Familienministerin prüft Möglichkeiten zu Anhebung der Familienbeihilfe für erheblich
behinderte Kinder
Wien (bgf) - "Familien mit behinderten Kindern tragen eine große Verantwortung und sind
durch die besonderen Ansprüche finanziell sehr belastet. Ein Punkt der Tagesordnung im heutigen Familienausschuss
war deshalb die finanzielle Entlastung dieser Familien über eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes
und damit eine Anhebung des Zuschlages für erheblich behinderte Kinder", sagte Familienministerin Andrea
Kdolsky am 04.03. am Rande des Ausschusses.
"Dieser Zuschlag von derzeit 138,30 Euro werde für erheblich behinderte Kinder zusätzlich zur Familienbeihilfe
ausbezahlt, die sich für das erste Kind altersabhängig zwischen 105,40 Euro und 152,70 Euro bewegt. Für
volljährige Kinder in Berufsausbildung könne die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
gewährt werden, für volljährige Kinder, wenn sie erwerbsunfähig sind, ohne Altersgrenze.
"Der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder wurde zuletzt im Jahr 2003 angehoben. Ich werde mich deshalb
im Rahmen der budgetären Möglichkeiten des Familienlastenausgleichsfonds bei den nächsten Budgetverhandlungen
dafür einsetzen, eine dementsprechende Anhebung durchzuführen und Familien mit behinderten Kindern mehr
finanziellen Spielraum zu geben", so Kdolsky abschließend. |