Dynamische Entwicklung einer jungen Branche
Wien (oenb) - Vor fünf Jahren haben die neun Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) ihre Geschäftstätigkeit
in Österreich aufgenommen. Somit gehören sie zu einem eher noch jüngeren, aber trotzdem bereits
sehr bedeutenden Branchensegment im Bereich der Kreditinstitute.
Das Anwartschaftsvolumen der Kassen betrug Ende Dezember 2007 1,62 Mrd Euro, um 0,49 Mrd Euro oder 43,6% mehr als
2006. Die direkten Veranlagungen verdoppelten sich auf ein Volumen von 598,26 Mio Euro, während die indirekten
um rund ein Viertel auf 1,02 Mrd Euro stiegen.
Seit 1.1.2008 werden auch die selbständig Erwerbstätigen in das System der „Abfertigung Neu“ miteinbezogen.
In Folge wurden die Mitarbeitervorsorgekassen zu den „Betrieblichen Vorsorgekassen“ ausgebaut.
Ende 2007 erreichten die Abfertigungsanwartschaften der MVK ein Gesamtvolumen von 1,62 Mrd Euro. Bei Betrachtung
der einzelnen Wachstumsphasen des Anwartschaftsvolumens in den Jahren 2003-2007 waren die Jahre 2006 und 2007 die
mit den höchsten absoluten Wachstumsraten. Im Jahr 2007 stieg das Volumen um 491,21 Mio Euro, gefolgt vom
Jahr 2006 mit 429,96 Mio Euro Zuwachs.
Die gesetzlich vorgesehene Kapitalgarantie wies Ende 2007 einen Wert von 1,75 Mio Euro auf, was einer Erhöhung
um 0,57 Mio Euro oder 48,3% gegenüber Ende 2006 entsprach.
Das Gesamtvermögen der Veranlagungsgemeinschaften der MV-Kassen besteht aus den Volumina der direkten und
der indirekten Veranlagungen (Veranlagungen in Fonds). Die direkten Veranlagungen wiesen zum 31.12.2007 einen Wert
von 598,26 Mio Euro auf (+302,74 Mio Euro oder +102,4% gegenüber Ultimo 2006). Bei den indirekten Veranlagungen
konnte ein Volumen in Höhe von 1,02 Mrd Euro verzeichnet werden, was einem Anstieg um 191,31 Mio Euro oder
rund 23,0% gegenüber Ende 2006 entsprach.
Somit machten die direkten Veranlagungen 36,9%, die indirekten 63,1% am gesamten Veranlagungsvolumen aus (Ende
2006: 26,2% bzw. 73,8%).
Seit Jänner 2008 werden auch die selbständig Erwerbstätigen in das System der Abfertigung miteinbezogen.
Die MV-Kasse wurde somit zur „Betrieblichen Vorsorgekasse“ (BVK) ausgebaut.
In diesem Bereich kam es dadurch auch zu einer Gesetzesänderung, mit 1.1.2008 ist das BMSVG (Betriebliches
Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) in Kraft getreten. |