfszuweisungen, knapp 15 Prozent aus dem Landesbudget. Die künftigen Förderungssätze bewegen sich zwischen 20 und 60 Prozent.
 
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