Khol und Blecha: Aktuelle Anliegen des Österreichischen
Seniorenrates
Wien (seniorenrat) - Im Rahmen der Pressekonferenz der Präsidenten des Österreichischen
Seniorenrates Dr. Andreas Khol und Karl Blecha am 05.03. kamen nachfolgende aktuelle Forderungen der überparteilichen
Seniorenvertretung zur Sprache:
Steuerliche Entlastung der Pensionen
Unabhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der angekündigten Steuerreform werden seitens der
überparteilichen Interessenvertretung der Älteren bereits jetzt Vorschläge und Anliegen vorgebracht,
die vor allem die Gleichstellung der Pensionisten mit den Aktiven zum Ziel haben. Dazu gehören:
- Senkung des Steuereingangssatz
- Verbreiterung der Tarifstufen
- Abschaffung der Einschleifregelung Pensionistenabsetzbetrag
Der Österreichische Seniorenrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einrichtung einer internen Arbeitsgruppe
beschlossen, die die genannten und weiteren Vorschläge ausarbeiten wird. Diese werden in die kommenden Verhandlungen
eingebracht.
Wertsicherung der Pensionen
Das Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung vom 29. Februar 2008 zur Nachhaltigkeit
der Finanzierung des Pensionssystems zeigt klar, dass es derzeit keiner neuerlichen Pensionsreform bedarf, die
Reformen der Vorjahre nachhaltig wirken und die ewigen Diskussionen über die Unfinanzierbarkeit der Pensionen
jetzt beendet werden können, da in den kommenden Jahren der Bundesbeitrag überdies geringer ausfallen
wird als bisher.
Aktuelle Berechnungen zeigen, dass der nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) errechnete
Wert für die Pensionsanpassung für das nächste Jahr derzeit bei 3,1 % liegt und damit um 0,3 % höher
ist als jener nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) ermittelte Wert.
In Anbetracht dieser Voraussetzungen wird gefordert:
- Die Deckelungsgrenze bei der Pensionsanpassung von derzeit 55 % der Höchstbeitragsgrundlage (2008: 2.161,50
Euro) soll in Richtung ASVG-Höchstpension angehoben werden.
- Neupensionen sollen sofort angepasst werden, also Entfall der einjährigen Wartefrist für Neupensionisten
- Abschaffung des "Pensionssicherungsbeitrag" für Beamte bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension
(derzeit bei ca. 2.650,- Euro)
Große Fortschritte in Betreuung- und Pflege
Der Österreichische Seniorenrat begrüßt die Erweiterung der pflegerischen Rechte der Betreuungskräfte,
welche bald dieselben Kompetenzen wie Angehörige im Bereich der Betreuung und Pflege bedürftiger Menschen
haben werden. Wir warten aber mit Ungeduld auf ein Bildungs- und Qualifikationsprogramm für Betreuer und für
Freiwillige Teilzeit-Helfer.
Erfreulich ist weiters, dass - wie vom Seniorenrat gefordert - die Grundlagen für die Straffreiheit im
Bereich der Verwaltungsstrafen und für den Ausschluss der Rückforderungsansprüche bei den Sozialabgaben
gelegt wurden.
Allerdings erfüllen die Zahlen der bisherigen Anmeldungen mit Sorge. Geschätzt wurde bisher die Zahl
von 40.000 illegalen Betreuungskräften. Bisher wurden 3000 als Selbständige angemeldet, das Unselbständigenmodell
wurde offensichtlich aus Kostengründen nicht angenommen.
Da die Amnestie am 30. 6. ausläuft, sind von allen Seiten Anstrengungen in der Aufklärungsarbeit zu
unternehmen. Die Seniorenverbände sind im Sinne der Legalisierung auch ständig aufklärend tätig.
Wir appellieren an alle Betroffenen, die Legalisierung nicht erst im letzten Moment sondern schon jetzt rasch vorzunehmen
und es wird in den auflagenstarken Zeitungen der Organisationen auch darauf hingewiesen.
Der Seniorenrat erinnert an seine Forderung, die Förderung für alle Betroffenen Familien auf 800 Euro
im Monat zu erhöhen!
Unabhängig davon bleiben die Forderungen nach der jährliche Valorisierung des Pflegegeldes und nach
der Neueinstufung der Demenzerkrankten aufrecht.
Sicherung des Gesundheitssystems
Der Hauptverband hat ein Verhandlungspapier für die Gesundheitsreform entworfen. Diese Vorstellungen
werden noch mit den Sozialpartnern abgeklärt werden und sind noch nicht endgültig.
Als gesetzliche Interessenvertretung aller älteren Menschen Österreichs fordern wir dazu die rasche
Einbindung in die laufenden Sozialpartnergespräche umso mehr als die geplanten Einsparungen auch zu Lasten
der älteren Menschen bzw. der Pensionisten gehen könnten.
Die Sicherung der Finanzierung nach dem Solidaritätsgrundsatz und die Sanierung der Krankenkassen ist für
die langfristige Sicherung des Gesundheitssystems notwendig. Alle Errungenschaften der modernen Medizin und Wissenschaft
müssen grundsätzlich jedem zugänglich sein. Nur die soziale Krankenversicherung kann dies leisten,
sie ist zu stärken und ihr sind entsprechende Mittel in die Hand zu geben.
Schaffung eines Gesundheits- und Präventionsgesetzes
Zu Recht hat die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung die Bedeutung von Prävention, Gesundheitsförderung
und Public Health hervorgehoben und ein eigenes Gesetz für Prävention und Gesundheitsförderung mit
bestimmten Schwerpunkten in Aussicht gestellt.
Der Österreichische Seniorenrat erinnert an dieses wichtige Vorhaben und fordert gleichzeitig die Mitwirkung
in der Gesetzeswerdung und die rasche Umsetzung dieses Vorhabens ein.
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