erstellt am
06. 03. 08

SPÖ-Frauen starten Kampagne zur Neuregelung des Kindesunterhalts
"Das derzeitige Unterhaltsrecht ist nicht sozial"
Wien (sk) - Anlässlich des Internationalen Frauentags starteten die SPÖ-Frauen am Donnerstag die Kampagne "Zeugungsfähig? Zahlungsfähig!" zur Neuregelung des Kindesunterhalts. "Das derzeitige Unterhaltsrecht ist nicht sozial", betonte SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende und Nationalratspräsidentin Barbara Prammer in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Bettina Stadlbauer. Konkret sollen die Verfahren zur Unterhaltsbevorschussung rascher abgewickelt werden, die Lücken bei der Bevorschussung geschlossen und das System insgesamt überarbeitet werden. Hier wünschen sich die SPÖ-Frauen eine Anlehnung an das skandinavische Modell, wobei der Regelbedarf automatisch vom Staat geleistet und vom Unterhaltspflichtigen eingefordert wird.

Die Verfahren zur Unterhaltsbevorschussung sollen künftig auch dann eingeleitet werden können, wenn das Exekutionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bisher war ein erfolglos abgeschlossenes Exekutionsverfahren eine Voraussetzung für die Beantragung der Unterhaltsbevorschussung. Justizministerin Maria Berger plant hier eine diesbezügliche Änderung. Prammer rechnet mit einer Beschlussfassung für das erste Halbjahr 2008.

"Wir schließen die Lücken", sagte Prammer und erläuterte, dass derzeit nur Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wenn der Unterhaltspflichtige ein Einkommen hat oder ein Einkommen erreichen könnte. Ist die Arbeits- und Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben, ein gewisses Alter überschritten oder liegt eine schwere Erkrankung vor, wird nach derzeitiger Rechtslage kein Unterhaltsvorschuss gewährt. "Wir erhoffen uns von der Bedarfsorientierten Grundsicherung, dass dort ausgeholfen wird", so Prammer.

Weiters wollen die SPÖ-Frauen eine Vereinfachung des derzeitigen Unterhaltssystems. Prammer denkt an eine Neuregelung ähnlich dem skandinavischen Modell, wo das System der Unterhaltszahlungen praktisch umgedreht ist: Nicht der Unterhaltspflichtige bezahlt für das Kind an die Person, bei der das Kind lebt - in der Regel die Mutter. Sondern der Staat leistet den Regelunterhalt und fordert diesen vom Unterhaltspflichtigen ein. Prammer ist überzeugt, dass ein solches System auch für die Väter positiv sei, da aufgrund des besseren Zugangs des Staates zu der tatsächlichen Einkommens- und Vermögenssituation des Unterhaltspflichtigen "die Unterhaltspflichtigen dann das leisten, was sie sich leisten können". Über den Regelunterhalt hinausgehende Ansprüche des Kindes würden zivilrechtlich vom Unterhaltspflichtigen einzufordern sein.

Auf Anfrage erklärte Prammer, dass sie sie sich auf keine Spekulationen über eine mögliche Koalition zwischen SPÖ und FPÖ einlassen möchte, da man sich in einer aufrechten Koalition mit der ÖVP befinde. Die Haltung der SPÖ, dass eine Partei gewisse Kriterien erfüllen muss, um für eine derartige Zusammenarbeit infrage zu kommen, gelte nach wie vor.

17 Prozent der Alleinerziehenden bekommen keinerlei Unterhalt für ihre Kinder
Stadlbauer betonte, das es 300.000 Alleinerziehende in Österreich gibt, 250.000 davon sind Frauen. Diese trifft ein hohes Armutsrisiko, wenn sie nicht oder nicht regelmäßig Unterhaltsleistungen erhalten. 17 Prozent von ihnen bekommen weder Unterhalt noch einen staatlichen Unterhaltsvorschuss. Stadlbauer wandte sich gegen Äußerungen von Seiten der FPÖ und der Männer-Rechtsbewegung, wonach Männer aufgrund ihrer Unterhaltsverpflichtungen an den Rand der finanziellen Möglichkeiten gedrängt werden. "Auch Männer haben nach einer Scheidung oft Probleme, aber zum Großteil sind die Frauen und die Kinder nach einer Scheidung von finanziellen Problemen betroffen", stellte Stadlbauer klar.

Die Kampagne der SPÖ-Frauen läuft österreichweit mit Plakaten, Foldern und Straßenaktionen mit dem Motto: "Wir bringen es auf den Weg". Mehr Informationen zur Neugestaltung des Kindesunterhalts gibt es unter http://www.kindesunterhalt-neu.at.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

  
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